Schlumpffrau am 10.02.2009 um 17:14 Uhr
Wie ist die Rechtslage bei einem schuldlosen Unfall, muss man die billigste Werkstatt nehmen oder darf man die Reparatur von der Vertragswerkstatt vornehmen lassen, bei der man immer ist?

es gibt kaum noch eine Werkstatt die nicht einen Gutachter beauftragt; ansonsten müssen sie sich mit den Versicherungen um jeden Cent streiten; das was der Gutachter für notwendig erachtet wird repariert und so erstattet;
Natürlich kannst Du Dir die Werkstatt aussuchen und eine Fachwerkstatt aufzusuchen, wäre in diesem Fall auch Dein gutes Recht.

Man muß noch nicht einmal eine Werkstatt aufsuchen. Mann kann den Schaden selber beheben. Die Rep-Kostenvoranschläge vom gutachter sind maßgeblich. Bei Selbstreparatur, gibts aber nicht die MwSt. ausgezahlt!
Du suchst sie aus. Wenn Dein Auto noch Garantie hat, dann immer die Vertragswerkstatt. Sonst verfällt die Garantie

Du kannst dir eine aussuchen. :) HAb ich auch schon gemacht. :) Außerdem muss die Gegen-Versicherung den Leihwagen zahlen den du fahren musst. :)
Hatte es selbst mal und bin in meine Vertragswerkstatt gefahren. Die Kosten wurden anstandslos bezahlt.

Du kannst die Reparatur von einer Vertragswerkstatt machen lassen. Warum nicht?

auf jeden Fall zu einer ordentlichen Werkstatt, da würde ich nicht gerade die billigste nehmen!

Du kannst Dir die Werkstatt aussuchen. Die Kosten müssen vom Schuldigen bzw. dessen Versicherung übernommen werden.
Wenn du nicht willst sogar gar keine!
Könntest die Kohle auch so einkassieren!
matrix2k9 am 10. Februar 2009 17:18 Meist lohnt sich das aber nicht weil der SchätzWert des Fahrzeugs so gering ist. ;) Lieber reparieren lassen.
Stimmt schon, außer du willst in kürze ein neues kaufen und zusätzlich die Abwrack-Prämie kassieren!

Du kannst zu Deiner gewohnten Werkstatt gehen. Bei manchen ist das sogar Pflicht wenn sie einen Firmenwagen fahren und der Nachweis der Marken Werkstatt erbracht werden muss für das Leasing Unternehmen oder beim Wiederverkauf.