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Schülerin ohne Einkomenn

gefragt von MurzelineMurzeline am 19.11.2008 um 17:19 Uhr

Die Tochter meiner Freundin lebt nicht mehr zu Hause, ist 23 Jahre alt. Momentan lebt sie noch bei ihrem Freund, der aber vor kurzem zum Ex-Freund wurde. Sie möchte und muss ausziehen, bezieht aber nur Bafög und Kindergeld. Welche weitere finanzielle Hilfe stehen ihr zu. Ihre Mutter kann ihr nicht helfen, da sie nicht genug Einkommen hat, der Vater lebt im Ausland. Adresse unbekannt.

Bitte um schnelle und vor allem wirklich nützliche Tipps, denn ich weiß hier sind wirklich clevere Leute unterwegs und ich möchte meinem Patenkind helfen, wenn ich kann.

Bevor einer es vorschlägt, ich kann ihr nicht finanziell helfen, aber Hilfe mit oder für sie suchen, das mach ich gern.

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Geld x 22.459 Kinder x 17.814 lebensunterhalt x 42 schuelerin x 18

Immogen
beantwortet von Immogen am 19. November 2008 17:26
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normaler weiße wird ja bei der Berechnung vom Bafög darauf geschaut wieviel die eltern mitzahlen können, ansonsten bekommt sie den vollen Betrag von ca 600 euro ausgezaht.(wenn sie nicht daheim wohnt) und damit muss sie klar kommen. mehr gibt es leider nicht. Sie könnte auch neuerdings neben dem Bafög einen 400 euro job machen. dann hat sie schon mal einiges um sich das leben zu finanzieren.

Kommentar von E8ea6ba8b22244cb4f7fc1b62d262ec7smallMurzeline am 19. November 2008 18:01

sie bekommt ja schüler bafög, weil sie momentan das Fachabi macht, um dann 2010 mit der Ausbildung zur Erzieherin anzufangen. Leider ist diese Angelegenheit ja ohne Lohn. Sie arbeitet zwar im Kindergarten, aber eben als Teil der schulischen Ausbildung.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. November 2008 17:25
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So´n Pech aber auch! Da gibt´s mit Sicherheit wieder ein Töpfchen in das ich z.Z. einbezahle - sagen tu´ich´s aber nicht!!!

Kommentar von E8ea6ba8b22244cb4f7fc1b62d262ec7smallMurzeline am 19. November 2008 17:44

tolle Antwort... auch ich ärgere mich über manches Töpfchen, wie z.B. Soli Zuschlag..., aber ich bin trotzdem nicht negativ eingestellt!


Berserker
beantwortet von Berserker am 19. November 2008 17:24
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Dumme Situation. Der Gesetzgeber sagt U25, kein ausreichendes Einkommen damit Stallplicht auch Hotel Mama genannt.

Kommentar von E8ea6ba8b22244cb4f7fc1b62d262ec7smallMurzeline am 19. November 2008 18:09

aber das gesetz stellt kein weiteres zimmer in die wohnung, wo soll das kind also schlafen?


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 19. November 2008 17:24
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sie soll aufs Sozialamt gehen, da bekommt sie die ausführlichste und genauste Hilfe. Und wenn das Mädchen wieder zurück zu Mama zieht,dann hat sie wenigstens ein Dach über dem Kopf.

Kommentar von E8ea6ba8b22244cb4f7fc1b62d262ec7smallMurzeline am 19. November 2008 17:45

klar...aber leider geht es nicht, denn mit 23 will sie kaum in mama's bett schlafen, und mama hat eben nur ein schlafzimmer. hat sich verkleinert, nachdem Tochter ausgezogen ist!

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 20. November 2008 08:35

ach so,ich verstehe.Schade,das wäre die einfachste Lösung gewesen.


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