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Schulden übertragen und Privatinsolvenz!!!!! Bitte um Hilfe

gefragt von mouh86 am 30.06.2008 um 15:04 Uhr

Hallo, ich habe eine Frage. Meine Eltern haben ein Haus, dass sie schon seit 2 Jahren versuchen zu verkaufen. Allerdings hat sich bis heute kein Käufer gefunden. Derzeit ist das Haus zwar vermietet (aber nur befristet) und auch bei dem Steuerausgleich trifft einen der Schlag. (man muss jedes mal weit über 1000 euro nachzahlen) Es heisst die Mieteinnahmen muss man versteuern (obwohl damit monatlich gerade mal der Kredit abbezahlt werden kann.) Nun zur eigentlichen Frage, ist es möglich, dass meine Eltern mir das Haus+Schulden übertragen und ich dann in eine Privatinsolvenz gehen kann?

Kann mir da jemand weiter helfen?


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 30. Juni 2008 15:07
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Privatinsolvenz geht nur ohne Eigentum. Du könntest Dir einen Kredit nehmen den Eltern das Geld schenken und dann Privaltinsolvenz versuchen. Aber ohne Sicherheiten wird das mit dem Kredit schon ziemlich eng.

Kommentar von Rolfe am 30. Juni 2008 22:38

Privatinsolvenz geht auch mit Eigentum an Immobilien. Die werden dann eben vom Insolvenzverwalter verwertet, also verkauft. In der Regel allerdings zu einem Spottpreis.

Kommentar von Rolfe am 30. Juni 2008 22:38

Privatinsolvenz geht auch mit Eigentum an Immobilien. Die werden dann eben vom Insolvenzverwalter verwertet, also verkauft. In der Regel allerdings zu einem Spottpreis.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 30. Juni 2008 15:07
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Dann kommt es zur Zwangsversteigerung, der Erlös denkt wohlmöglich die Restschulden nicht ab; dann haste kein Haus mehr aber noch Schulden; keine so gute Idee !


pippi60
beantwortet von pippi60 am 30. Juni 2008 15:08
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Bei dieser Frage würde ich mich doch lieber an einen Anwalt oder Notar wenden. Du mußt aber bei einer Insolvenz mit einer Zwangsversteigerung rechnen. Dann ist das Haus auch weg! Und sicher unter dem Wert.


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 30. Juni 2008 15:14
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kopfkratz

Natürlich muss man die Mieteinnahmen versteuern, genauso wie alle anderen Einnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums. Die Behandlung der Finanzierungskosten wird getrennt nach Zinsaufwand und Tilgung abgerechnet: Zinsaufwendungen, die der Generierung von Einnahmen dienen, können mit diesen Einnahmen verrechnet werden, aber die Tilgung natürlich nicht. Warum sollte das Gemeinwesen (== der Staat) die private Geldanlage Deiner Eltern auch quasi gegenfinanzieren? Somit wird der nach Abzug der Zinsaufwendungen und Abschreibung erzielte Gewinn ganz normal mit dem persönlichen Steuersatz Deiner Eltern versteuert.

Die Übertragung ist möglich per Schenkung, jedoch unsinnig. Wenn Du damit in PI gehst, wird das Haus zwangsversteigert, Du bekommst nichts und hast die Schulden für die nächsten 6 Jahre am Hals. Ggfs. würde die Schenkung sogar als gestaltungsmissbräuchlich rückabgewickelt, wenn es Euch um weitere Vermögenswerte der Eltern geht, die zu schonen waren. Da hilft nichts anderes als die Bude so schnell wie möglich verkaufen, und wenn der zu erzielende Preis noch so schlecht wäre. Mit der Bank / Kreditgebern Stundung und evtl. Ratenzahlung vereinbaren. Auf jeden Fall selbst aktiv bleiben, und nicht warten, bis der Gerichtsvollzieher klingelt und eine EV will.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 30. Juni 2008 15:07
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Bist du.... noch gescheit. Wenn du sowas drehst bist wird dir der Insotreuhänder, aber wahrscheinlich vorher der Richter, den Hals umdrehen. Das ist Betrug. Da musst du echt aufpassen.





anonym
beantwortet von dersvennie am 30. Juni 2008 15:07
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Wwnn die beiden über den Jordan gehen dann schon.. allerdings fällt dann erstmal Erbschaftssteuer an..

Als "Schenkung" wirds nicht durchgehen auch wenns gradlinig ist.

Was ginge: Du kaufst es denen ab und gehst dann in Privatinsolvenz, dann wird aber das Haus gepfändet.

Keine guten Karten würd ich sagen.

Warum gehen die beiden denn nicht in Insolvenz?

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 30. Juni 2008 15:18

Schenkung geht schon (hängt vom Wertgutachten ab), in direkter Linie gelten ja noch die alten Einheitswerte und Freigrenzen. Solange das Haus unter ca. € 410000.-- wert ist, und beide Elternteile zu je 50% Miteigentümer sind, können sie beide dem Kind alle 10 Jahre je bis zu € 205000.-- übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt (altes Recht).


anonym
beantwortet von dersvennie am 30. Juni 2008 15:09
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und noch ne Frage.. WARUM kann man ein Haus über 2 Jahre hinweg nicht verkaufen?

Alles eine Frage des Preises!

Und bei 1000€ die jährlich an Steuer nachgezahlt werden müssen würde sich doch ein Verkauf um so mehr lohnen!

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 30. Juni 2008 15:12

Genau alles eine Frage des Preises. Wenn die Hütte 1000 Euro Steuernachzahlung generiert Miete 20% folgere ich 5000 Euro Nettokaltmiete. Mal ein übertrieben teures Haus 30 Jahreskaltmieten (150K)Hauspreis. Jetzt die Bonusfrage wenn Du es für 50K Verkaufen kannst wie viele Jahre könntest Du noch die 1000 Aufsummieren bis sich ein Verkauf so weit unter Wert lohnt?

Richtig 100 Jahre.


Moon
beantwortet von Moon am 30. Juni 2008 15:15
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Nein- sobald du Hausbesitzerin bist, darfst du nicht in die Insolvenz gehen, dann stündest du auch vor dem Problem des Hausverkaufes.


anonym
beantwortet von timhuebner am 30. Juni 2008 15:18
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ausrdem Steuern fallen nicht unter die Privateinsolvenz




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