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Schülerversicherung

Frage von enomis2 enomis2

Die Schüler unseres Gymnasiums dürfen in der Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht das Schulgebäude nicht mehr verlassen, sonst droht ihnen bei einem Unfall ein Verweis. Wir haben keine Mensa, die Verpflegung ist sehr dürftig und reicht nicht für alle. Also holen sich die Kinder in der Pause in der Stadt ihr Essen. Ist dieses Verbot gerechtfertigt? Hätte die Schule nicht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung für die Schüler abzuschließen, genau für diesen Mittagszeitraum? Bin sehr erbost über die ganze Tatsache und bitte um Rat. Danke.

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Antworten (9)

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Da müssen die Eltern ran z. B. in der nächsten Elternversammlung ... Eine Genehmigung der Eltern würde das Problem lösen. Dagegen kann die Schule nichts machen.

    Kommentar von maxelputzel maxelputzelmaxelputzel

    Oder ab 18. Kein Problem.

    Kommentar von Pestopappa PestopappaPestopappa

    Das alles ändert nichts an der Theorie, dass ein Kind im Schadenfall nicht über die Unfallkasse versichert ist... Darauf kommt es der Schule an.

    Kommentar von tigeroli tigerolitigeroli

    geht aber die Schule nichts an, wenn die Eltern es erlauben!

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    Antwort von OliHeidrich OliHeidrich

    Ich würde an dieser Stelle eine Art Schülerfirma oder AG empfehlen, die in der Pause Essen organisiert. So bekommt eure Schule bessere Verpflegung und niemand ist der "Gefahr der großen, tödlichen Stadt" ausgesetzt. Vielleicht mal mit mehreren Mitschülern bespreche und einen Antrag zur Schulleitung. In einem solchen Antrag macht es sich übrigens auch gut, wenn man bereits einen oder mehrere Lehrer benennen kann, die ein solches Projekt unterstützen würden.

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    Antwort von schnuckili schnuckili

    Also, bei uns an der schule ist das so: jeder schueler ab der 7. klasse bekommt eine ausgehkarte. diese gilt aber nur mit der unterschrift der eltern und einem passfoto des entsprechenden schülers plus schulstempel. nur dann greift bei einem unfall außerhalb der schule noch die schulversicherung. sollte ein schüler allerdings ohne ausgehkarte rausgehn, gilt das nicht mehr als schulunfall und dann sind die eltern die verantwortlichen! ich hoffe ich konnte helfen!

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Lass Dir von Deinen Eltern eine Vollmacht ausschreiben , das du den Schulhof verlassen darfst und geb sie deinem Klassenlehrer.

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Du bist nur auf dem Weg von und HIN zur Schule versichert. Sonst natürlich auch auf den Wegen zur Sporthalle, Schwimmhalle usw.... Nicht aber, um mal einen Kiosk zu besuchen oder so.

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    Antwort von enomis2 enomis2

    habe mittlerweile recherchiert: die kinder sind beim Verlassen der Schule über die Schülerunfallversicherung versichert, allerdings nur auf dem direkten Weg zum Brotzeitholen, nicht versichert sind sie in den Räumen des Geschäfts. Sobald sie shoppen gehen, erlischt der Schutz. Die Pause gilt der "Wiederherstellung der Arbeitskraft", O-Ton Versicherung, sodass man keine Vorschriften machen kann, wie der Schüler die Pause verbringt.

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    Antwort von hajottka hajottka

    Das ist ein Fall für die Elternpflegschaft. Grundsätzlich muß die Schule Aufenthaltsräume und ein Essensangebot zur Verfügung stellen. Gibt es da Mankos >> Elternpflegschaft!!! Man kann allerdings auch in der "Pause" nach Hause gehen, wenn man in unmittelbarer Nähe zur Schule wohnt. Dann sind auch Hin- und Rückweg versichert!

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    Antwort von faband faband

    komplizierte sache....

    hat aber mit immensen kosten zu tun...

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    Antwort von kiki68 kiki68

    Habe bei meinem Sohn das gleiche Problem. Bei uns gibt es die Möglichkeit, die Kinder für diesen Zeitraum aus der Schulaufsicht zu befreien (schriftlich!!!), dann greift die private Haftpflicht.

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    Aber nicht bei Unfällen!

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  • familieninsel

    Schüler-Unfallversicherung

    In der Schüler-Unfallversicherung sind Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Studierende versichert. Analog dazu sind mit der Bezeichnung Schule auch Tageseinrichtungen und Hochschulen gemeint.

    In der Schüler-Unfallversicherung ist jeder Unfall meldepflichtig, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht - gleichgültig, ob er sich in der Bildungseinrichtung ereignet ( Schulunfall) oder auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Schule (Schulwegeunfall).

    Lesen Sie bitte hier weiter: Schüler-Unfallversicherung

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