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Schuldig gesprochen wegen gefährliche Körperverletzung 28.10.2008

gefragt von abiturient am 28.10.2008 um 19:45 Uhr

Hallo,ich bin vor kurzem Schuldig gesprochen worden wegen Gefährliche Körperverletzung! Ich hatte einen Zeugen,weil ich in der Tatzeit zuhause war. Der Nebenkläger hatte 7 Zeugen(alles von den Freundeskreis des Nebenkläger). Ich wurde zum ersten mal angezeigt und zum Gericht geladen. Also ich bin nicht Aktenkundig.Ich bin 17 jahre und in der Tatzeit war ich 16 Jahre alt. Ich hab ein Migrationshintergrund...der Richter dachte sowieso als ich in den Gerichtssaal reinkam...oh man schon wieder ein Kanacke der nur scheise baut! Aber nein ich bin nicht so einer!...Vorurteile so ist das Leben! In der Tatzeit war ich zuhause! Aber auf den Nachhause weg von der Schule bin ich immer alleine, also habe ich auch keine Zeugen innerh. von der Schule bis zu mein Nachhause. Nur Zuhause habe ich einen Zeugen (Familienmitglied). Die 7 Zeugen meinten das ich einen Gibs oder Verband hatte in der Tatzeit! Aber ich hatte keinen das können auch die zwei Polizeibeamten belegen als sie mich an den angeblichen Tattag besucht haben, sie haben auch gesehn das ich kein Verband oder Gibs hatte & meine Krankenkasse kann das auch bestätigen!!! Der Richter ist von Rache und Ehre (und so weiter halt die ganze Kassette also bei den Ausländerfamilien wie immer..) ausgegangen weil Familienangehörige des Nebenkläger ein Familienmitglied von mir geschlagen hatten! Ich will in Berufung gehen wie geht das??


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anonym
beantwortet von vozole am 28. Oktober 2008 20:44
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Das sollte Dein Anwalt für Dich erledigen, allerdings sollte er es schnell tun, es gelten Fristen (in Strafsachen nur 1 Woche!), und es müssen gewisse Formaltäten eingehalten werden.

Kommentar von abiturient am 28. Oktober 2008 20:56

ya also erstma dankeschön für die Beantwortung. ab heute habe ich eine woche zeit!aber ich muss noch auf das schriftliche Formular vom Amtsgericht warten und was ist wenn der Brief bzw. das Formular erst in 2 oder 3 tagen bei mir ankommt? ich will morgen sofort zum Anwalt gehn. hat er dann schon den brief bekommen?:Ssry kenn mich gar nicht aus.


mamalita
beantwortet von mamalita am 28. Oktober 2008 20:45
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Widerspruch bei Gericht einlegen! So schnell wie möglich und einen Rechtsanwalt holen. (steht sowas nicht auch bei den Unterlagen vom Gericht?)

Kommentar von abiturient am 28. Oktober 2008 21:03

Ja ich werde auch aufjedenfall in Berufung gehen denn ich kann damit einfach nicht Leben das wenn ich unschuldig bin als schuldig verurteilt werde. Mich schockt es einfach wie leicht es geht mit paa zeugen (bwz. Freunde) einfach zusammen zutrommeln und eine geschichte auszudenken! Ich werde morgen sofort zum Anwalt gehen aber was soll ich beim Anwalt wenn ich dieses schreiben noch nicht bekommen habe?und dankeschön für die Beantwortung.



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