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Schüler und Hartz IV, Kindergeld und co.

gefragt von demik am 06.11.2009 um 10:58 Uhr

Hallo, ein bekannter Schulfreund von mir besucht derzeit die 13. Klasse und hatte mal Hartz IV beantragt, was bewilligt wurde.Schülerbafög wurde jedoch abgelehnt. Er ist von zu Hause ausgezogen und hat auch Geld für die Erstaustattung bekommen. Nun hat er einen 400 euro job. Harzt IV müsste dann doch weg fallen, wie siehts aus müssen die Gelder für die Erstaustattung zurückgezahlt werden? Seine Eltern hatten auch garnicht Kindergeld für ihn bekommen gehabt, auch als er noch zu Hause wohnte ich denke man müsste es neu beantragen, oder wenn das Kind über 18 ist? Möchte ihm bisschen helfen, da er sich damit nicht so auskennt. Seine Miete wird auch halb halb bezahlt halb er halb Arbeitsagentur wenn ich mich richtig erinnere. Dies würde dann ja alles wegfallen?! Haben Eltern, deren Kinder ausziehen eigentlich auch noch Anspruch auf Kindergeld? Gibt es Möglichkeiten irgendwelche Hilfen dazu zu bekommen, er viederint ja 400 euro und hat noch die Wohnung mit seinem Bruder, da die Wohnung der Eltern einfach zu klein ist und sie keine größere bekommen (ja es ist so!)

Wo kann man sich denn diesbezüglich HIlfe und Rat suchen? Termin bei der Arbeitsagentur? Wäre danbar um Antworten möchte ihm nämlich helfen, da es ja viel besser ist arbeiten zu gehen als Hartz IV zu bekommen, da man von dem erarbeiteten Geld viel mehr hat und man nicht wegen Hartz IV nur was bestimmtes verdienen darf.


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casilein
beantwortet von casilein am 7. November 2009 15:23
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  • Die Erstausstattung muss er nicht zurückzahlen.
  • Als Schüler/Azubi bekommt er kein Alg2. Er kann Schüler-Bafög beantragen.
  • Kindergeld kann er, solange er in Schule/Ausbildung ist, bis 25 bekommen. Allerdings müssen formal die Eltern den Antrag stellen und ihm das Kindergeld abtreten. Zuständig ist meist die Familienkasse in der Arbeitsagentur, dort kann er sich beraten lassen.
  • Wovon lebt der Bruder? Wenn er Alg2 bezieht, könnte es sinnvoll sein, eine Bedarfsgemeinschaft zu sein. Dann wird ein virtuelles Bafög als Einkommen angerechnet, der berücksichtigte Bedarf liegt aber höher als beim Bafög.
  • Kindergeld und Einkommen werden auf das Bafög angerechnet. Möglicherweise gibt es allerdings Freibeträge.

BeaT1
beantwortet von BeaT1 am 6. November 2009 10:59
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Macht ein Termin bei der Agentur und lasst euch beraten :) Die werden euch am besten helfen / beraten können MFG


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 6. November 2009 11:00
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Kindergeld bekommt man so lange die Kinder studieren aber höchstens bis sie 26 oder 25 Jahre alt sind


Blossom13117
beantwortet von Blossom13117 am 6. November 2009 11:01
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Also die Erstausstattung muss er auf gar keinen Fall zurückzahlen. Kindergeld muss er selber beatragen. Bis zum 25. Lebensjahr bekommt er Kindergeld, wenn er noch zur Schule geht. Das Geld was er von 400 euro job erhält wird ihm vom hartz 4 teilweise abgezogen. also meistens 100 euro freibetrag und 20 % noch von dem geld dazu. er muss nur jeden monat seine lohnabrechnung dem hartz4-amt vorzeigen.


anonym
beantwortet von otter58 am 8. November 2009 22:48
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Na das sind aber eine ganze Menge fragen. ein Freund bezieht doch schon ALG II, also wird der 400 Euro Job angerechnet unter Bereücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge. 160 Euro werden nicht angerechnet. Das Schüler bafög wird nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Liegen die nicht vor, besteht Anspruch auf ALG II. Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu. Lebt man aber nicht bei seinen Eltern und leisten diese auch keinen Unterhalt, so kann das Kind die Auszahlung des Kindergeldes direkt an sich bei der Familienkasse beantragen. Das wird aber wieder beim ALG II angerechnet.



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