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Schulrecht - Darf der Rektor das oder hab ich Recht?

gefragt von sichel94 am 18.06.2009 um 15:13 Uhr

Tach,

Folgende Situation:

Am 17.07. fand bei uns in Saarluois eine Demonstration gegen G8 und das gegenwärtige Schulsystem statt. Nun fanden sich von unserer Schule leider wenig zusammen aber ca. 60 - 70 Personen waren von unserem Gymnasium vertreten. Diese doch so kleine Zahl bei insg. über 1500 Schülern folgerte sich u.A. daraus, dass die Schulleitung unentschuldigte Fehlstunden und einen schriftlichen Verweis androhte. Trotz dessen war ich überzeugt nach der 3. Stunde (10:10Uhr) das Schulgebäude zu verlassen und mich auf den Weg zur Demo zu machen. Eine Entschuldigung von meiner Mutter (Ärztin) als Attest wurde am nächsten Tag ausgestellt. Bei Abgabe des Zettels kam ein unqualifiziertes Kommentar der Schulsekretärin ("Damit kommt ihr 'eh nicht durch"..."Ihr seid doch alle doof!"), nun habe ich mehrere Fragen:

Hat die Schule das Recht das ärztliche Attest anzuzweifeln? Und mir somit einen schriftlichen Verweis zu geben? Muss ich mich überhaupt zu Fragen meines Aufenthaltsortes während meiner Abwesenheit bzw. des Grundes meiner Abwesenheit äußern?

Meines Wissens nach sind Krankheitsgeschichte etc. privat.

Danke für Antworten


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anonym
beantwortet von pumi001 am 18. Juni 2009 15:17
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...und deine mutter sollte gleich auch noch eins aufs dach kriegen ....


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 18. Juni 2009 15:17
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nein , im Falle einer Entschuldigung hat deine Mutter die Aufsichtspflicht , gegen einen eventuellen Verweis , oder sonstige disziplinarische Maßnahmen kann Sie EInspruch erheben, du , so du nicht voljährig bist, nicht


bonitas
beantwortet von bonitas am 18. Juni 2009 15:19
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Wer krank ist, kann wohl nicht zur Demo gehen. Ein Arbeitnehmer würde fristlos gekündigt werden. Ein Schüler darf sich u.U. einen Verweis gefallen lassen. Ich finde, Du hättest ruhig zu Deinem Demo-Besuch stehen können!

Kommentar von sichel94 am 18. Juni 2009 16:30

Wenn ich krank bin dann darf ich doch wohl noch spazieren gehen oder mich im Freien (Demo) aufhalten. Ich dachte sobald ich (Erziehungsberechtigte) mich aus dem Unterricht entlassen hat bin ich nicht mehr an die Schulpflicht gebunden. Ich dürfte eigentlich machen was ich für mich persönlich richtig und krankheitsmäßig zulässig ist(?).

Kommentar von D5fca30d12909c8f6d6ef5cdbe22c5c2smallbonitas am 18. Juni 2009 22:51

Nein, wenn Du krank bist, kannst Du nicht machen, was Du für richtig hältst, sondern mußt das tun, was dein Arzt für richtig hält. Eine Demonstration dürftest Du wohl kaum als Deiner Genesung förderlich verkaufen können! Wenn ich´s recht bedenke, ist es nicht nur problematisch für Dich, weil Du geschwänzt hast, sondern auch für den Arzt. Denn welcher Arzt ist denn ernsthaft der Meinung, daß Du ab der dritten Stunde nicht mehr schulfähig warst, weil krank, wohl aber gesund genug für eine Demo??? Damit kommt er bei keinem Gericht und keinem gesunden Menschenverstand durch! Und wehe dem Arzt, dem ein falsches Attest nachgewiesen wird!


Kaoru74
beantwortet von Kaoru74 am 18. Juni 2009 15:21
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Also die Schulsekretärin ist ja lustig, die darf dich nicht beschimpfen. Wenn es von einer Ärztin ist, dann müssen die das so hinnehmen, es geht die auch nichts an, was du für eine Krankheit hattest.

Ist natürlich blöd, dass die wissen, dass du auf ner Demo warst und nicht krank. Aber ich denke, die können nichts gegen dich machen, wenn du ein ärztlichen Attest hast.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 18. Juni 2009 15:15
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Ja, in diesem Fall hat die Schule recht. Denn du hast dein fehlen ja vorher angekündigt und dann sollst du krank sein?


