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Hallo Wärend der Ausbildung schwanger geworden ? dann nein oder schon gewesen und verheimlicht ? dann ja

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangeschaft unterrichtet ist, besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz.
(Ob diese auch in der Probezeit greift und nicht als "arglistige Täuschung" hingestellt wird, weiß ich nun nicht)

Wenn die Probezeit vorbei ist unter normalen Umständen nein.
Ausnahmen gibts immer. Müsste man aber näheres erfahren oder wissen.
bitmap am 20. März 2009 08:16 ''Wenn die Probezeit vorbei ist unter normalen Umständen nein.''
Der Kündigungsschutz gilt auch schon in der Probezeit.
Ich dachte, in der Probezeit kann man grundsätzlich immer gekündigt werden, egal aus welchen Gründen? Ist das nicht so?
bitmap am 20. März 2009 08:37 ''Ist das nicht so?''
Zumindest nicht bei Schwangerschaft.
Aha, wieder was dazugelernt. Danke. :)
Zander1961 am 22. März 2009 17:19 Wenn du mal so richtig lesen würdest was man schreibt dann könntest du die Tasten deiner Tastatur etwas schonen. ;-)

Ganz einfach: Nein! Unter keinen Umständen! Selbst wenn die bekannte Schwangerschaft bei der Einstellung verschwiegen wurde, besteht Kündigungsverbot. Das sagt das Bundesarbeitsgericht!

In der Probezeit ja, danach nicht mehr
bitmap am 20. März 2009 08:16 ''In der Probezeit ja''
Falsch.
Wenn der Vater dein Chef ist mußt du nix befürchten.
böse böse, aber nicht richtig! vielleicht ist chef verheiratet?
soweit ich weiß nein.die ausbildung verlängert sich aber um eine gewisse zeit das hängt vom jeweiligen beruf ab es sei denn der abschluß ist vor der geburt.
bitmap am 20. März 2009 08:38 ''die ausbildung verlängert sich aber um eine gewisse zeit''
Nein, das tut sie nicht.
Aber die Schwangere kann einen Antrag dfür stellen
bitmap am 20. März 2009 09:34 Das kann sie schon machen. Ich wollte nur einem Missverständnis vorbeugen, dass hier ein fragender Azubi denken könnte, die Ausbildungszeit würde sich ''automatisch'' verlängern bei Unterbrechungen durch Geburt, Mutterschutz, Elternzeit, Beschäftigungsverbot (oder was auch immer an Unterbrechungen durch die Schwangerschaft vorkommt).
''oder schon gewesen und verheimlicht ? dann ja''
Stimmt nicht.
Hallo Stimmt habe ich auchn gerade nachgelesen.
Sorry dafür