butz1510 am 27.11.2007 um 17:22 Uhr
Ich habe heute gerüchteweise gehört, dass aus einem staatlichen Gymnasium in unserer Stadt (in Ba-Wü) volljährige Schüler angeblich rausgeschmissen werden, wenn sie den notwendigen Notenschnitt im Halbjahr nicht erreichen, d.h. zu viele Fächer unterbelegt haben. Sitzenbleiben sei für Volljährige nicht mehr möglich. Kann das wirklich sein??? Ich kann mir das kaum vorstellen, weiß aber auch nicht, wo ich es nachgucken könnte.

Ja, das ist möglich und das gute Recht der Schule. Volljährige sind nicht mehr Schulpflichtig. Wenn die notwendigen Fächer nicht belegt werden und auch der Notenschnitt manelndes Interesse ausweist, was soll der Schüler dann noch dort?

Laut Schulgesetz muss ein Schulverweis oder -ausschluss zunächst angedroht werden. Zusätzlich müssen Eltern- und Schülervertreter gehört werden. Anschließend muss die Lehrerkonferenz über den Ausschluss-Antrag beschließen. Erst dann kann die Schulleitung den Rauswurf beim zuständigen Schulamt beantragen.(Quelle: wsws.org)
Beim Volljährigen müssen die Eltern nicht mehr gehört werden und, wie schurke schon sagte, sind die auch nicht mehr schulpflichtig.
ruthchen am 27. November 2007 17:38 P.S.:Gesetzestext zum downloaden:
http://www.kultus-und-unterricht.de/schulgesetz2.htm

Und es gibt auch eine Regelung (Stand Bayern), dass man in einer Unterrichtsstufe (Unterstufe, Mittelstufe oder Oberstufe) jeweils nur 1x wiederholen darf. Das könnte auch zutreffen.
butz1510 am 27. November 2007 17:39 Das ist klar. Ich bin nur irritiert, weil der Schüler, um den es gehen soll, überhaupt noch nie eine Klasse wiederholt hat.
HelmutRn am 27. November 2007 18:05 ja, wenn der nie da ist, wann soll der wiederholen?
Luise am 27. November 2007 19:05 Danän können die ihn nicht so einfach raussetzen, nur nach mehreren Verweisen u.ä. Vielleicht nur eine Maßnahme, dass er seine Arbeitshaltung ändert. Es gibt schon Möglichkeiten, die Schulordnung für das Gymnasium sagt irgendwo, dass für das Gymnasium geeignet Schüler sind, die überdurchschnittlich intelligent sind und auch noch bereit sind sich überdurchschnittlich einzusetzen. Das wird dann wohl die Schule so sehen und bestimmt ist da mehr vorgefallen und die Maßnahme braucht es jetzt.
der aufenthalt in der oberstufe ist auf vier jahre begrenzt, wenn sich klar abzeichnet, dass sich diese schüler länger als vier jahre in der os aufhalten werden, kann man sie auch gleich rauswerfen.
In der Versetzungsordnung steht es aber ganz anders drin. Ist das neu?