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Schutz der Kinder vor Gewalt: Aufnahme in das GG?

gefragt von Guiseppe1960Guiseppe1960 am 20.12.2007 um 0:27 Uhr

In den letzten Wochen beherrschten Berichte über Kindestötung und Kinderverwahrlosung die Medien. Die Politik versucht zu reagieren, diskutiert wird ein Paragraph zum Schutz der Kinder vor Gewalt in das Grundgesetz. Was haltet Ihr davon? Soll sich der Staat mehr engagieren (z.B. medizin. Pflichtuntersuchungen, intensive Betreuung von "Problemfamilien" usw.)? Muß die Gesellschaft aktiv werden ("Kultur des Hinsehens")?


Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 20. Dezember 2007 00:40
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Artikel 1 GG (Grundgesetz)

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Es gibt im GG keine Altersbeschränkung, jedoch bedarf es zur Umsetzung ausreichende finanz- und personeller Mittel.

abgestimmt für: Gesellschaft muß aktiv werden
Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallEl loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 20. Dezember 2007 12:44

DH!


Kabark
beantwortet von Kabark am 20. Dezember 2007 08:27
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abgestimmt für: Das ändert eh nix für die Kinder

Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 20. Dezember 2007 00:35
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Ich kann es echt bald nicht mehr hören und lesen. Den Kindern wird es wohl so gut gehen wie ihren Eltern. Wenn die Menschen nur noch negatives hören, was hören denn die Kinder. Eine ganze Gesellschaft überfordert, der eine weil er zu viel arbeit hat und Angst hat diese auch noch zu verlieren, der andere weil er keine Arbeit hat und davon ausgehen muss dass er keine mehr bekommt. Das kleinste Glied dieser Kette sind denn wohl die Kinder, die ob sie wollen oder nicht, diese ganze Spannungen aushalten müssen. Und Eltern die mit der Situation überfordert sind und ihre Kinder lieber umbringen, als sie dem Leben aussetzen. Was sind wir doch ein armes Volk (geworden). Ok, ihr merkt schon, ich könnte ein ganzes Buch schreiben. Wer ist der Staat??? Was ist die kleinste Zelle des Staates? Ich meine mich zu erinnern, dass das die Familie sein soll. Wie definieren wir denn heute Familie?? Wer ist die Gesellschaft?? Nu gut, wünsch euch noch viel Spaß beim Diskutieren. LG Lotusblume

Kommentar von Bruno am 20. Dezember 2007 00:54

Einverstanden.


Luise
beantwortet von Luise am 20. Dezember 2007 00:37
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Pflichtuntersuchungen finde ich gut, Betreuung von Problemfällen und Sensibilisierung der Nachbarn. Alles ist wichtig, was hilft, GG-Änderung hilft nichts, gar nichts.

Als wir unser erstes Kind bekommen hatten hat in München nach ca. 3 Wochen unangemeldet eine Frau vom Jugendamt geklingelt, ihren Ausweis gezeigt und gefragt, ob sie denn mit mir/uns sprechen dürfte, wir wären junge Eltern geworden und sie möchte fragen, wie es uns mit unserem Kleinen so geht. Ob sie das Kinderzimmer sehen dürfe... War sehr nett, auch wenn ich erst mal irritiert war, fand ich das eine super Sache. Da sieht man gleich, wie der Stressfaktor in der Familie ist, wie das Kind aufgenommen worden ist in die Familie. Beachtlich. Ist aber schon 20 Jahre her. Keine Ahnung, ob das noch so gemacht wird. Bei den heutigen Geburtenzahlen wohl kein Problem(?).

abgestimmt für: Staatliche Vorgaben (Pflichtuntersuchung)
Kommentar von Bruno am 20. Dezember 2007 00:53

Glaube, was Du damals erlebt, findet laengst nicht mehr statt. Sicher nicht flaechendeckend. Und da ist der Punkt, wo Du 101 % Recht hast. Wieviel Gesetze noch, denen nicht nachgelebt wird von Behoerde oder/und Staat (Volk, nicht zu verwechseln mit Behoerde!!!, das sind Aepfel und Birnen), wenn noch nicht klar, das Volk ist der Staat.Vorgaben koennen hilfreich sein, Kindergarten, Schule und Familie sollten wieder mehr eine Einheit sein, denn da koennen viele Rauch riechen. Schlimmes (event.) verhindern.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. Dezember 2007 06:01
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das Problem liegt doch überspitzt gesagt in der Gesellschaft, die total egoistisch ist: 1. Haustiere sind beim Vermieter angesehener als Kinder

  1. Klagen gegen Kinderspielplätze werden immer erfolgreicher

  2. Schuleinführungsbedarf ist nichts besonderes, das kann der Hartz IV Empfänger von seinem Geld ausrichten (Amtsgericht Tübingen)

  3. immer mehr notwendige finanzielle Mittel für Erziehung und Bildung werden gestrichen

5.Wohnungstüt auf und gleich wieder zumachen und die 3 Affen spielen

und und und zum Schluß: Hat jemanls sich auf dieser Welt etwas durch Gewalt geändert?

abgestimmt für: Gesellschaft muß aktiv werden




miccy
beantwortet von miccy am 20. Dezember 2007 07:22
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abgestimmt für: Staatliche Vorgaben (Pflichtuntersuchung)

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 20. Dezember 2007 10:36
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abgestimmt für: Das ändert eh nix für die Kinder

Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 20. Dezember 2007 01:06
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unbedingt und die Gesellschaft muss aktiv werden ... nicht die Augen verschließen und wegschauen!

