EWorld am 10.01.2008 um 1:09 Uhr
Hallo, ich habe einen Schuldner der unbekannt verzogen ist. Anschriftsermittlung, Bonitätsprüfung und Co. kein Ergebnis. Laut den Versandinfos wurde das Paket damals bei einem Nachbarn abgegeben. Kann ich diesen Anrufen um mich zu erkundigen ob der was weiß?
andernfalls würde ich die Sache nun an die Staatsanwaltschaft abgeben.
Gruß, Sascha

eine Frage kostet ja nichts und die kann man ruhig stellen....
für die Durchsetzung deiner Forderung ist allerdings nicht die Staatsanwaltschaft zuständig, weil sie ANWALT des STAATES ist und nicht deiner; du musst schon einen Rechtsanwalt oder ein Inkasobüro beauftragen um zu deinem Recht zu kommen. Allerdingstrittst du in jedem Fall in finanzielle Vorleistung und dann sollte man beginnen abzuwägen

Unser Buchhalter macht das öfter. Neugierige Nachbarn sind eine prima Informationsquelle. Auch beim ehemaligen Vermieter kann man Glück haben.
Du kannst Dich natürlich erst mal an den Nachbarn wenden, der das Paket angenommen hat.
Allerdings würde ich so vorgehen, daß ich schriftlich (Einschreiben) den Nachbarn zur Rückgabe auffordern würde. Darauf wird der Nachbar wohl irgendwie reagieren müssen. Möglich, daß er noch Kontakt mit Deinem Schuldner hat.
Wenn eine Anschriftenermittlung und eine Bonitätsprüfung keine Ergebnisse gebracht haben, dürftest Du auch mit einer Anzeige wegen Betrugs kein Glück haben. Wie sollte die Staatsanwaltschaft denn den Schuldner finden? Was versprichst Du Dir von einer Anzeige gegen Unbekannt?
Hast Du denn irgendeinen Nachweis darüber, daß Dein Kunde wirklich seinen echten Namen angegeben hat?
EWorld am 10. Januar 2008 18:21 gegen unbekannt wäre die anzeige ja nicht, sondern einfach gegen den verzogenen schuldner. Name stimmt nur die neue Anschrift ist EWOMA Schufa und Co halt unbekannt. Und geht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein müsste die ja reagieren, auch wenn sie im nachhinen vll. abgelehnt werden würde. Und da ja Meldepflicht besteht, hoffe ich dass wenn die Staatsanwaltschft bzw. die Polizei bei Vorladung ggf. den ermitteln müsste, oder?
Danke sehr. Jedoch bringt es nichts einen Mahnbescheid zu beantragen, da der Schuldner nun mal nicht mehr da wohnt. Und das AG (zumindestens meins) gibt die Sache dann als unzustellbar zurück. Und es sind dann nur Kosten entstanden. Und zur Zeit gehe ich davon aus, dass der Schuldner nie die Absicht hatte zu zahlen und ohne Neumeldung beim EWOMA der drohenden Vollstreckung versucht sich zu entziehen. somit wäre der gang zur Staatsanwaltschaft bezüglich Betrugs gerechtfertigt.