Schulförderverein - haftet der komplett neue Vorstand für etwaige Altlasten?

3 Antworten

Ganz schön viele Fragen auf einmal:

  • Eure Wahl ist dann rechtmäßig, wenn zur Mitgliederversammlung ordnungsgemäß geladen wurde. So wie du den alten Vorstand beschreibst, KANN das durchaus ein Problem sein. Dann wäre aber der alte Vorstand noch im Amt.
  • Wenn der Verein eingetragen ist, haftet der Verein zuerst mit seinem Vereinsvermögen. Nur für bestimmte Handlungen kann auf das Privatvermögen des Vorstands durchgegriffen werden. Das ist aber nicht in zwei Sätzen beschrieben, betrifft wenn aber auch den alten Vorstand.
  • Strafrechtlich kann sowieso nur der Täter nicht der "Amtsnachfolger" belangt werden.
  • Die Entlastung des Vorstand hat eigentlich kaum eine wirkliche Bedeutung. Wenn, dann auch nur, dass der alte Vorstand für gewisse Dinge nicht mehr zivilrechtlich seitens des Vereins in Regress genommen wird. Die müssen aber bekannt sein. In Eurem Fall war die Nicht-Entlastung insofern korrekt.
  • Genaueres bedürfte einer Prüfung Eurer Satzung, der letzten Ladung zur MV und des Protokolls der Versammlung.

Wichtiger Tipp: Beschäftigt Euch mit dem Vereinsrecht!

Gruß Giorgio

Wichtige Fragen, die noch zu klären wären:

  • Ist der Verein gemeinnützig?
  • Gibt es Angestellte?
@giorgiom

Bei Angestellten haftet Ihr für alles was ein Arbeitgeber tun muß, und das kann auch einiges an Kosten nach sich ziehen, nicht nur Steuern und Krankenkasse als wichtigstes, sondern auch so was wie Berufsgenossenschaftsbeiträge, Arbeitsschutz und ähnliche Gesetze einhalten ( Sicherheitsbeauftragter, Gesundheitszeugnisse beibringen, Gewerebanmeldungen. im Schulbereich arbeitsrechtliche, pädagogische und Raumnutzungs Abstimmungen mit Jugend-, Schul- und Sozialamt, Kultusbehörden und und und ...........

@irdenart

Jetzt mach mal nicht zuviel Angst ;-)

Es geht wohl eher um einen Förder- als um einen Trägerverein.

@giorgiom

Ja, es ist ein gemeinnütziger Verein und es gibt Angestellte. Aber nur Minijobber, Honorarkräfte usw..... Sicherheitsbeauftragten haben wir nicht.....Berufsgenossenschaft und Haftpflicht und so schon....ja ist pädagogisch, aber von Seiten des Jugend- und Schulamt abgesichert in Kooperation auch mit der Stadt

Danke für deine Hilfe! Die Mitgliederversammlung ist nach Satzung gelaufen, der alte Vorstand war nicht anwesend und wurde auch nicht entlastet - eine Freundin sagte mir hiterher, dass dadurch die Wahl ungültig sei (ob das stimmt?) Die letzte MV war die Wahl, davor vergingen wohl einige Jahre, die jüngsten Unterlagen waren von 2005 :o) Kassenprüfungen??? Nun ja jedenfalls keine Aufzeichnungen darüber. Laut Satzung jährlich bis Ende Oktober Kassenprüfung und MV..... Beschäftigt euch mit Vereinrecht.....gut gesagt, wir sind alle berufstätig und machen dies ehrenamtlich und ohne Vorkenntnisse....

@Silasi

Die entscheidende Frage ist, ob korrekt zu dieser MV geladen wurde. Wer hat denn geladen?

Nur der alte Vorstand kann laden (wie steht das in der Satzung?). Ersatzweise kann das Gericht laden. Mehr Optionen gibt es nicht.

Desweiteren muss die Ladung die Wahlen und die Anträge, über die abgestimmt wurde, enthalten und fristgerecht an alle Teilnahmeberechtigten zugehen.

Die bisherigen Angstmacherantworten sind gemein und spinnerhaft. Sie gehen an der Rechtslage vorbei!

Also: Der alte Vorstand haftet immer noch für seine seinerzeit begangenen (Un)-Taten!!! Damit habt IHR zunächst mal nichts zu tun, und könnt dafür auch nicht belangt werden!!!!

Wenn Eure Wahl nach der derzeit gültugen Satzung rechtmäßig war und beim Amtsgericht als Vereinsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, ergibt sich für Euch als amtierender Vorstand im Hinblick auf die Altlasten des Vereins die Pflicht, Euch über alles in Kenntnis zu setzen, und dann für alles, was nicht rechtmäßig gelaufen ist, den alten Vorstand in Regreß nehmen, bzw. bei strafrechtlcihen Tatbeständen wie Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug usw. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Unterlasst Ihr etwas davon, dann - und nur dann! - könnt auch Ihr belangt werden. Also macht Euch schleinigst dran die Altakten zu sichten, fordert den alten Vorstand per Einschreiben mit Rückschein zur Herausgabe aller Akten auf (dazu ist er verpflichtet!!).

