jako26 am 27.08.2009 um 21:25 Uhr
Ich hab ein Kollegen gehabt der in meine wohnung eingezogen ist, ich habe ihn die wohnung zur verfühgung gestellt, da er sonst auf der straße gewesen wäre. Nun ist es so das er meine post immer aus dem briefkasten geholt hat und mir einige vorenthalten hat. Es war mündlich unter zeugen abgesprochen das er die gesamten kosten für die wohnung alleine trägt, da er sie alleine benutzt hat. Jetzt habe ich vom gericht eine räumungsklage bekommen da er keine miete gezahlt hat. Wir haben dann zusammen mit unserem Chef geregelt das er die mietschulden zahlt und die meinem kollegen monatlich vom lohn abzieht. Der Kollege war damit einverstanden. Jetzt stellt sich raus das der Chef und der Kollege nichts bezahlt hat weil er der meinung ist das ich selber schuld bin. (Da hat er wohl recht!!!) kann mir jemand helfen oder weiß einer ob ich mich dagegen wären kann?
versuch mal mit deinem Kollegen auf einer guten art und weise zu sprechen.. (vernümpftig,geringe lautstärke...) vlt. hilft das viel glück...
Das ist wohl dumm gelaufen. Du brauchst vermutlich einen Anwalt, denn der Kollege wird nichts von sich aus bezahlen.
Wenn du etwas mündlich absprichst bist du sozusagem im eimer.Er könnte das Gegenteil behaupten!!! So etwas muss du immer schriftlich festhalten auch wenn es der letze Wisch ist !!!

Es sind nicht nur meine sondern auch seine dazu unsere arbeitskollegen und unser chef, aber da mein freund gerade mit unser chef bein arbeitgericht steht wird er auf jedenfall gegen mich aussagen. Ich kann aber belegen das er ein teil der mietschulden schon bezahlt hat.

tut mir leid einfacher kann ich das nicht, das ist alles noch etwas komplizerter, und das ist die schnellste frage die mir dazu einfällt.

ich habe schon oft versuch mit ihm ordentlich zu reden, er sagt wenn er mal gut drauf ist bekomme ich 100€ von ihm dazu. Ansonsten soll ich bei gericht angeben das ich jetzt arbeitslos bin und die schulden nicht zahlen kann.
Du kannst nur abwarten was der Richter dazu sagt denn nur er kann in dieser Situation handeln und nicht du !!!Das Problem ist das du keine beweise hast!!!Auch Zeugen sind kein richtiger Beweis!!! Der Richter könnte es so auslegen das es deine Freunde sind die die helfen wollen, aber nicht die Wahrheit sagen !!!
Ist ein schwierieger Text. Versuche es mal etwas einfacher zu schildern !!!
Da hast Du wohl mit Zitronen gehandelt. So etwas muss man schriftlich machen, damit man das im Notfall auch beweisen kann.Ob die Zeugenaussage genügt, kann Dir nur ein Anwalt sagen.Und kegel den fristlos aus Deiner Wohnung.
Korrektur zu deiner Antwort!!!Sie kann zwar Fristlos kündigen aber rauskegeln geht leider nicht so schnell !!! Wenn der Mieter bis zum Gerichtstermin seine Schulden bezahlt ist die Fristlose Kündigung ungültig und wird laut Gesetz wieder aufgehoben!! Dieses darf aber nur 1 mal innerhalb von 2 Jahren vorkommen da sonst die Fristlose Kündigung wirksam wird !!! Und eine räumungsklage (Vollstreckung) kann nur der Richter anordnen und nicht der Vermieter/in !!!!!!!!!!!!!
Der Frager ist doch Mieter der Wohnung und hat sie seinem Kollegen überlassen.Die Räumungsklage hat der Mieter bekommen, nicht der Kollege.