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SChulverweis - wer kenn sich damit aus?

gefragt von Hexe07Hexe07 am 11.10.2009 um 20:20 Uhr

Ich möchte wissen, wie es im deutschen Schulgesetz (oder wo?) geregelt ist, wann, oder wie man vom Unterricht suspendiert bzw. von der Schule fliegt? Bitte nur ernstgemeinte Antworten und Ratschläge! Danke

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DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 12. Oktober 2009 05:48
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Hilfreichste Antwort

Suspendierung bei Gefahr in Verzug oder auch vorbeugend möglich ohne jede Vorankündigung. Bedrohst du zB jemanden, kann das zur sofortigen Suspendierung führen. Rausschmiss in schweren Fällen und bei Erfüllung der Schulpflicht ebenfalls möglich. Normaler Weise aber erst nach mehreren Vergehen, die müssen aber nicht unbedingt an dieser Schule begangen worden sein - weil kein Vertrauen möglich osä.- (immer vorausgesetzt, die Schulpflicht ist erfüllt, sonst Strafversetzung)

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 16. Oktober 2009 14:45

es gab noch nie eine´Klassenkonferenz weder in dieser noch in der anderen Schule und diese Vergehen ist dann das erste das dazu führt - also doch wie du auch schreibst, erst nach mehrmaligem Vergehen der Rausschmiss.........

Kommentar von Ae139b33268427c1dcac0cd1059d130csmallDickeBohne am 17. Oktober 2009 13:14

Naja, ich schrieb "normalerweise"- es kommt auch auf die Schwere des Vergehens an.


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Pampersrockt
beantwortet von Pampersrockt am 11. Oktober 2009 20:24
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Es gibt eine Schulordnung, kann von Schule zu Schule unterschiedlich sein! Hast du sicherlich auch mal bekommen, falls du sie nicht mehr haben solltest bekommst du sie im Sekreteriat! Dort sollten die Grundregeln drin stehen! Ich denke das dann somit ein Verstoß gegen solch einer Regel im Äußersten mit Schulverweis geandet wird!

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 11. Oktober 2009 20:26

o.k. aber was ist mit den Klassenkonferenzen? Wenn man noch nie etwas schriftliches bekommen hat, darf man dann sofort von der Schule geschmissen werden??

Kommentar von Simple_avatar8smallPampersrockt am 11. Oktober 2009 20:30

Soweit es nicht geändert wurde bekommt man 3 Konferenzen und dann erst der Rauswurf, jedoch liegt es auch an dem was du getan hast, dann kann es auch sein wenn du richtig Mist gebaut hast das du fliegst!

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 11. Oktober 2009 20:32

ja so was ähnliches hab ich auch gehört - erst mal 2-3 Verwarnungen und dann ein Rauswurf -also da es sich hier um einen Fall von "erster Klassenkonferenz handelt, kann es doch nicht mit einem Schulverweis enden - 0der?

Kommentar von Simple_avatar8smallPampersrockt am 11. Oktober 2009 20:39

solange es nicht so was in der Art war wie Lehrer angreifen denke ich nicht!


rafi123
beantwortet von rafi123 am 11. Oktober 2009 20:21
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Darüber entscheidet der Direktor der Schule

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 11. Oktober 2009 20:22

Tolle Antwort - ich hätte gerne gewußt ob es da nicht eine Reihenfolge /Rangordnung gibt?


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