Schufa: Lastschriftrückgabe und Gebühren des Zahlungsempfängers
Hallo,
was ist im Falle einer Lastschriftrückgabe und verspäteten Zahlung der Rechnung aber ohne den Rückgabegebühren, welche der Zahlungsempfänger stellt? Fällt man in einem solchen Fall in die Schufa?
Vielen Dank
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Antwort von Pastice 28.10.2009
@Wolfi0410 Da muss ich widerrum widersprechen ;-) 1. Etwas anderes habe ich nicht geschrieben- lies noch einmal nach 2. Das ist ebenfalls nicht korrekt- sehr viele sind es 3.Auch das habe ich nicht geschrieben, bitte auch hier noch einmal genauer nachlesen. Diese Antwort betraf , wie geshrieben, den Gläubiger und nicht das IB. 4.Stellt ein Gläubiger erfolglose Mahnungen zu und übergibt er an ein IB, so wir er, Anschluß an die SCHUFA vorausgesetzt, sehr wohl und auch rechtmäßig bereits dann ein Negativ-Merkmal an die SCHUFA übermitteln.
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Antwort von Pastice 23.07.2009
Eine einfache Lastschriftrückgabe wird nicht der SCHUFA gemeldet. Wenn du die Verbindlichkeit ohne Leistung der Gebühren beglichen hast, wird der Gläubiger das ganze höchstwahrscheinlich nachfordern. Kommst du dieser Aufforderung nicht nach, besteht die große Möglichkeit, dass er diesen Vorgang an ein Inkasso Unternehmen übergibt. Bereits nach erfolglosen Mahnungen beim Gläubiger kannst du einen negativen Eintrag in deinem SCHUFA Register bekommen ( dann zu recht ).Einfach nicht soweit kommen lassen, dann brauchst du dir auch über deine SCHUFA Gedanken zumachen..
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Das kommt auf den Zahlungsempfänger an. Normal passiert gar nichts, ausser dass der Empfänger die Gebühren einfordern wird
Kommentar von SchnappSchuss 22.07.2009Zahlungsempfänger ist ein Mobilfunkanbieter.
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Das ist wohl nicht so ganz richtig.
1. Mahnungen werden an den Schuldner und nicht an den Gläubiger verschickt.
2. Die wenigsten Inkassobüros sind überhaupt der Schufa angeschlossen, können also keine Meldungen machen.
3. Ein Anbieter wirdkaum nur die Rücklastkosten an ein IKB weitergeben, er wird sie mit der nächsten Lastschrift einfordern.
4. Um ein Negativmerkmal der Schufa zu melden bedarf es schon gewisser Regularien, z.B. Kündigung und Abwicklung des Mobilfunkvertrages.
Erst dann und nur dann meldet der Anbieter der Schufa.