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Schule trotz gelbem Schein??

gefragt von janine85 am 06.05.2009 um 10:53 Uhr

Hallo, meine Schwester war heute morgen beim Arzt und wurde krankgeschrieben. Sie hat den persönlich zur Arbeit gebracht und Ihre Lehrerin (bereitet heute auf der Arbeit die Schüler auf eine bevorstehende Arbeit vor (SVörderunterricht)) zwingt sie, den Unterricht mit zu machen? Muss meine Schwester das trotz Krankenmeldung??? Danke


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anonym
beantwortet von Movementcat am 6. Mai 2009 10:55
12x
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Nein ich glaube sogar sie darf nichtmals aus Versicherungstechnischen gründen wenn da was passiert gehts der Lehrerin an den Kragen.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 6. Mai 2009 11:00

DH!

Kommentar von 4ea10581fb52428588d95c64a654fa89smallSchinderhannes am 6. Mai 2009 12:29

Du hast recht.


julia611
beantwortet von julia611 am 6. Mai 2009 10:54
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nein muss sie nicht. wenn ihr jetzt was passiert über die arbeit ist auch der versicherungsschutz nicht gewährleistet.


dolliwolli
beantwortet von dolliwolli am 6. Mai 2009 10:54
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natürlich nicht


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 6. Mai 2009 10:54
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Nein, denn sie ist ja krankgeschrieben!!


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 6. Mai 2009 10:54
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nö, is ja krank



anonym
beantwortet von Megaira am 6. Mai 2009 10:54
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Nein, muss sie nicht.

Kommentar von jimpo am 6. Mai 2009 11:17

Zwingen geht garnicht.Wenn was passiert, ist die Lehrerin dran.


celliboy
beantwortet von celliboy am 6. Mai 2009 10:55
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natürlich nicht nicht umsonst hat der arzt sie krank geschrieben...


Candyandie
beantwortet von Candyandie am 6. Mai 2009 10:55
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Nein, wenn Sie krankgeschrieben ist braucht sie auch nicht am Unterricht teilnehmen.....nur wenn sie möchte...was natürlich auch versicherungstechnisch eine heikle Sache ist...wenn ihr was passiert zahlt die Versicherung nicht da sie offiziell fernbleiben sollte...


tattanka
beantwortet von tattanka am 6. Mai 2009 10:55
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Nein


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 6. Mai 2009 10:55
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Normalerweise läßt man sich zwei Bescheinigungen (Schule+Betrieb) geben oder sie hätte den gelben Schein kopieren können.


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 6. Mai 2009 10:55
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Ne, sollte Sie auch nicht... dann ist Sie in der Schule nicht mehr versichert!Wenn Sie einen Unfall hat auf dem Weg dahin oder sie ist so krank das sie zusammenbricht, wer zahlt dann?


Basti1984Feb
beantwortet von Basti1984Feb am 6. Mai 2009 10:55
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nein sie kann natürlich nach hause gehen und sich auskurieren.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 10:57
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Sie ist krankgeschrieben und damit nicht Schul- oder Arbeitsfähig!


Wenne
beantwortet von Wenne am 6. Mai 2009 10:57
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Je nachdem wegen was sie krank geschrieben ist sollte deine Schwester das schon aus eigenem Interesse machen.

Da sie es ja geschafft hat die Krankmeldung persönlich ab zu liefern dürfte sie zumindest in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt sein.

Solange es nichts ansteckendes ist... ;-)

Kommentar von janine85 am 6. Mai 2009 11:01

Die Arbeit liegt nur 5 Minuten vom Arzt entfernt. Deswegen bringt sie die immer gleich nach dem Arztbesuch dahin. Sie hat Magen-Darm und Nasennebenhöhlenentzündung...

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 6. Mai 2009 11:06

Na, das ist aber eher ansteckend. Wenn nun nicht die halbe Klasse wegen Magen-Darm krank werden soll, sollte sie es lieber lassen.

Der Lehrerin ganz offen die Diagnose sagen und fragen ob man sie mal ein wenig anhusten soll. ;-P

Kommentar von jimpo am 6. Mai 2009 11:18

DH


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 6. Mai 2009 11:01
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Krank ist Krank.Wenn der Arzt sie krankschreibt hat das bestimmt seinen Grund.

Der /die Kranke hat alles das zu unterlassen,was die Genesung verhindern kann.

Es kommt natürlich auf die Art der Erkrankung an.



anonym
beantwortet von steffi12345 am 6. Mai 2009 10:57
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nein,sonst verfällt der versicherungsschutz


anonym
beantwortet von hundini am 6. Mai 2009 11:04
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Nein. Aber warum bringt sie denn die Krankmeldung persönlich hin statt per Post? Da hat die Lehrerin sicher gedacht: wer so mobil ist, kann auch am Unterricht teilnehmen. Es sollte einem aber auch selber daran gelegen sein, sich wirklich nur dann krank zu melden, wenn man richtig krank ist.


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 6. Mai 2009 11:23
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Nein und wenn sie bleibt ist sie nochnichtmal versichert , mal ganz davon ab das diverse krankheiten ja auch ansteckend sein können


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