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Schuldeneintreiben per Schuldnereintreiber - wer zahlt?

gefragt von Britta1969 am 05.03.2008 um 23:58 Uhr

Mein Ex zahlt seine Schulden nicht zurück - trotz Gerichtsurteil und Gerichtsvollzieher. Habe schon alles versucht, keine Chance. Nun habe ich eine Schuldnereintreiber beauftragt, der auf legalen Weg arbeitet (also nicht illegal). Nur wer zahlt nun die Kosten dafür? Die Kosten vom Gericht, Anwalt und Gerichtsvollzieher muss mein Ex alle tragen, dass weiß ich. Kann ich die Kosten vom Schuldnereintreiber auch mit auf die Rechung sezzten oder muss ich diese selber tragen?


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Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. März 2008 02:38
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Wenn dein Ex nicht zahlt, wirst du wohl die Kosten tragen müssen. Aber ganz genau sagt dir das der Schuldeneintreiber.

Für alle, die unter Schuldeneintreiber etwas illegales verstehen: Natürlich ist der normale Weg der, dass man alles über den Gerichtsvollzieher holt. Aber wer sich ein wenig damit auskennt, weiss, dass diese Methode nur bei ganz braven Menschen zieht. Wenn einer nicht wILL, hat der beste Gerichtsvollzieher keine Chance. Und es gibt durchaus legale Methoden - ohne Knochenbrecher - Geld beizutreiben.

Also bitte nicht etwas verurteilen, das ihr nicht kennt.


anonym
beantwortet von werdschlau am 6. März 2008 00:35
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Es gibt keine "Schuldeneitreiber", die auf legalem Wege arbeiten, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Die Kosten dieser Knochenbrecher wirst Du tragen müssen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. März 2008 23:59
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Das geht alles auf Kosten des Schuldners.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 6. März 2008 00:13
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Sofern er nicht "die Hand hochhebt", sprich, einen Offenbarungseid leistet und der Schuldeneintreiber feststellt, dass bei ihm nichts zu holen ist, der Schuldner. Wenn aber nichts zu holen ist, kann es auch zu deinen Lasten gehen.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 6. März 2008 00:36

dann wird schnell aus der Jägerin die Gejagte ;o),was das wohl für ein legaler Schuldeneintreiber ist.


anonym
beantwortet von brajo am 6. März 2008 01:07
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Wenn der Ex nicht zahlt ist der Auftraggeber dran, zumindest wenn es mit rechten Dingen zugeht.





DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. März 2008 01:58
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legele Schuldeneintreiber sind die Wege, die du ausprobiert hast. Also Gericht, Gerichtsvollzieher... Und wenn der Gerichtsvollzieher nichts eintreiben kann, dann hat sie gerade nichts, was fändbar wäre. Dann mußt du dich damit abfinden. Wenn du nun andere Leute privat dafür anheuerst, auf illegalem Weg die Ex dazu zu bringen, doch irgendwie die Schulden zu bezahlen (und genau das ist das, was die sog. Schuldeneintreiber tun), mußt du die Kosten natürlich selber tragen. Zudem besteht die Gefahr, daß du dann selber Ärger mist der Justiz kriegst.


anonym
beantwortet von Tika55 am 6. März 2008 02:29
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Das ist mir hier aber etwas zu eigenartig... Ein legaler Schuldeneintreiber, der meint, dass er was holen kann, obwohl der Gerichtsvollzieher keiner Erfolg hatte??? Weiß er von dem Gerichtsvollzieher? Ausserdem begreife ich nicht, warum du jemanden einen Auftrag erteilst und mit IHM nicht vorher über evtl. anfallende Kosten sprichst??? Das ist ein ganz normales Geschäftsverhalten! Wenn du den Auftrag erteilt hast, musst du erstmal die Kosten tragen - egal, ob er Erfolg hat oder nicht. Er hat Aufwendungen. Ob du dieses Geld dann noch von deinem Ex verlangen kannst, der ja sowieso nix rausrückt, bzw. nicht kann, ist seehr fraglich. LG




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