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Schwanger, bald Hartz4, Autokredit

gefragt von Morena1771 am 29.08.2009 um 5:13 Uhr

hallo zusammen ich bin im 4. monat schwanger und habe ein beschäftigungsverbot vom arzt. d.h. ich bekomme mein gehalt weiter, aber nur bis ende märz 2010, weil dann der arbeitsvertrag ausläuft. dann werde ich hartz4 beantragen müssen, weil ich aufgrund der schwangerschaft (bzw dann ist das kind ja schon da) erstmal nicht arbeiten kann und somit keijn ALG1 bekomme. Im März diesen Jahres habe ich mir ein neues auto gekauft, zahle dafür 180 Euro im monat an die bank ab. muß ich das auto verkaufen, wenn ich nächstes jahr hartz4 bekomme? neu hat es 11.000euro gekostet, die ich ja jetzt monatlich abzahle, aber es gehört mir ja nicht, sondern der bank. ich habe mich bereits erkundigt wegen verkauf, aber ich würde wahnsinnig viel verlust machen...und dann hätte ich kein auto mehr und trotzdem schulden...


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ameise99
beantwortet von ameise99 am 29. August 2009 05:50
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Zitat zu Besitz von Auto bei Hartz4>>>>>>>>>> Auto, PKW

Dem Arbeitslosengeld II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, wenn - der Zeitwert des PKW, des Autos, 7500 Euro nicht übersteigt (so des Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei 5000 Euro angesiedelt) - das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.S.d. SGB II)<<<<<<<<<<Dies der Wert bei Antrag im April nächsten Jahres. Das heißt gesetzlich steht nichts im Wege. Fraglich die Rückzahlung des Darlehens. Mir kommen jedoch zwei Fragen. Wieso hast du für ein befristetes Arbeitsverhältnis einen solch hohen Kredit erhalten. Zweitens nach 6 Wochen setzt doch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ein. Das heißt du erhältst hier nur 60% des Lohnes/Gehaltes. Gute Seite: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 29. August 2009 06:24

Morena du bist, wenn ich dies richtig sehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Geburt deines Kindes ist doch während dieses Arbeitsverhältnisses. Hast du hier nicht Anspruch auf Elterngeld? Dies wären meines Erachtens 67% höchstens € 1.800. Zuverdienst von 30 Stunden im Monat möglich. Sorry, daß ich deine Fragen nur mit Fragen beantworten kann.

Kommentar von Morena1771 am 29. August 2009 08:56

ja anspruch auf elterngeld habe ich auf jeden fall. es wird nur nicht reichen, d.h. hartz4 werde ich zusätzlich bekommen laut auskunft meiner beratungsstelle. übrigens bin ich NICHT krank geschrieben, sondern lediglich von der arbeit freigestellt, da mein arbeitsplatz eine gefährdung für mutter und kind darstellt. bin also durch das mutterschutzgesetz abgesichert, d.h. ich darf auch grundsätzlich nicht gekündigt werden und werde weiter ganz normal bezahlt. da aber mein vertrag befristet ist, werde ich vorauss. ganz normal aus dem arbeitsverhältnis entlassen, weil der vertrag ausläuft. so würde ich ja normalerweise ALG1 bekommen, was aber nicht geht, da ich dem arbeitsmarkt erstmal nicht zur verfügung stehen kann, nur deshalb falle ich in hartz4. mein alg1 bekomme ich dann, sobald ich dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung stehe und vermittelbar bin.

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 30. August 2009 02:21

Gesetzlich gesehen (mit diesem Darlehensvertrag mit Bürgen) wirst du nicht gezwungen sein, das Fahrzeug zu verkaufen. Eine vertragsmäßige Rückzahlung wirst du unter diesen Bedingungen nicht alleine schaffen. Hier möchte ich mich Astrum anschliessen. Bespreche die Situation mit deinem Vater. Danach vereinbart einen Termin bei der Bank und handelt zumindest für diese Übergangszeit niedrigere Raten aus.