abgestimmt für: Staatliche Vorgaben (Pflichtuntersuchung)

ratpacker
beantwortet von ratpacker am 20. Dezember 2007 01:47
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die monstren, die ihre kinder töten, weil ihnen die verantwortung zu viel wird, oder sie nicht mehr feiern gehen können, werden ihre kinder auch mit noch so viel grundgesetzen weiter töten. es muss ein abschreckendes strafmass her. was soll das, dass diese verabscheuungswürdigen kreaturen nur drei jahre in den knast kommen? das ist lächerlich! lebenslang im dunkeln in einzelhaft - das wär das einzige, was diese unmenschen von solch sinnlosen taten abschrecken würde. und flächendeckende "babyklappen" wären auch nicht schlecht. (mein gott, was ist aus dieser welt geworden!?)

abgestimmt für: Das ändert eh nix für die Kinder
Kommentar von 6d6a81ba44bb1c79cff9d90203578dc4smallGuiseppe1960 am 20. Dezember 2007 02:10

Im Prinzip bin ich Deiner Meinung, aber in einem demokratischen Rechtsstaat wird das nur sehr schwer umzusetzen sein. Trotzdem DH.


Volker Kistenmacher
beantwortet von Volker Kistenmacher am 20. Dezember 2007 11:38
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Art. 2 GG beinhaltet schon das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, und zwar ohne Altersbeschränkung.

Der Schutz der Kinder muss demnach nicht nocheinmal in das GG aufgenommen werden. Vielmehr sind die Schutzgesetze als solches näher zu betrachten und ggf. in der Rechtsfolge zu verschärfen. Denn das Grundgesetz kennt den Begriff der Bestrafung nicht.

Staatliche Vorgaben wie die Pflichtuntersuchung halte ich für ein sinnvolles Instrumentarium, wenn es darum geht, das Leben unserer kleinen Mitbürger nachhaltig zu schützen.

Aber auch die Gesellschaft sowie jeder einzelne muss aktiv werden, um einen Zustand zu erreichen, der sich zumindest befriedigend in diesem Zusammenhang auswirkt. Andernfalls dürfte dann der Begriff der Unterlassenen Hilfeleistung ziemlich ausgehöhlt sein und sich offensichtlich nur noch auf Notsituationen beziehen, der man sich als zur Hilfeleistung verpflichteter nicht mehr entziehen kann.

Sowohl Staat als auch die Gesellschaft müssen hier tätig werden. Dies nicht nur in Fällen, wo Kinder zu Eltern werden, die sodann mit der Situation völlig überfordert sind.

abgestimmt für: Gesellschaft muß aktiv werden

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. Dezember 2007 14:34
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Die "Grunduntersuchungen" verbindlich zu machen hielte ich für eine gute Idee, die Aufnahme des Kinderschutzes in das Grundgesetz für reinen Populismus.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 20. Dezember 2007 15:37
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Wäre nicht nötig gewesen, steht ja schon im Grundgesetzt für ALLE Menschen von 0-unendlich festgeschrieben.... (siehe Tradaix)

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Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. Dezember 2007 00:44
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abgestimmt für: Staatliche Vorgaben (Pflichtuntersuchung)

Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 20. Dezember 2007 00:46
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Der Schutz der Kinder vor Gewalt ist ein richtiges und wichtiges staatliches Ziel. Es hat nur genauso wenig im Grundgesetz verloren, wie der Tierschutz, der Umweltschutz, der Behindertenschutz und ähnliches.

Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Grundrechtekatalog sollte m.E. keine Aufzählung all dessen enthalten, was man als gut und richtig empfindet. Für so etwas ist eine Verfassung nicht da. Das Grundgesetz sollte sich darauf beschränken, den Bürger vor staatlicher Willkür, insbesondere vor willkürlichen Eingriffen in seine Freiheitsrechte zu schützen.

Der Schutz der Kinder steht auch schon im Grundgesetz: Nach Artikel 6 GG steht die Familie unter besonderem Schutz des Staates.

Im Übrigen nützt eine Grundgesetzverwässerung keinem einzigen Kind etwas. Deshalb Antwort orange.

abgestimmt für: Das ändert eh nix für die Kinder
Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 20. Dezember 2007 00:48

Ach so, Pflichtuntersuchungen unterstütze ich natürlich. Das ist aber Tagespolitik und hat noch weniger im Grundgesetz zu suchen.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 20. Dezember 2007 00:51
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Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 20. Dezember 2007 02:05
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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Dezember 2007 05:14
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Wir können alles gesetzlich regeln. Aber es wird nichts daran ändern, dass Schwächere in unserer Gesellschaft die As..karte haben.

Die Politiker machen es uns doch vor. Mal eben eine Diätenerhöhung von 9,4 %, die Rentner haben nach 3 Nullrunden 0,5 %.

Abgesehen davon hat natürlich jeder Mensch seine eigene Geschichte und seine eigenen Unzulänglichkeiten. Ich will damit nichts, aber auch gar nichts entschuldigen. Aber mit einer Gesetzesänderung gleich welcher Art verhindern wir keine Untaten.

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Lady1975
beantwortet von Lady1975 am 20. Dezember 2007 06:53
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nur wieder ablenkung und noch mehr Durchleuchtung in unseren Alltag

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Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 20. Dezember 2007 08:13
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Im Grundgesetz ist das schon verankert: Mit dem Passus Gleiches Recht für alle.

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anonym
beantwortet von buchhase am 20. Dezember 2007 09:39
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ladiana
beantwortet von ladiana am 20. Dezember 2007 15:22
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elmara
beantwortet von elmara am 20. Dezember 2007 16:16
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Qetan
beantwortet von Qetan am 20. Dezember 2007 22:06
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schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 14. Juni 2008 17:00
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Staatliche Vorgaben werden da nichts ändern, solange diese nicht aktiv umgesetzt werden und die Gesellschaft wegschaut.

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