Schuldloser Unfall - welche Werkstatt muss man aufsuchen?

gefragt von SchlumpffrauSchlumpffrau am 10.02.2009 um 17:14 Uhr

Wie ist die Rechtslage bei einem schuldlosen Unfall, muss man die billigste Werkstatt nehmen oder darf man die Reparatur von der Vertragswerkstatt vornehmen lassen, bei der man immer ist?

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. Februar 2009 17:27
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es gibt kaum noch eine Werkstatt die nicht einen Gutachter beauftragt; ansonsten müssen sie sich mit den Versicherungen um jeden Cent streiten; das was der Gutachter für notwendig erachtet wird repariert und so erstattet;


anonym
beantwortet von TanteBertha am 10. Februar 2009 17:22
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Natürlich kannst Du Dir die Werkstatt aussuchen und eine Fachwerkstatt aufzusuchen, wäre in diesem Fall auch Dein gutes Recht.


JoScho
beantwortet von JoScho am 10. Februar 2009 17:17
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Man muß noch nicht einmal eine Werkstatt aufsuchen. Mann kann den Schaden selber beheben. Die Rep-Kostenvoranschläge vom gutachter sind maßgeblich. Bei Selbstreparatur, gibts aber nicht die MwSt. ausgezahlt!


anonym
beantwortet von Wicket am 10. Februar 2009 17:17
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Du suchst sie aus. Wenn Dein Auto noch Garantie hat, dann immer die Vertragswerkstatt. Sonst verfällt die Garantie


Reval12
beantwortet von Reval12 am 10. Februar 2009 17:17
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Ja du kannst dir die Werkstatt aussuchen


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 10. Februar 2009 17:17
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Du kannst dir eine aussuchen. :) HAb ich auch schon gemacht. :) Außerdem muss die Gegen-Versicherung den Leihwagen zahlen den du fahren musst. :)


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 10. Februar 2009 17:16
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Hatte es selbst mal und bin in meine Vertragswerkstatt gefahren. Die Kosten wurden anstandslos bezahlt.


Nellina
beantwortet von Nellina am 10. Februar 2009 17:16
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Du kannst die Reparatur von einer Vertragswerkstatt machen lassen. Warum nicht?


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 10. Februar 2009 17:16
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auf jeden Fall zu einer ordentlichen Werkstatt, da würde ich nicht gerade die billigste nehmen!


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 10. Februar 2009 17:15
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Du kannst Dir die Werkstatt aussuchen. Die Kosten müssen vom Schuldigen bzw. dessen Versicherung übernommen werden.


anonym
beantwortet von newtrucker am 10. Februar 2009 17:15
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Wenn du nicht willst sogar gar keine!
Könntest die Kohle auch so einkassieren!

Kommentar von Dec655ac5c925bcb962abc8fff899a42smallmatrix2k9 am 10. Februar 2009 17:18

Meist lohnt sich das aber nicht weil der SchätzWert des Fahrzeugs so gering ist. ;) Lieber reparieren lassen.

Kommentar von newtrucker am 10. Februar 2009 17:20

Stimmt schon, außer du willst in kürze ein neues kaufen und zusätzlich die Abwrack-Prämie kassieren!


malli
beantwortet von malli am 11. Februar 2009 09:58
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die werkstatt deines vertrauens! ;-)


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 10. Februar 2009 17:29
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Du kannst zu Deiner gewohnten Werkstatt gehen. Bei manchen ist das sogar Pflicht wenn sie einen Firmenwagen fahren und der Nachweis der Marken Werkstatt erbracht werden muss für das Leasing Unternehmen oder beim Wiederverkauf.


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