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Schwanger in der Probezeit

gefragt von annalara82 am 25.09.2008 um 15:03 Uhr

Hallo bin noch in der probezeit (3monate) und bin trotz 3 monatsspritze nun schwanger geworden. Ich weiß nun nicht ob ich es meiner chefin erzählen kann oder nicht??? Habe noch bis mitte november probezeit und weiß nun nicht ob sich mich deswegen nun vorher schon kündigen kann...!! Würde halt so gerne dort bleiben bis das baby kommt und danach auch gerne wieder dort anfangen...Bitte helft mir!!!!


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Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 25. September 2008 15:08
3x
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Mein Arzt hat mir geraten, meinen Arbeitgebern (weil ich vermutet hatte, sie seien wenig begeistert) erst nach den ersten 12 Wochen Bescheid zu sagen. Ich hab es ihnen dann in der 11. Woche mitgeteilt.

In der Probezeit kannst Du, wenn Du schwanger bist trotzdem nicht gekündigt werden und Dein Arbeitgeber ist auch verpflichtet, wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, Dir (D)eine Stelle bis zu 3 Jahre (so lange kannst Du nach der Geburt Erziehungszeit einreichen) frei zu halten.

Wünsch Dir ne tolle Schwangerschaft und alles Gute!

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 25. September 2008 15:13

Ich würde dir gerne nen Daumen geben, aber es klappt nicht. Ich hole es nach, versprochen

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 25. September 2008 15:16

;o))

Danke!!


bina84
beantwortet von bina84 am 25. September 2008 15:06
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Sag es deiner Chefin und sag ihr auch was du hier geschrieben hast!! Das du dort arbeiten möchtest und auch dort nach der Geburt weitermachen willst. Alles Gute für Deine Schwangerschaft!!


moon73
beantwortet von moon73 am 25. September 2008 15:07
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Deine Chefin darf dich nicht kündigen, da du ab jetzt Kündigungsschutz hast. Auch während der Probzeit bist du geschützt.

Lies mal hier nach:

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. September 2008 15:09

Wo nachlesen?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 25. September 2008 15:13
Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 25. September 2008 15:14

Genau so ist es! Spreche da aus Erfahrung! DH


anonym
beantwortet von Lissa am 25. September 2008 15:05
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anonym
beantwortet von Langeoog am 25. September 2008 15:05
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Du bist verpflichtet so bald du davon weißt deinem Arbeitgeber bescheid zu sagen. Er darf dich deswegen allerding s nicht kündigen wg. Mutterschutz. Ich denke das die Probezeit damit auch erstmal flachfällt, da sie dich da ja ohne Angabe von Gründen kündigen könnten. Du aber da schon in den Mutterschutz fällst. Also dürfte eigentlich ncith s sein. Aber ich würde vorsichtshalber mal zum Betriebsrat gehen. Den kannst du übrigens auch bitten bei dem Gespräch mit deiner Chef/in dabei zu sein. Sowas schadet nie! ;)



Condor131
beantwortet von Condor131 am 25. September 2008 15:26
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Du musst es melden, wenn der mutterschutz greift, solltest es melden, wenn Du merkst, dass es Dir nicht so geht.
Es liegt an Dir, was Du willst, entweder den arbeitsplatz voruebergehend sicher und danach ein abgang mit einem schlechten zeugnis, oder eine saubere sache. Ein arbeitgeber wird Dich, wenn es machbar und Du die leistung bringst, behalten, kuendigen kann er Dir so oder so nicht so leicht, jedoch ist der aufwand danach um so hoeher .... es ist eben eine abwaegung, die Du treffen musst.


wernilein
beantwortet von wernilein am 25. September 2008 15:04
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klar doch ist doch auch ne Frau,alles gute und viel Glück


freakli
beantwortet von freakli am 25. September 2008 15:04
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Ehrlich wärt am längsten!


froelich
beantwortet von froelich am 25. September 2008 15:06
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