Habe gehört, das der Ehepartner auch für die Schulden des Partners aufkommen muss? Welche Regelungen gibt es da?
Ist es ein Unterschied, wenn die Schulden vor der Heirat entstanden sind?

Grundsätzlich haftet jeder nur für seine eigenen Schulden, daran ändert auch eine Ehe nichts. Wenn also ein Ehepartner vertraglich eine Verpflichtung eingeht, betrifft das den anderen erst mal nicht. Damit der verpflichtete Partner nicht sein gesamtes Hab und Gut auf den anderen überträgt und sich somit praktisch der Haftung entzieht, lassen gerade Banken den Ehepartner als Bürgen für die Verpflichtungen des anderen einstehen, so dass eine Vermögensverschiebung nutzlos wäre.
Für die Pokerschulden von Männe muss die Ehefrau natürlich nicht haften - wenn die Gattin beim Kaufmann anschreiben lässt, muss sie diese Schulden auch alleine begleichen, der Kaufmann kann sich nicht an den Ehemann halten.
kommt auf die Regelung bei Eheschließung an. Da gibt es Zugewinngemeinschaften, Gütertrennung, Eheverträge. Schau doch mal bei Wiki nach
Die Ehe hat mit den Schulden nichts zu tun. Jeder haftet für seine eigenen Schulden - egal, ob verheiratet oder nicht. Nur dann, wenn ein Partner für den Kredit des anderen mit unterschrieben oder gebürgt hat, muss er oder sie mithaften.
Normalerweise nicht, kann aber im evtl. vorhandenen Ehevertrag so verankert werden. Die während der Ehe angehäuften Schulden sind aber meistens gemeinsame Schulden, außer z.B. bei Krediten auf deinen Namen, die wären dann auch deine Schulden.
Schulden, die vor der Heirat entstanden sind, "gehören" demjenigen, der sie gemacht hat. Bei Schulden in der Ehe ist man erst einmal gemeinsam ansprechbar (Zugewinngemeinschaft). Kommt es zur Scheidung, dann ist nur derjenige für die Schulden verantwortlich, der sie gemacht bzw. die Verträge unterschrieben hat. Nur wenn beide untershrieben haben - was oft von Geldgebern gefordert wird - können sich die Gläubiger auch an beide Teile wenden. Cindy

Wenn due als Ehepartner was unterschreibst, was ein Schuldverhältnis versursacht, dann musst du auch für die Schulden aufkommen. Also vor Bürgschaften und Kreditverträgen oder Schuldanerkenntnissen immer sehr gut nachdenken und evtl. Rechtsgelehrte fragen.
Du heiratest nicht die Schulden, die Dein Partner vor der Ehe hatte.
Allerdings könntest Du sie unter Umständen erben.
Eheliche Schulden sind dann gemeinsame Schulden. Wobei immer der erst einmal dran ist, der den Vertrag unterschreibt.

Wenn der Ehemann verschuldet ist und früher stirbt als die Ehefrau, erbt sie die Schulden.
koitzsch am 10. Juli 2009 23:33 Die Frau muss aber das Erbe nicht antreten!

normalerweiße nicht! da vor der ehe erworbene artikel auch mit ehevetrag in besitz in menschen blieben. also schulden auch