gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Schwanger und Azubi darf ich gekündigt werden

gefragt von martinamartina am 20.03.2009 um 8:04 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34334)
Arbeit (14140)
Schwangerschaft (3963)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Nacon
beantwortet von Nacon am 20. März 2009 08:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Wärend der Ausbildung schwanger geworden ? dann nein oder schon gewesen und verheimlicht ? dann ja

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2009 08:17

''oder schon gewesen und verheimlicht ? dann ja''

Stimmt nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallNacon am 20. März 2009 08:47

Hallo Stimmt habe ich auchn gerade nachgelesen.

Sorry dafür


kugel
beantwortet von kugel am 20. März 2009 08:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangeschaft unterrichtet ist, besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

(Ob diese auch in der Probezeit greift und nicht als "arglistige Täuschung" hingestellt wird, weiß ich nun nicht)


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 20. März 2009 08:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Probezeit vorbei ist unter normalen Umständen nein.

Ausnahmen gibts immer. Müsste man aber näheres erfahren oder wissen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2009 08:16

''Wenn die Probezeit vorbei ist unter normalen Umständen nein.''

Der Kündigungsschutz gilt auch schon in der Probezeit.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 20. März 2009 08:34

Ich dachte, in der Probezeit kann man grundsätzlich immer gekündigt werden, egal aus welchen Gründen? Ist das nicht so?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2009 08:37

''Ist das nicht so?''

Zumindest nicht bei Schwangerschaft.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 20. März 2009 10:21

Aha, wieder was dazugelernt. Danke. :)

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 22. März 2009 17:19

Wenn du mal so richtig lesen würdest was man schreibt dann könntest du die Tasten deiner Tastatur etwas schonen. ;-)


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 20. März 2009 08:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz einfach: Nein! Unter keinen Umständen! Selbst wenn die bekannte Schwangerschaft bei der Einstellung verschwiegen wurde, besteht Kündigungsverbot. Das sagt das Bundesarbeitsgericht!

Kommentar von Simple_avatar2smallNacon am 20. März 2009 08:10

Falsch, wenn es verschwiegen wurde dann kann ich kündigen.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 20. März 2009 08:13

Dann steht Deine Meinung wohl höher als ein diesbezügliches Grundsatzurteil des BAG...

Kommentar von Simple_avatar2smallNacon am 20. März 2009 08:46

Hallo Sorry habe mich nochmal ein bischel schlau gemacht und musste festellen, dass Du recht hast und es geht nicht so einfach wie ich dachte.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 20. März 2009 08:49

Kein Problem. Niemand kann alles wissen...


Husband
beantwortet von Husband am 20. März 2009 08:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Probezeit ja, danach nicht mehr

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2009 08:16

''In der Probezeit ja''

Falsch.


anonym
beantwortet von Tiermetzger am 20. März 2009 08:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Vater dein Chef ist mußt du nix befürchten.

Kommentar von armermieter am 20. März 2009 08:11

böse böse, aber nicht richtig! vielleicht ist chef verheiratet?


anonym
beantwortet von armermieter am 20. März 2009 08:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

normalerweise nein


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. März 2009 08:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ehlers
beantwortet von ehlers am 20. März 2009 08:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

soweit ich weiß nein.die ausbildung verlängert sich aber um eine gewisse zeit das hängt vom jeweiligen beruf ab es sei denn der abschluß ist vor der geburt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2009 08:38

''die ausbildung verlängert sich aber um eine gewisse zeit''

Nein, das tut sie nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallNacon am 20. März 2009 08:51

Aber die Schwangere kann einen Antrag dfür stellen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2009 09:34

Das kann sie schon machen. Ich wollte nur einem Missverständnis vorbeugen, dass hier ein fragender Azubi denken könnte, die Ausbildungszeit würde sich ''automatisch'' verlängern bei Unterbrechungen durch Geburt, Mutterschutz, Elternzeit, Beschäftigungsverbot (oder was auch immer an Unterbrechungen durch die Schwangerschaft vorkommt).


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.