Wenn der Verein überschuldet sein sollte. müßt Ihr ab 3 Wochen nach Kenntniserlangung dieses Umstandes einen Insolvenzantrag stellen, wenn klar ist, dass Ihr das aus eigener Kraft nicht mehr im Verein gedreht bekommt!

Haften tutIhr nur bei GROBER Pflichtverletzung, dann allerdings - wie eben auch der ALTE Vorstand!! - mit seinem bzw. für alles NEUE Ihr mit Eurem PRIVATVERMÖGEN!!

Eure aktuell gültige Satzung könnt Ihr beim Vereinsregister einsehen!!

Danke für deine Hilfe! Die Satzung ist schon 30 Jahre alt, also noch immer die erste ;o) Die Wahl war nach der Satzung rechtgültig, aber eine Freundin sagte mir später, bevor der alte Vostand nicht entlastet wurde wäre die Wahl dennoch ungültig. Der alte Vorstand, sagt, er hätte keine weiteren Akten mehr, sie müßten wohl dann irgendwo in der Schule sein, die Akten die wir finden konnten waren bis 2005. Der Verein ist nicht überschuldet, es soll sogar finanziell gut gestellt sein... (Konteneinsicht habe ich keine, die Bankvollmachten können noch nciht übertragen werden und die Kassierein hat auch angst dies zu früh zu tun, da so wenig geklärt ist) Wir wollen die Satzund bei der nächsten Sitzung verändern/erneuern (stehen z.B. noch DM Beträge drin), würde es etwas bringen, dort dann auch aufzunehmen, dass wir nicht mit Privatvermögen haften?

@Silasi

Nicht mit dem Privatcermögen haften für GROBE Fahrlässigkeit, da würdet Ihr einem späteren Vorstand einen Selbstbedienungsladen vorwerfen. Es heißt so schön: .. und führe mich nicht in Versuchung!!!

Der Verein kann seinen Vorstand versichern, dann haftet Ihr nur noch bei vorsätzlichen = krminellen Machenschaften; - und das sollte selbstverständlich so bleiben!!!

Die Rechtsauffassung, daß die Wahl zwar gültig, Ihr aber dennoch noch nicht im Amt seit. ist ein IRRTUM! Ab Annahme der Wahl seid Ihr Vorstand!!!, die Eintragung beim Vereinsregister dokumentiert dies nach aussen und sollte deshalb so schnell wie möglich dort über einen Notar angemeldet werden! der alte Vorstand muß auch noch garnicht vorher entlastet werden, ganz im Gegenteil!!!!

Den alten Vorstand solltet Ihr eine eidesstattliche Versicherung bezüglich des Umfanges der vorhandenen Akten abgeben lassen, und es empfiehlt sich, den alten Vorstand nicht vorher zu entlasten, bevor die Vergangenheit insbesondere Steuerabschlussmäig beim Finanzamt und bezüglich der anderen Finanzbeziehungen lückenlos aufgeklärt ist.

Entlastung heißt nämlich, den alten Vorstand von der Haftung all seiner vergangenen Fehler auf Kosten des Vereins freistellen. Bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung ist dies nur ein Formalie, aber wenn alles so unklar und aus dem Ruder gelaufen ist wie bei Euch, muß die Situation zuerst vollkommen geklärt sein, bevor die Mitglieder des Vereins (der juristischen Person) dessen Vertreter (die natürlichen Personen des verantwortlichen Vorstandes) von der Haftung freistellen durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Ich danke Dir für Deine klaren Aussagen. Ich habe leider noch nicht die nötige Punktzahl, um Dir eine Kompliment zu machen. Stehe vor einem ähnlichen Szenario, mit dem Unterschied, dass ich noch nicht in den Vorstand gewählt wurde.

Schon möglich, das die Wahl ungültig ist. Ihr solltet mit einem Anwalt sprechen. Evtl. kann der alte Verein aufgelöst werden und eine komplette Neugründung gemacht werden. Persönlich solltest Du Dich zur eigenen Sicherheit von der Vereinstätigkeit zurückziehen. Das kannst Du jederzeit.

Eine Auflösung und Neugründung ist nicht unbedingt erforderlich, wäre aber denkbar. Das gibt dann aber Probleme mit dem Vereinsvermögen.

Wenn die Wahl wirksam war und die Eintragung des Vorstands korrekt erfolgt ist, kann unter Umständen auch ein Rücktritt nicht zur von dir gewünschten Sicherheit führen!

@giorgiom

ja, diese Situation macht schon Angst.

@giorgiom

genau, das Veeinsvermögen wäre dann futsch...hatte aber auch an diese Möglichkeit gedacht!

Ich habe diesen Weg für den einzig gangbaren. Danke für die Antwort.