Sos-pflege Deutschland am 06.05.2008 um 18:08 Uhr
bis zu welchem Alter hat der junge Mensch ein Recht auf staatliche Schulausbildung.

Das Recht auf Bildung ist Dir in Deutschland nicht zu nehmen.

in Abhängigkeit von seinen Fahigkeiten bis zum Abitur - vorausgesetzt er kann es sich finanziell leisten
Wolfgang Joost am 6. Mai 2008 18:12 Richtig!
regideur am 6. Mai 2008 18:14 Bis zum Abi und weiter... Studium ist auch staatlich. Mit dem Geld hast Du aber leider Recht.
Sos-pflege Deutschland am 6. Mai 2008 18:43 und bis wann muss er das Abitur (Hochschulreife) erreicht haben? Kann er zwischendurch vielleicht mal fuer 10, 15 Jahre eine Pause einlegen ?
regideur am 6. Mai 2008 18:58 Der 2. Bildungsweg steht jedem, immer offen. Man könnte also auch noch mit 102 oder älter sein Abi machen. Schau mal hier: www.abendschule-leipzig.de

Solange wie er sich jung fühlt, und geistig rege ist.
Sos-pflege Deutschland am 6. Mai 2008 18:47 kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, dass der Staat schon an einer Altersbegrenzung interessiert sein wird. Ich werde wohl kaum mit 40, 45 Jahren einen Anspruch auf staatliche Schulbildung anmelden koennen.

Schulrecht ist Ländersache. Das kommt also auf die Schulgesetze der Bundesländer an.
Schulpflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr. Das Recht auf Bildung hat man immer. Es ist dann halt meistens nicht mehr kostenfrei. Lehrgänge muss man zahlen, Umschulungen teilweise auch.
Soweit ich weiss, besteht die Schulpflicht für 10 Jahre. Dazu gehört aber auch die Berufsschule. Soll heissen:
Wer nur die 8. Klasse nach 2 "Ehrenrunden" geschafft hat, hat die Schulpflicht erfüllt. Wer ohne Sitzenbleiben 10 Jahre schafft, hat die Schulpflicht auch erfüllt. Wer aber die 8 Jahre ohne Sitzenbleiben schafft, bei dem wird die Schulpflicht auf die Berufsschule für die restlichen 2 Jahre übertragen. Auch wenn Schule Landesrecht ist, dürfte diese Regelung bundesweit gültig sein. Allerdings kann ich ad hoc die Rechtsgrundlage dafür jetzt nicht nennen...
so schaugts aus DH