Kommentar von bussen am 20. November 2009 15:29
Auto schnell und einfach kaufen und finanzieren: www.hier-online-kredit.de

Astrum
beantwortet von Astrum am 29. August 2009 05:31
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also um den Autoverkauf wirst du falls keine andre Einnahmequelle vorhanden ist nicht rumkommen... was ich nicht ganz verstehe ist wie du mit einem befristeten Arbeitsvertrag einen so hohen Kredit aufnehmen hast können... denn es war ja dann schon bei Abschluss des Vertrages klar das dein Arbeitsverhältnis im März 2010 endet und du das Geld eventuell nicht zurückzahlen kannst. Wie sieht es denn mit eventuellen Unterhaltszahlungen vom Vater aus?

Kommentar von Morena1771 am 29. August 2009 05:52

klar war garnichts. die schwangerschaft war nicht geplant, sondern vielmehr weiter zu arbeiten. ich arbeite in einer branche, in der es üblich ist jahresverträge zu machen und diese dann zu verlängern. zum thema vater habe ich schon mehrmals geantwortet. ich sehe schon, hier komme ich nicht weiter, dachte es gibt hier leute die sich wirklich auskennen. der beste tipp war wohl direkt bei der arge nachzufragen, vielen dank dafür...lol

Kommentar von A30b8ec402f1dc105a42ef3288727bafsmallAstrum am 29. August 2009 06:10

ich glaube du hast mich etwas Falsch verstanden... ich fand es nur etwas Rätselhaft bei einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt einen Kredit in der höhe zu bekommen. Dein Fahrzeug wird dir mit Sicherheit auch keiner wegnehmen... allerdings bezweifle ich das Hartz 4 Plus der Unterhaltsvorschuss ausreichen wird um die Lebenshaltungskosten einschlisslich des monatlichen Raten zu decken. Aus diesem Grunde ist es in jedemfall sinnvoll sich vorab mit der Bank in Verbindung zusetzen und eine geringere Monatliche Rate zu vereinbaren.

Kommentar von Morena1771 am 29. August 2009 08:57

ich habe den kredit bekommen weil mein vater für mich gebürgt hat. dennoch läuft der vertrag und die zahlungen über mich.


anonym
beantwortet von judofrosch am 29. August 2009 05:15
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schwirig, kann schon sein, dass du es verkaufen musst... aber geh doch mal zum arbeitsamt und frage da nach, die wissen das sicher besser als wir hier...

viel glück


Lililein123
beantwortet von Lililein123 am 29. August 2009 05:16
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Gibt es denn einen Vater der dich finanziel unterstützen kann?

Kommentar von Morena1771 am 29. August 2009 05:19

nein. den vater gibts, der lebt aber selbst von hartz4...wir leben nicht zusammen

Kommentar von 66daaae20a264992468c9c4749a052b2smallLililein123 am 29. August 2009 05:20

Hmm, dann wird es wirklich schwierig das Auto weiter zu finanzieren! Du solltest wirklich mal beim Arbeitsamt nachfragen gehen, versuchen die Raten zu senken oder dich an eine Organisation für Schwangere/Mütter wenden und nach Rat/Hilfe fragen

Kommentar von judofrosch am 29. August 2009 05:32

das jugendamt müsste aber unterhalt vorzahlen, wenn der vater nicht zahlen kann, war bei mir früher auch so, erkundige dich da doch mal, vielleicht hilft das ja etwas


onomant
beantwortet von onomant am 29. August 2009 05:16
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muß ich das auto verkaufen Müssen nicht - aber du wirst die Raten nicht mehr zahlen können. Was ist mit Unterhalt?