Kommentar von sichel94 am 18. Juni 2009 15:24

Ich hab niemandem explizit gesagt wo ich hingehe, nur hat der entsprechenden Lehrerin das ich nach Hause fahre. Diese hat mich dann ins Klassenbuch eingetragen und ich bracht ne Entschuldigung mit. Eigentlich kann jeder sich denken wo ich war, aber das kann niemand beweisen

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 18. Juni 2009 15:25

Naja, es wird sich rumgesprochen haben wo du warst

Kommentar von sichel94 am 18. Juni 2009 15:28

Noch zu meiner letzten Frage (Muss ich mich überhaupt zu Fragen meines Aufenthaltsortes während meiner Abwesenheit bzw. des Grundes meiner Abwesenheit äußern?) weiß da vll. jemand ne gute Antwort mit Schulrecht und so?


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 18. Juni 2009 15:16
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ja, wenn deine Mutter die Ärztin ist, hat der Rektor doch berechtigen Verdacht auf Betrug! Und wenn Du schwänzt, also nicht krank bist, dann kann der Lehrer dich drannehmen und es besteht auch keine ärztliche Schweigepflicht, weil keine Krankheit vorliegt!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. Juni 2009 15:16
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Ein ärztliches Attest darf nur über den Amtsarzt angezweifelt werden. Ich finde es aber gegenüber der anderen nicht fair, wenn Du ein Attest vorlegst, die anderen aber einen Verweis bekommen.

Kommentar von koba70 am 3. Juli 2009 15:06

Das ist so nicht ganz richtig; der Hausarzt darf auch die Arbeitsunfähigkeit attestieren... noch nie einen gelben Schein gehabt?


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 18. Juni 2009 15:19
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Sofern ich denke hat Deine Mum dieses ärztl. Attest ausgestellt ohne das etwas vorlag!Darf sie das überhaupt?Ich denke viel machen kann die Schule da nicht, da der Aufwand der betrieben werden muß um Nachzuweisen ob du wirklich krank warst und ob es Rechtens war das Deine Mum ein Attest ausgestellt hat zu groß wäre.Sieh es als Lehre für Dich, das es vllt. nicht richtig war wie du dich verhalten hast.Ansonsten würde ich nun mich ruhig verhalten was dieses Thema n der schule angeht-du hattest ja ne Entschuldigung- die es eigentlich nicht gibt!


Tausendsassa
beantwortet von Tausendsassa am 18. Juni 2009 15:23
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Scheiß auf das Atest zeige Rückrad und beruf dich auf das Grundgesetzt das man in deinem Alter eigentlich kennen sollte !Entweder du bist von dem Überzeugt was tu tust oder lass es , ihr wollt die Welt verändern ...wenn ihr das so angeht dauert das noch ne weile

Kommentar von koba70 am 3. Juli 2009 15:04

Dann zeige mir den Artikel der besagt, dass man dem Unterricht (Schulpflicht!) wegen der Teilnahme an einer Demo schwäntzen, und eine approbierte Ärztin zur Urkundenfälschung missbrauchen darf... kopfschüttel


zj1000
beantwortet von zj1000 am 18. Juni 2009 15:25
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Ein falsches Attest gehört sogar zur Anzeige gebracht - das ist kein Kavalierdelikt.


gerhass
beantwortet von gerhass am 18. Juni 2009 15:50
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Da Du schrecklich viele Fehler machst - sowohl bei der Rechtschreibung als auch bei der Grammatik - rate ich Dir dringend , keine einzige Stunde zu versäumen. Außerdem finde ich es feige, dass Du einerseits den Helden spielen willst, aber andererseits offenbar zu feige bist, um ehrlich zu sagen, was geschehen ist. Was Du bisher "demonstriert" hast, waren lediglich schlechte Deutschkenntnisse. Im übrigen hätte ich in meiner Schulzeit gern G8 gehabt, weil ich dann 1 Jahr gewonnen hätte. Wer einigermaßen fleißig und intelligent ist, kann das durchaus bewältigen.

Kommentar von sichel94 am 18. Juni 2009 16:26

Leider hilft mir das überhaupt nicht weiter. Ich wollte nur eine Antwort auf meine grauenvoll formulierte Frage und keine Zurechtweisung. Deine Meinung ist zwar gut und schön aber ich wollte nur meine 3 Fragen beantwortet haben, was du hier nicht machst.


chris678
beantwortet von chris678 am 18. Juni 2009 16:32
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Lustig, dass deine Mutter ihre Approbation aufs Spiel setzt nur um einen schriftlichen Verweis (der absolut keine konsequenzen bringt...!) zu verhindern.

So schwer dürfte das auch nicht nachzuvollziehen sein, der Name der Schule steht ja in der Frage und so viele Kinder haben wohl kein Attest abgegeben das die Mutter als Ärztin ausgestellt hat...

