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Schulnoten

gefragt von Birgit1954Birgit1954 am 10.06.2009 um 0:47 Uhr

Wenn jemand in einem Fach zB auf einer 2,2 steht wird er dann automatisch im Zeugnis mit 2 benotet oder kann der Lehrer/In auch eine 3 geben wegen mangender Beteiligung im Unterricht oder weil es eben keine glatte 2 ist ? Gibt es in Deutschland auch halbe Noten im Zeugnis also 2,5 etc.? Kann man sich gegen ungerechter Noten wehren oder muss man das Zeugnis einfach so akzeptieren wie man es bekommt? Danke für eure Antworten.

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anonym
beantwortet von Biggi78 am 12. Juni 2009 16:28
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Hilfreichste Antwort

Die Noten werden folgendermaßen auf-bzw. abgerundet. Eine 2 hat man wenn die Note zwischen 1,5 und 2,4 liegt. Allerdings ist zB. eine 2,5 ein Grenzbereich, wo der Lehrer auch noch eine 2 geben könnte. Also Birgit bei einer 2,2 ist es auf jeden Fall eine 2.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen


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kugel
beantwortet von kugel am 10. Juni 2009 01:49
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Die Beteiligung am Unterricht wird genauso benotet wie eine schriftliche Aufgabe. Da kanns schon mal einen gewaltigen Rutsch im Durchschnitt geben.


anonym
beantwortet von nanine123 am 10. Juni 2009 01:50
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wenn deine tochter den schnitt kennt, also in diesem besagten fach 2,2, kann sie doch mal den lehrer fragen ob es möglich ist noch ein referat oder ähnliches zu halten, also eine kleine extraarbeit um die note noch hochzureißen ... so war das zum. bei uns immer ;)


LaLjuK
beantwortet von LaLjuK am 10. Juni 2009 01:49
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soweit ich weis darf man erst bei 2,51 aufrunden 2,5 rundet man noch ab. aber die beteiligungsnote ist normalerweise mit eingezählt....(glaube ich)


Maltimore
beantwortet von Maltimore am 10. Juni 2009 00:50
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2,2 = 2, wobei wir Punkte haben --> 3teilung der Note! damit ist das natürlich genauer


Crysis
beantwortet von Crysis am 10. Juni 2009 00:48
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es gibt nur eine zahl kein komma kein minus kein plus wenn du 2,2 stehst musst du eigentlich eine 2 bekommen


romeo27
beantwortet von romeo27 am 10. Juni 2009 00:48
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bei 2,2 liegt eine glatte 2 nahe !!!!


anonym
beantwortet von eule65 am 11. Juni 2009 12:21
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Hallo Birgit! Woher weißt du, dass jemand 2,2 steht? Hat er sich das selbst ausgerechnet? Ist das eine Lehrerauskunft? Wenn jemand sich das selbst ausgerechnet hat, hat er wahrscheinlich nicht alle Bewertungskriterien einbezogen. Wenn das eine Lehrerauskunft ist, müsste man davon ausgehen können, das alle Bewertungskriterien eingerechnet sind. Allerdings ist eine solche Auskunft nur ein augenblicklicher Zwischenstand, solange es keine dementsprechende Zensurenkonferenz gegeben hat. Halbe Noten oder Kommanoten gibt es bei uns in Deutschland als Einzelnoten für ein Fach nicht. Das gibt es in bestimmten Abschlusszeugnissen nur als Durchschnittsnoten. Natürlich kann man sich gegen ungerechte Noten wehren. Aber dazu muss zunächst einmal ein handfester Anlass vorhanden sein. Da genügt nicht die vage Vermutung: "Mein Lehrer kann mich nicht leiden." Oder: "Ich werde ungerecht behandelt und beurteilt." Selbst bei einem handfesten Anlass sollte man zunächst einmal das Gespräch mit dem entsprechenden Lehrer suchen, am Besten im Beisein des Vertrauenslehrers. Gleichzeitig sollte auch eine selbstkritische Prüfung erfolgen: "Gebe ich ihm vielleicht Anlass dazu, dass er mich nicht leiden kann?" "Wie sieht es mit meiner Mitarbeit im Unterricht wirklich aus? Bin ich wirklich nur produktiv? Oder bin ich kontraproduktiv? Störe ich mehr, als dass ich mitarbeite?" Aus meiner 40-jährigen Erfahrung kann ich sagen, dass Schüler da oft unreflektiert und unberechtigt eine allzugute Meinung von sich haben. Und oft führt ein Streit um Zensuren erst recht dazu, dass das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler massiv gestört wird. Auch Lehrer sind Menschen und gegen persönliches Betroffensein bei massiven Angriffen nicht immun. Außerdem muss nicht nur der Lehrer etwas tun, damit er einem sympathisch ist. Man kann, ja man muss auch selbst etwas dafür tun. Das muss man lernen, denn später kann man mit seinem Chef oder Abteilungsleiter auch nicht immer so "reden", wie man vielleicht möchte. Liebe Birgit, all das sind Überlegungen, die man berücksichtigen sollte, wenn man sich gegen vermeintlich ungerechte Behandlung und Bewertung wehren will. Dann allerdings geht man zunächst zur Schulleitung, und wenn das nicht hilft,zur Schulaufsicht.


anonym
beantwortet von Stern171079 am 10. Juni 2009 08:29
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Je nachdem in welcher Klasse/Stufe man sich befindet, zählt die mündliche Note 50%, dh auch wenn der Schüler schriftlich 2 steht, mündlich aber nichts sagt, sprich 4 steht, dann kann er auf dem Zeugnis eine 3 bekommen und die wäre dann auch gerechtfertigt.

Kommentar von Stern171079 am 10. Juni 2009 08:34

Im Zeugnis gibt es nur ganze Noten, ohne Kommastellen. Und was das Beanstanden der Noten angeht, deswegen werden die geplanten Noten vorher dem Schüler mitgeteilt, damit er sich mit dem Lehrer nochmal darüber unterhalten kann, bevor die Note definitiv feststeht. Bei guten Argumenten kann es gut sein, dass der Lehrer seine anfängliche Meinung auch noch mal ändert, denn Lehrer sind auch nur Menschen.


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