Kommentar von Morena1771 am 29. August 2009 05:20

ich werde unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen,d a der vater selbst hartz4 bekommt


Strenwanderer
beantwortet von Strenwanderer am 29. August 2009 05:22
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so weit ich weiß, nein. Es soll da ein Gesetzt dagegen geben, was Du in einer Festen Arbeit gekauft hast, gehört Dir. Außer Du hattest vor her 1€ Job gehabt und hast es in der Zeit gekauft. Das gehlt auch bei einigen Wert Sachen die Du in der Zeit gekauft hast. Dann musst Du es Verkaufen. Ein guter Freund hatte sich da schon alles durch gekaut.

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 29. August 2009 06:13

es ist noch nicht gekauft, sondern gehört der bank. wovon soll sie denn die 180 Euro bezahlen?


anonym
beantwortet von LisaHein am 29. August 2009 06:42
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Unglaublich, dass Du mit einem befristeten Arbeitsvertrag einen Kredit aufgenommen hast. Wie hast Du Dir die Rückzahlungen eigentlich vorgestellt? Jetzt auch noch schwanger - dumm. Du hast Dich selbst in die jetzige Situation gebracht und jetzt rufst Du um Hilfe, damit andere Dir da raushelfen. Kennt Du das Wort "eigenverantwortlich"? Denk da bitte mal drüber nach.

Kommentar von haeven am 29. August 2009 06:45

schlimmer als du hätte man nicht antworten können, ich glaub das mädel braucht sowas grad garnicht....manmanman

Kommentar von Morena1771 am 29. August 2009 08:48

richtig, haeven! nicht nur schlimm, sondern auch noch unqualifiziert. ich habe eine frage gestellt und lediglich um eine antwort gebeten. dabei geht es darum ob ich das auto laut gesetz behalten darf und nicht um die persönliche meinung irgendwelcher dummer hühner. lisahein, ich habe dich nicht um hilfe gebeten, und dumme sprüche kannst du für dich behalten.also halte dich einfach aus meinem thread heraus, danke.


chiko08
beantwortet von chiko08 am 29. August 2009 06:57
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Also 180 €uro ist eigent. nicht viel du kannst ja von zuhause aus Arbeiten Îch meine du kannst das schon hinkriegen mit 180 euro verscuh es mit deine komplette leistung zu begleichen


casilein
beantwortet von casilein am 30. August 2009 10:47
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Kannst Du nicht versuchen, dem Arbeitsmarkt wenigstens drei Stunden am Tag zur Verfügung zu stehen? Dann bekämst Du Alg1.

Wenn es tatsächlich eine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind gibt (z.B. Kindesvater, Deine Eltern, Freunde/Bekannte, bei denen Ihr wechselseitig auf die Kinder aufpasst), könntest Du einen Minijob machen, mit dem Du die Raten erwirtschaftest. Vielleicht geht das sogar bei Deinem bisherigen Arbeitgeber? Dann würdest Du sogar im Beruf bleiben, das wäre für die Zukunft wichtig.


anonym
beantwortet von DRBaertling am 30. August 2009 17:17
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BITTE BEACHTEN: Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II/ "Hartz IV"). Denn es besteht ein Antragserfordernis. Das heißt, eine Anspruch wird erst ab dem Datum der Antragstellung bearbeitet - und das kann 3 Monate beanspruchen! Um dann nicht quasi im Regen zu stehen, reichen Sie bitte schon jetzt den Antrag ein. Alsdann wird eine sog. Angemessenheitsprüfung durchgeführt, nach dieser dann erst über alles befunden werden kann. KfZ allein ist sekundär, es zählen sämtliche Formen von § 11 SGB II Einkommen (auch Kindergeld, Unterhalt, ...) sowie § 12 SGB II Vermögen (beträfe u. a. das Auto)die den Ausgaben gegenübergestellt werden. Dann erst sieht man das Absolute - kann sich freuen oder ggf. juristische Schritte einleiten. VIEL ERFOLG!

http://drbaertling.oyla.de


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