mus ein deutsches kind welches vom rathaus in deutschland abgemeldet ist und im europäischen ausland zur schule geht da in deutschland nachweisen???

wenn es noch in Deutschland gemeldet ist, dann ja.

Wenn das Kind hier nicht mehr gemeldet ist, muss es hier nichts nachweisen.

Nein, es ist nur wichtig in welchem Land das Kind sich aufhält und welche Regelung dort für die Schulpflicht existiert.
die schulpflicht gilt europaweit wenn nicht welt weit, da kind geht zur schule aber da es deutscher ist muss es oder die eltern in deutschland darüber rechenschaft ablegen?
kaesbrot am 14. September 2008 14:15 Das ist Schwachsinn! Schulpflicht gilt nicht in allen Ländern!!
nun, in welchem europischen land gibt es keine schulpflicht?
In keinem, außer in einigen Kantonen in der Schweiz. In allen andern europäischen Ländern darfst Du dein Kind auch selbst unterrichten, wenn Du es ab und zu prüfen läßt.
kommt drauf an wie lange das kind hier in deutschland bleibt bzw. ob es von jetzt an wieder hier lebt;
ne, da kind ist von deutschland weg ins ausland, abgemeldet vom rathaus und so da es aber deutscher ist muß er oder die eltern in deutschland nachweisen das ihr kind im ausland zur schule geht?
Nein nur wenn das Kind wieder nach Deutschland kommt und hier bleibt und Schulpflichtig ist muss es einen Schulplatz in deutschland nachweisen besser gesagt haben.
kaesbrot am 14. September 2008 14:22 goge3, du hast bereits die richtigen Antworten bekommen, aber du mußt sie auch richtig lesen, sonst wird das nichts!