mien kind ist auf dem weg zum hort mit dem fahrrad gestürzt. ein paar kleine wunden aber nichts ernstes. über schmerzen außer halt von den abschürfungen redet er auch nicht. musste ihn aber vom hort abholen nachdem die mich angerufen haben. Muss ich jetzt deswegen zum arzt?
Wenn sie Dich angerufen und einen Unfallbericht geschrieben haben, solltest Du zum Arzt gehen.

würde ich auf jeden fall machen. es kann ja was sein, das man jetzt nicht wirklich feststellen kann. im nachhinein wird dir dann keiner glauben schenken das es mit einem unfall auf dem weg zum hort passiert ist.

nur wenn die schule ausdrücklch einen unfallbericht haben will. normalerweise tun sie das aber nicht.
wenn du angst hast dass etwas schlimmeres passiert sein soll gehe trotzdem zum arzt und der wird dir den erstellen. ist zwar eine blöde fragerei doch die machen das gerne

Auf jeden Fall, können ja Folgeerscheinungen eintreten. So ist es dann registriert und medizinisch zur eigenen Sicherheit vermerkt. An Kosten denken!

schon wenn folgeschaden entstehen musst du beim arzt gewesen sein sonst über nimmt die versicherung von der schule den wegeunfall nicht

aus privater sicht nicht wen er kleine wunden hat..aus versichrungstechnischen ja den es war ja ein schuhlumfall und der artzt nimmt ihn auch so auf^^

ich würde zum arzt gehen. falls folgeschäden/kosten auftreten, ist es ein wegeunfall-fall.

zur sicherheit würde ich einen arzt aufsuchen. wenn folgeschäden z.b. durch eine infektion entstehen, bist du damit auf der sicheren seite. und dem arzt auf jeden fall mitteilen, dass es sich um einen schulwegunfall handelt, damit es dem GUV gemeldet wird und du später evtl. ansprüche geltend machen kannst.

Ja, zum Übergangsarzt. Ist ein Wegeunfall, wo eventuell weitere Folgeschäden über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet werden. Allerdings passiert das nur, wenn der Unfall nebst ursprünglicher Folgen ordnungsgemäß dokumentiert worden ist.
Die Verletzungen, die du schilderst, wären für mich auch kein Anlass für einen Arztbesuch.
Aber: Du kannst nicht alles sehen, von eventuellen Spätfolgen einmal abgesehen. Dein Kind ist auf dem Weg versichert, jedoch nur, wenn ein Arzt einen Unfallbericht schreibt und die vom Hort eine Meldung machen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Ja schon wegen der Versicherung. Wenn Du nun Folgeschäden hast wird das die Versicherung der Schule übernehmen. Gest Du nicht und Sagst das Du ein Unfall auf dem Schulweg hattest kann nämlich Deine Krankenversicherung das als grobfahrlässig anden und die Behandlungskosten verweigern
Bild/er:

In der Regel gibt es im Hort ein Bagatellbuch, wo kleinere Unfälle eingetragen werden. Sollte dennoch ein Arzt (Duchgangsarzt) aufgesucht werden müssen, muss dies unverzüglich dem Hort mitgeteilt werden, da die Versicherung vom Hort informiert werden muss. Da es sich hier um eine Bagatelle handelt ist ein Arztbesuch nicht nötig.

Besser ist es, denn es ist auch wichtig für die "Schadensmeldung", außerdem muß ausgeschlossen werden, dass nicht doch was verletzt worden ist. Du mußt dann auch einen extra Bogen ausfüllen, da der Unfall auf dem Weg zum Hort passiert ist und solche Fälle sind ja anderes versichert über die Schule..

Wegen ein paar Schürfungen muss man nicht zum Arzt. Und ohne Arzt braucht es auch keine Schulunfallversicherungsmeldung. Ich arbeite in einer Schule und wir machen nur Meldung, wenn ein Arztbesuch notwendig war.
kikkerl am 29. September 2009 12:51 es geht nicht um die schürfungen sondern um den bericht.
Swisslady am 29. September 2009 12:53 Eben, wir machen nur einen Bericht, wenn ein Arztbesuch notwendig war.
sonnenlady am 29. September 2009 12:57 Immerhin war es ja wohl "schlimm" genug, dass der Hort um Abholung des Zwerges bat. Das macht man ja auch nicht, wenn nichts passiert ist.
Hier geht m.E. die eigene Absicherung von Mutter und Kind vor.
Swisslady am 29. September 2009 12:58 Die Mutter schreibt ja selber, dass es kleine Wunden sind und nichts Ernstes. Ich denke als Mutter kann man dies selber gut abschätzen. Soviel Vertrauen kann man ja schon haben. Und dass Schürfungen schmerzen ist ja auch klar, auch wenn sie harmlos sind. Die Hortleiterinnen haben dann halt nicht die Kapazitäten, sich 1:1 um ein Kind zu kümmern.
Swisslady am 29. September 2009 13:02 Aber in Deutschland scheint dies anders gehandhabt zu werden, scheint offenbar eine Sache des Geldes zu sein. In der Schweiz bist du sowieso immer kostenbeteiligt, egal ob Unfall, Schulunfall oder Krankheit
kikkerl am 29. September 2009 13:58 wenn die schule AUSDRÜCKLICH einen unfallbericht haben will MUSS die frau mit dem kind zum arzt gehen und den machen lassen.was ist da so schwer zu verstehen? das war doch der sinn der frage und nicht ein anderer