Na dann hoffe mal dass niemand der Schule oder einer noch schlimmeren stelle petzt ;)


anonym
beantwortet von koba70 am 3. Juli 2009 15:00
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Deine Mutter hat sich der Urkundenfälschung strafbar gemacht, da ein ärztliches Attest eine Urkunde über die Unfähigkeit am Unterricht aus gesundheitlichen Gründen vorspielt.

Grundsätzlich unterliegt Ihr in der Klasse der allgemeinen Schulpflicht, d. h. dass ein mutwilliges Fehlen von Selbigen, durchaus durch den Rektor mit einer Verwarnung geahndet werden kann.

Viele Grüße


anonym
beantwortet von Bernyvie am 2. August 2009 13:16
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Krank ist krank und du bisz auf dem weg in die Apotheke in eine Menschenmenge geraten,und wolltest wissen was los ist!


anonym
beantwortet von fastlink am 29. September 2009 21:54
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Das Recht hat er, natürlich. Du hast Schulpflicht und hast im verlauf Deiner Schulstunden anwesend zu sein.

Die Ausnahmen sind klar geregelt, bei Krankheit beispielsweise. Hierbei werden sicherlich nicht Demobesuche oder vorgezogene Urlaubstage erwähnt.

Du hast vorher gesagt, dass Du dort hingehst, Du bist dort hingegangen, wen der noch so schlau war hat er einen Lehrer gar beauftragt, dort hinzugehen und zu schauen, wer seiner Schäfchen sich dort herumtreibt und wenn er Gründe hat, eine Entschuldigung anzuzweifeln, dann darf er das, natürlich.

Was denkst Du denn, jeder, der irgend ein Schreiben seiner Eltern bringt, auch wenn Attest draufsteht, geht leer aus?

Eine Demo sit für Dich ausserhalb der Schulzeit, macht das Ding am Nachmittag oder am Wochenende. Wenn Du Schule hast, hast Du Schule. Das ist auch so am Arbeitsplatz später. Wer Arbeitet, geht auf keine Demo, es sei denn, er macht Urlaub. Urlaub ist für Schüler nicht ausserhalb der Ferien.



alphadevil
beantwortet von alphadevil am 30. Oktober 2009 22:00
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also, wie viele kinder bleiben denn zu hause, weil sie ihrer mutter einen schnupfen als schwere (schweine)grippe verkaufen?

zu deiner frage: deine mutter als ärtztin ist besonders qualifiziert, zu entscheiden wann du nicht in der lage bist, den unterricht zu besuchen. ein attest vom artzt können sie nur anzweifeln, wenn sie dich zum amtsartzt schicken (der ohnehin ausgelastet ist). allerdings wird der sich schwer tun, nachzuweisen, dass du zu einem bestimmten zeitpunkt NICHT krank warst. die hätten dich dahinschicken müssen, während du noch krank warst.

außerdem musst du nicht sagen wo du während deiner krankheit warst. du stehst unter der aufsichtspflicht deiner eltern, wenn du zu hause angekommen bist, oder sie dich in empfang nehmen. die schule kann aber nicht beweisen, dass du NICHT von deinen eltern in empfang genommen wurdest, sofern sie dir nciht nachgelaufen sind. SELBST WENN du auf dieser demo warst, könnte es ja sein, dass deine mutter dir nicht erlaubt hat, zur demo zu gehen, du aber 'getürmt' bist. selbst dann kann die schule nichts machen, weil du ja unter der aufsicht deiner eltern stehst. der/die einzige der/die sich aufregen kann ist diene mutter oder dein vater, und selbst die dürften dir nich mal den popo versohlen.

der spruch der sekretäin ist aber auch fürl lau, das geht die ole gra nichts an. SAG ABER NICHT WO DU WARST


tork3
beantwortet von tork3 am 22. November 2009 10:14
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Welch ein Blödsinn, entweder geh ich demonstrieren und steh dazu, oder ich geh nicht! Aber eine krankheitsbedingte Entschuldigung und dann doch Demo, das geht gar nicht. Abgesehen davon, was macht ein Tag unentschuldigten Fehlens aus? Später kannst du deinen Kindern erzählen, dass du zu deiner Überzeugung gestanden hast. Aber eine gefakte Entschuldigung ... absolut unnötig. Es besteht Schulpflicht, das ist korrekt, und wenn du ohne Enschuldigung fehlst, hast du einen unentschuldigten Tag. Aber du kannst nicht krank sein und dann demonstrieren, dann lieber auf die Entschuldigung genau das schreiben, was du getan hast, nämlich gegen das Schulsystem demonstriert, ehrlich ist immer besser!


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