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Schule schmeißt Volljährige raus, die schlecht sind. Kann das sein?

gefragt von butz1510butz1510 am 27.11.2007 um 17:22 Uhr

Ich habe heute gerüchteweise gehört, dass aus einem staatlichen Gymnasium in unserer Stadt (in Ba-Wü) volljährige Schüler angeblich rausgeschmissen werden, wenn sie den notwendigen Notenschnitt im Halbjahr nicht erreichen, d.h. zu viele Fächer unterbelegt haben. Sitzenbleiben sei für Volljährige nicht mehr möglich. Kann das wirklich sein??? Ich kann mir das kaum vorstellen, weiß aber auch nicht, wo ich es nachgucken könnte.


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 27. November 2007 17:25
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Ja, das ist möglich und das gute Recht der Schule. Volljährige sind nicht mehr Schulpflichtig. Wenn die notwendigen Fächer nicht belegt werden und auch der Notenschnitt manelndes Interesse ausweist, was soll der Schüler dann noch dort?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 27. November 2007 17:33

In der Versetzungsordnung steht es aber ganz anders drin. Ist das neu?


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 27. November 2007 17:35
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Laut Schulgesetz muss ein Schulverweis oder -ausschluss zunächst angedroht werden. Zusätzlich müssen Eltern- und Schülervertreter gehört werden. Anschließend muss die Lehrerkonferenz über den Ausschluss-Antrag beschließen. Erst dann kann die Schulleitung den Rauswurf beim zuständigen Schulamt beantragen.(Quelle: wsws.org)
Beim Volljährigen müssen die Eltern nicht mehr gehört werden und, wie schurke schon sagte, sind die auch nicht mehr schulpflichtig.

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 27. November 2007 17:38

P.S.:Gesetzestext zum downloaden:
http://www.kultus-und-unterricht.de/schulgesetz2.htm


Luise
beantwortet von Luise am 27. November 2007 17:36
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Und es gibt auch eine Regelung (Stand Bayern), dass man in einer Unterrichtsstufe (Unterstufe, Mittelstufe oder Oberstufe) jeweils nur 1x wiederholen darf. Das könnte auch zutreffen.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 27. November 2007 17:39

Das ist klar. Ich bin nur irritiert, weil der Schüler, um den es gehen soll, überhaupt noch nie eine Klasse wiederholt hat.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 27. November 2007 18:05

ja, wenn der nie da ist, wann soll der wiederholen?

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 27. November 2007 19:05

Danän können die ihn nicht so einfach raussetzen, nur nach mehreren Verweisen u.ä. Vielleicht nur eine Maßnahme, dass er seine Arbeitshaltung ändert. Es gibt schon Möglichkeiten, die Schulordnung für das Gymnasium sagt irgendwo, dass für das Gymnasium geeignet Schüler sind, die überdurchschnittlich intelligent sind und auch noch bereit sind sich überdurchschnittlich einzusetzen. Das wird dann wohl die Schule so sehen und bestimmt ist da mehr vorgefallen und die Maßnahme braucht es jetzt.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 27. November 2007 18:24
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der aufenthalt in der oberstufe ist auf vier jahre begrenzt, wenn sich klar abzeichnet, dass sich diese schüler länger als vier jahre in der os aufhalten werden, kann man sie auch gleich rauswerfen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 27. November 2007 19:21

Zu einem Gymnasium passt Deine Theorie nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 28. November 2007 12:06

wieso? 11., 12., 13., ne ehrenrunde und nochmal nicht geschafft = tschüss!




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