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Schuhe gekauft, Blasen gemacht! Habe ich Recht diese umzutauschen o. vom Vertrag zurückzutretten?

gefragt von Jlakomka am 25.07.2009 um 15:10 Uhr

Ich habe mir vor 1 Woche Schuhe bei Tamris gekauft, hatte die nur ein mal den ganzen Tag an. Habe mir übelst die Blasen am beiden Füßen gemacht. Wollte diese Schuhe heute mal umtauschen oder halt mein Geld zurück haben. Die Verkäuferin meint, dass das kein Reklamationsgrund ist, da die Schuhe i.O. sind und schon getragen sind. Ich habe mich ganz schön verarscht gefühlt, bin dann zurück in Laden gekommen habe nach Namen des Geschäftsleiters gefragt und habe gesagt dass ich zu meinen Rechtanwalt gehe. 1. sind noch 2 Wochen nicht vergangen; 2. Es ist doch ein Mangel §434(1)Nr2 BGB an der Schuhen wenn diese mir Blasen machen und ich die nicht tragen kann? 3. §437 BGB, Ich habe doch Recht oder, ich kann vom Kaufvertrag zurücktretten ???

P.S. tut mir Leid wenn mein Deutsch nicht perfekt ist, ich wohne noch nicht lange in Deutschland, und ich glaube diese blöde Verkäuferin dachte, dass sie mich ruhig verarschen kann, so nach dem Moto, ich werde sowieso mein Recht nicht kennen! =(

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Schuhe x 3.061 Rechte x 659 Kaufvertrag x 267

eddali
beantwortet von eddali am 25. Juli 2009 15:12
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Nein, in diesem Fall hat die Verkäuferin recht. Es ist kein Mangel. Bei neuen Schuhen kann das schon mal passieren.


anonym
beantwortet von paula211 am 25. Juli 2009 15:13
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Wenn die Schuhe ohne Mängel sind dann kannst du auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Nur weil sie an deinen Füßen reiben nimmt sie keiner zurück.


Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 25. Juli 2009 15:12
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Du hast kein Recht diese Schuhe umzutauschen. Die Schuhe sind offensichtlich zu klein und das ist deine eigene Schuld. Pech gehabt! Deine eigene Dummheit!


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 25. Juli 2009 15:11
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die lachen dich aus..denn neue Schuhe machen das immer!!!


anonym
beantwortet von Milchstrasse am 25. Juli 2009 15:11
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das is deine eigene schuld,deswegen kannst du sie noch lange nich umtauschen


anonym
beantwortet von GabiWollmann am 26. Juli 2009 10:10
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Der normale Menschenverstand sagt einem, wenn man neue Schuhe kauft, dann trage ich sie stundenweise ein. Also man nehme ein Paar Erstazschuhe mit! Gerade jetzt im Sommer, wo die Füße schneller anschwellen als in kühleren Jahreszeiten, kann es schneller mal zur Blasenbildung kommen. Deshalb nie neue Schuhe barfuß einlaufen, sondern lieber mit Seidenstrümpfen (Herren mit dünnen Baumwollsocken)einlaufen. Feuchte die Seidenstrümpfe ein wenig an und steige in die Schuhe, durch Feuchtigkeit und Fußwärme lauft er sich leichter ein. Wenn die Fersenkappen ein wenig fest sind, dann ganz vorsichtig nach innen biegen (nie nach außen). Jetzt solltest du erst einmal die Blasen ausheilen lassen und dann noch mal von vorne den Schuh einlaufen. Viel Erfolg!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 25. Juli 2009 15:16
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Die Fragen hier werden immer origineller!

Wenn Du ein neues Auto kaufst und der Sitz ist Dir zu unbequem, bringst Du das dann auch wieder zum Händler und verlangst Dein Geld zurück?

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 25. Juli 2009 15:17

das würde ich bei dem Fragesteller nicht ausschliessen....


mops09
beantwortet von mops09 am 25. Juli 2009 15:16
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§434(1)Nr2 BGB hat nichts mit dem geschilderten Fall zu tun. Das Gesetzt könntest Du anwenden, wenn es sich um maßangefertigte Schuhe handelt. PS: man LÄUFT sich Blasen

Kommentar von Jlakomka am 25. Juli 2009 15:23

merke ich mir, danke =)


messemann
beantwortet von messemann am 25. Juli 2009 15:12
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Da die Schuhe ganz waren/sind hast du glaub ich nicht das Recht sie umzutauschen. Pech gehabt.Leider.


anonym
beantwortet von ghost40 am 2. November 2009 21:12
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Ist doch wieder typisch. Kaum im Gastland kennt man schon alle Rechte und kann die Paragrafen rauf und runter auswendig - Pflichten gibt es natürlich keine! Man weiß auch wo man unser Steuergeld beziehen kann und wenn was nicht passt wird sofort mit Anwalt gedroht. Darauf können wir verzichten.


anonym
beantwortet von Jlakomka am 25. Juli 2009 15:23
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Danke Leute! Anscheint habe ich wirklich PECH! Schade ich dacht sowas zählt auch als Mangel. =(

Kommentar von hopps am 26. Juli 2009 10:13

... das ist kein Pech. Immer mit dem Kopf durch die Wand. Hättest Du den Verkäufer gefragt, was man machen kann, hätte er vermutlich angeboten, die Druckstelle zu behandeln - funktioniert!!


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 25. Juli 2009 15:16
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Die zwei-Wochen-Frist gilt für Haustür- und onlinegeschäfte. Im Laden hast du generell kein Umtauschrecht, es sei denn, die Ware ist mangelhaft. Neue Schuhe läuft man langsam und mit Socken an. Gebrauchte Ware kannst du schon mal gar nicht umtauschen. Wer soll die denn dem Geschäft noch abnehmen?

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 25. Juli 2009 15:21

Man kann gebrauchte Schuhe schon umtauschen, wenn nach dem Tragen Verarbeitungsfehler auftreten, wie zu knapp gefasste Nähte, reissen. Kommt allerdigs selten vor.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 25. Juli 2009 20:46

Steht doch oben: Wenn Ware mangelhaft! Was hier nicht der Fall ist.

Kommentar von GabiWollmann am 26. Juli 2009 09:59

Wenn ware Mangelhaft ist spricht man auch nicht vom Umtausch, sondern von einer Reklamatio!!!


anonym
beantwortet von erdmann77 am 25. Juli 2009 15:12
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nein kannst du nicht du must es nachweisen geh zum arzt nehme die schuhe mit und lasse es dir bestätigen mehr nicht den gehts


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