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Schulpflicht und Recht

gefragt von Sos-pflege DeutschlandSos-pflege Deutschland am 06.05.2008 um 18:08 Uhr

bis zu welchem Alter hat der junge Mensch ein Recht auf staatliche Schulausbildung.


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Reply


regideur
beantwortet von regideur am 6. Mai 2008 18:10
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Das Recht auf Bildung ist Dir in Deutschland nicht zu nehmen.

Kommentar von C9ba1d533b6266f498a73f8c3bc29e92smallfranzeule am 6. Mai 2008 18:11

so schaugts aus DH


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. Mai 2008 18:12
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in Abhängigkeit von seinen Fahigkeiten bis zum Abitur - vorausgesetzt er kann es sich finanziell leisten

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 6. Mai 2008 18:12

Richtig!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 6. Mai 2008 18:14

Bis zum Abi und weiter... Studium ist auch staatlich. Mit dem Geld hast Du aber leider Recht.

Kommentar von 0aae0e1c14332b60314d5ab6eb9533c5smallSos-pflege Deutschland am 6. Mai 2008 18:43

und bis wann muss er das Abitur (Hochschulreife) erreicht haben? Kann er zwischendurch vielleicht mal fuer 10, 15 Jahre eine Pause einlegen ?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 6. Mai 2008 18:58

Der 2. Bildungsweg steht jedem, immer offen. Man könnte also auch noch mit 102 oder älter sein Abi machen. Schau mal hier: www.abendschule-leipzig.de


Berserker
beantwortet von Berserker am 6. Mai 2008 18:15
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Solange wie er sich jung fühlt, und geistig rege ist.

Kommentar von 0aae0e1c14332b60314d5ab6eb9533c5smallSos-pflege Deutschland am 6. Mai 2008 18:47

kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, dass der Staat schon an einer Altersbegrenzung interessiert sein wird. Ich werde wohl kaum mit 40, 45 Jahren einen Anspruch auf staatliche Schulbildung anmelden koennen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Mai 2008 18:58
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Schulrecht ist Ländersache. Das kommt also auf die Schulgesetze der Bundesländer an.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 6. Mai 2008 20:30
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Schulpflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr. Das Recht auf Bildung hat man immer. Es ist dann halt meistens nicht mehr kostenfrei. Lehrgänge muss man zahlen, Umschulungen teilweise auch.





anonym
beantwortet von Rolfe am 7. Mai 2008 02:35
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Soweit ich weiss, besteht die Schulpflicht für 10 Jahre. Dazu gehört aber auch die Berufsschule. Soll heissen:

Wer nur die 8. Klasse nach 2 "Ehrenrunden" geschafft hat, hat die Schulpflicht erfüllt. Wer ohne Sitzenbleiben 10 Jahre schafft, hat die Schulpflicht auch erfüllt. Wer aber die 8 Jahre ohne Sitzenbleiben schafft, bei dem wird die Schulpflicht auf die Berufsschule für die restlichen 2 Jahre übertragen. Auch wenn Schule Landesrecht ist, dürfte diese Regelung bundesweit gültig sein. Allerdings kann ich ad hoc die Rechtsgrundlage dafür jetzt nicht nennen...


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