Meine Freundin hat in ihrer vorhergehenden Beziehung eine Bürgschaft unterschrieben und dadurch jetzt 7300€ schulden die auf 6 jahre hin abgezahlt werden sollten.
Meine frage ist jetzt: Wenn sie diese schulden bei der bank jetzt bezahlen würde müßte sie die zinsen für die vollen 6 jahre zahlen oder nur für den zeitraum bis sie die kompletten schulden tilgen könnte.
zum beispiel sie würde für 6 jahre 3000€ zinsen zahlen. wenn sie jetzt aber nach 3 jahren den schuld betrag begleichen würde müßte sie dann nur die bis dahin angefallen zinsen, also 1500€, bezahlen.
sorry wenn das jetzt ein bischen verwirrend klingt aber besser kann ich es nicht erklären.
danke im vorfeld für antworten.
das stichwort heißt vorfälligkeitsentschädigung. da muss man nicht die kompletten zinsem bezahlen, sondern es wird ausgerechnet, welchen verlust die bank hat, wenn sie das geld, was sie dann bekommt, zu einem schlechteren zinssatz woanders anlegen muss als bei ihr. das muss individuell ausgerechnet werden. ihr bankberater kann ihr sicher sagen, um welche summe es sich dabei handelt.
In der Regel sind Kredite (außer Hypothekenfinanzierungen) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. Somit sind dann nur die Zinsen zu zahlen, die bis zur endgültigen Tilgung anfallen.

wie sehen denn die tilgunsvereinbarungen aus, sind sondertilgungen möglich?
Sie zahlt die gesamten Zinsen auf den verbürgten Endbetrag, egal, wann sie bezahlt. Also immer die Zinsen auf die volle Summe, da es sich für mich so liest, dass ein Bürgschaftsvertrag über eine Festsumme geleistet wurde..

Sie bezahlt die Zinsen nur für den Zeitraum, in dem der Kredit lief.
Ich hatte auch mal so einen Fall, da hatte ich vor dem Kreditende meine Schulden beglichen und da wurden die Zinsen rückberechnet bis zu dem Datum, wo ich die Schulden komplett zurückgezahlt habe.
Da müsst ihr Euch mal direkt an die Bank wenden.
i.d.R. ist in so einem Fall eine "Vorfälligkeitsentschädigung" fällig, die der Bank einen Teil der entgangenen Zinsen ersetzen soll.
Evtl. ist das aber auch Verhandlungssache, da de Bank froh ist, wenn sie das Geld schnell und sicher bekommt, zumal sie ja nur zahlen muss, da jemand den Kredit nicht bedient hat (und die Bank ihn wohl eher als unsicher einstufen dürfte).

Das kommt auf den Darlehensvertrag an.
Manche kann man vorzeitig tilgen. Aber es gibt auch welche, bei denen bei vorzeitiger Tilgung sozusagen ein Strafzins bezahlt werden muß.
Am besten das "Kleingedruckte" vom Darlehensvertrag nochmal durchforsten.
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normalerweise liegt der Bank viel daran, dass der Schuldenplan eingehalten wird, da sie bei vorzeitiger kündigung (wie du schon oben richtig beschrieben hast) Zinseinbußen hat. Von daher ist es meist nicht gestattet, dass vorzeitig gekündigt wird. Dies müsste aber alles im Vertrag stehen. Ist dort vereinbart, dass vorzeitige kündigungen durchgeführt werdne können, so muss sie sich nicht weiter um die zinsen kümmern. ist es aber nciht erwähnt, so muss sie mal mit der bank reden. viele banken lassen eine vorzeitige tilgung zu, wollen aber für den zinsverlust entschädigt werden und deine bekannte muss wahrscheinlich dafür etwas bezahlen, dass sie vorzeitig kündigen darf.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen Dir bei Konsumentenkrediten nur Banken, zu denen Du niemals mehr gehen solltest. Faire Kreditbedingungen sehen nur eine 3-Monatige Kündigungsfrist vor und die danach noch fälligen Zinsen werden gutgeschrieben!