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Schulrecht!

gefragt von stefanistdaheim am 09.12.2007 um 19:59 Uhr

Hilfe! Der Sohn meiner Tante hat etwas schlimmes getan! Während des Unterrichts hat er zum Lehrr gesagt, er müsse auf die Toilette, doch er ging auf den Flur und hob einen Kanaldeckel ab, ging auf den Pausenhof und warf Ihn ins Gebüsch! (In Köln) Der Lehrer der nächsten Stunde hat das Loch bemerkt und es abgesperrt, dann ging er jedoch nach Hause! Am Nachmittag kam die Putzfrau, fiel hinein und brach sich beide Beine! Sehr warscheinlich wird er von der Schule geworfen, aber wer regelt den rest? Der Lehrer hat ja die Aufsichtspflicht verlertze!

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Recht x 35.321 Schule x 23.271

Highlight
beantwortet von Highlight am 9. Dezember 2007 20:10
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Sorry, dass ich zweifele. Die Geschichte hört sich an, als wäre sie erfunden. Im Flur einer Schule gibt es keine Kanaldeckel sondern nur auf der Strasse. Zudem sind die Teile recht schwer anzuheben.Willst Du uns veräppeln? Wenn der Lehrer abgesperrt hat, fällt dennoch jemand hinein? Irgendwie abstrus die Geschichte....

Sollte ich unrecht haben: So schnell gibt es keinen Schulverweis. Klärt es mit allen beteiligten Personen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 9. Dezember 2007 20:40

DH!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. Dezember 2007 20:41

Das ist Grimm's Märchenstunde. 1 Schüler und 1 schwerer Kanaldeckel (innerhalb der Schule?). Blinde Putzfrau, die trotz Absperrung reinfällt. Naja, ganz lustig.

Kommentar von stefanistdaheim am 10. Dezember 2007 17:39

Die Kanaldeckel gibt es, die sind nicht sehr groß, vieleicht 30 auf 30 cm, sie ist gestolpert und dann passierte es, der Lehrer hat erst abgesperrt bis alle Schüler drausen waren, dann guing er weg, die Putzfrau kam ja erst nachmittags! --> richtig lesen

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 10. Dezember 2007 22:28

Dein Veto kommt ja spät, obwohl Du gestern noch online warst. Wäre die Geschichte also passiert, wie Du behauptest, bliebe sie nicht ohne Zeitungsartikel im lokalen Blatt. Also wann und in welcher Schule in Köln soll das passiert sein? Sowas interessiert doch die Öffentlichkeit, wenn eine Schule ein sicherheitsgefährdendes, bewegliches Element in den Räumlichkeiten aufweist...


anonym
beantwortet von oldpaed am 9. Dezember 2007 21:19
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Falls der Fall überhaupt so stattgefunden hat -ich bezweifle es- : Hier liegt keine Aufsichtsverletzung irgendeines Lehrers vor. Schuldig ist allein der Schüler, der den Gang zur Toilette nur vorgegeben hat und eine vermutlich vorsätzliche Straftat begangen hat. Eltern haften für ihre Kinder. Wenn der Lehrer den Platz abgesperrt hat, hat er seine Pflicht erfüllt; es ist ihm nicht zuzumuten, so lange zu warten, bis der Schaden behoben ist. Der letzte Satz der Antwortbegründung ist totaler Schwachsinn!


MonikaAr
beantwortet von MonikaAr am 10. Dezember 2007 09:35
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Hier muss man zwei Dinge voneinander trennen: 1. Den Lehrer trifft bezüglich des Jungen keine Aufsichtspflichtverletzung. Selbst im Kindergarten gehen Kinder ohne Aufsicht zur Toilette. Wie sollten auch Erzieher und Lehrer die Kinder beim Toilettengang beaufsichtigen ?! Eine absurde Vorstellung. Allerdings ist zu fragen, ob der Lehrer - mit einer wohl unzureichenden Absperrung - richtig reagiert hat. Evtl. hätte er dafür sorgen müssen, dass der Kanal besser gesichert wird.

  1. Der Junge wird sich für seine Tat verantworten müssen. Ungeachtet, ob der Lehrer ausreichende Vorkehrungen zur Sicherung der Gefahr getroffen hat, ist der Schüler der Verursacher für den Schaden. Er sollte sich umgehend entschuldigen und anbieten, dass er als "Entschädigung" besondere Aufgaben übernimmt.Die Haftpflichtversicherung der Eltern wird den Schaden der Putzfrau zu tragen haben, solange der Junge noch nicht im schuldfähigen Alter (14 Jahre) ist. Es ist fraglich - sofern dies der erste Vorfall mit diesem Schüler ist - ob er deshalb von der Schule verwiesen wird. Das Schulrecht sieht dies nur in Fällen großer Gefahr vor, ansonsten muss die Schule "erzieherische" Maßnahmen ausschöpfen. Bei einer gerichtlichen Anfechtung muss die Schule belegen, dass erzieherische Maßnahmen mehrfach erfolglos waren. Nur dann wird vor Gericht ein Schulverweis anerkannt.

Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 9. Dezember 2007 20:06
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Na ja, der Lehrer (ich denke mal der unterrichtende ist gemeint) hat nicht die Aufsichtspflicht verletzt, denn der Knabe hat sich zur Toilete abgemeldet. Die Frage ist, was der Lehrer der nächsten Stunde versäumt hat - wobei er es doch abgesperrt hatte???. Aber die Ursache liegt natürlich beim Fehlverhalten des Knaben. Ich würde Euch raten, dass Ihr gut mit der Schule / Schulleitung zusammenarbeitet, um den Vorfall gemeinsam zu regeln. Juristisch kann ich allerdings nicht viel dazu sagen. Ein Kranklenbesuch bei der Putzfrau wäre auch nicht schlecht.


regideur
beantwortet von regideur am 9. Dezember 2007 20:09
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Richtig, die Schule hat Aufsichtspflicht und ist für das Handeln der Kinder zum großen Teil verantwortlich.Bleibt noch zu klären wie alt der Junge ist und ob ihm bewusst sein musste was durch sein handeln passieren konnte. Auch das Motiv ist vielleicht nicht so gans unwichtig. Ich glaube übrigens nicht das er von der Schule geworfen wird. Schlieslich ist die Schule nicht ganz unschuldig.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 9. Dezember 2007 20:40

Das Motiv hat mit der Haftung nichts zu tun. Schule hat bei einem Toilettengang keine Aufsichtspflicht.http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Dezember 2007 20:07
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Wie alt ist der Junge denn?


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