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Schutzdauer und Urheberrecht bei älteren Texten aus Lexika?

gefragt von dna42 am 08.11.2009 um 6:56 Uhr

Ich möchte für eine Webseite verschiedene Texte aus alten Lexika abschreiben, welche in dieser Formulierung sonst nirgends zu finden sind.

Die Bände sind allesamt aus dem Jahr 1975 und spezialisieren sich inhaltlich auf den medizinischen/gesundheitlichen Bereich. Leider kann ich die Texte nicht großartig umschreiben bzw anders zusammenfassen, da sie wenig Freiraum für rhetorische Alternativen bieten.

Gibt es da nicht eine Schutzdauer (analog zu zB Tonträgern) welche es mir ermöglicht diese Texte 1:1 zu übernehmen?
Von den benannten Büchern gibt es seit 1975 auch inzwischen sicher neue Auflagen wobei ich mir denken kann, dass diese Texte seitdem auch umgeschrieben bzw aktualisiert wurden.

Wenn ich es nicht darf, welche Alternative bleibt mir? Reicht eine Quellenangabe?

Die Texte sind allesamt relativ lang (im Schnitt zwischen 500 und 2000 Wörter), ich denke das geht über den "erlaubten" Rahmen einer Zitation hinaus?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 8. November 2009 06:59
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Hilfreichste Antwort

Das ist ein sehr riskantes Unternehmen. Ich würde dir dringend eine Beratung bei einem Fachanwalt für Urheberrechte empfehlen. Nur so viel: kleiner Abschnitte kannst du 'zitieren' mußt aber dann die Quelle angeben. Bei ganzen Artikeln oder ganzen Werken solltest du diese Beratung heranziehen. Ansonsten einen Blick in die einschlägigen Gesetze. Diese Frage ist so komplex, dass man dir hier keine ausreichende Antwort geben kann. Bedenke: Urheberrechtsverstöße können sehr, sehr teuer werden und mitunter die ganze persönliche Existenz ruinieren. Also: Finger davon oder zumindest gut anwaltlich beraten lassen!

Kommentar von dna42 am 8. November 2009 07:05

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :o)

Das UrhG ist ja ganz schön umfangreich, ich hatte gehofft einen Hinweis zu finden, welcher mir u.U. einen (teuren) Besuch beim Anwalt erspart. Ich wühle mal ein bisschen mehr...

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 8. November 2009 08:56

Ja, leider ist das Urheberrecht sehr kompliziert. Und damit zusammen hängt auch ein sehr kompliziertes Recht, was die Veröffentlichung im Internet angeht. Aber vielleicht gibt es ja auch Ratgeber, die sich mit diesem Thema beschäftigen und komprimiert dir die wichtigsten Informationen geben können.


Weitere gute Antworten


RickyEU
beantwortet von RickyEU am 8. November 2009 06:59
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machs mit Quellenangabe...damit verstöst du nicht gegen das urheberrecht...sofern die Quelle öffentlich zugänlich ist(Internet,CD...ect).



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