Frage von nanabanana2 29.12.2012

schulazahnarzt, muss ich das mitmachen?

  • Antwort von magda712 29.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo. ich arbeite in einer einrichtung. so möchte ich dir mitteilen, dass das bestimmungsrecht und umgangsrecht bei den eltern liegt. du solltest der lehrerin schriftlich mitteilen, das du eine untersuchung nicht erwünscht. sie ist in der pflicht, dies zu berücksichtigen. zudem solltest du aber darüber nachdenken, das dein kleiner im anschluss auch als feige bezeichnet werden kann. du solltest genau darüber mit ihm reden und ihm erklären, warum du es nicht möchtest. dabei bedenke, der wunsch und wille deines kindes ist immer mit zubedenken. sollte er es doch wollen, bestärke ihn und schenk ihm dein vertrauen. viel glück magda

  • Antwort von kalanak 29.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Schulzahnarzt? An Sylvester?

    Davon abgesehen; was ist daran so schlimm? Dann findet der halt auch Nichts.

  • Antwort von Eulenpapi 30.12.2012

    Gib deinen Kindern eine Erklärung mit, daß du die Untersuchung nicht möchtest (sollen sie bei der Lehrerin abgeben). Zwingen kann man zur schulzahnärztlichen Untersuchung niemanden.

  • Antwort von Carlystern 29.12.2012

    Genau Montag kann nicht sein. Montag ist Sylvester und in jedem Bundesland sind Ferien

  • Antwort von Immortality77 29.12.2012

    Es sind doch in jedem Bundesland Schulferien über Weihnachten/Neujahr? Zumindest sagen das sämtliche Online Ferienkalender. Kann ich mir nicht vorstellen, dass ne Schule an Silvester den Zahnarztbesuch festsetzt.

  • Antwort von Xenia1212 29.12.2012

    So was kenne ich gar nicht aber egal. meine Frage an dich ist Ihr habt an Montag schule habt ihr keine Ferien???

  • Antwort von Magica71 29.12.2012

    wenn alles in ordnung bei deinem kind, dann kannst du doch die untersuchung getrost machen lassen, also in unserem bundesland (mv) ist die untersuchnung pflicht, es werden aufgrund dieser untersuchungen ja auch statistiken erhoben, natürlich anonym, die dazu dienen, die zahngesundheit der kinder zu erkennen... und normaler weise läuft es doch so ab, dass jedes kind zu dem arzt geht und der die ergenisse nicht den lehrern mitteilt (ärztliche schweigepflicht)

  • Antwort von nine91126 29.12.2012

    Würde einfach mal in der Schule anrufen und im Sekretariat Bescheid geben, dass du das nicht möchtest und dann fragen was für einen Bescheid sie wollen/brauchen.

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