Hallo, ein bekannter Schulfreund von mir besucht derzeit die 13. Klasse und hatte mal Hartz IV beantragt, was bewilligt wurde.Schülerbafög wurde jedoch abgelehnt. Er ist von zu Hause ausgezogen und hat auch Geld für die Erstaustattung bekommen. Nun hat er einen 400 euro job. Harzt IV müsste dann doch weg fallen, wie siehts aus müssen die Gelder für die Erstaustattung zurückgezahlt werden? Seine Eltern hatten auch garnicht Kindergeld für ihn bekommen gehabt, auch als er noch zu Hause wohnte ich denke man müsste es neu beantragen, oder wenn das Kind über 18 ist? Möchte ihm bisschen helfen, da er sich damit nicht so auskennt. Seine Miete wird auch halb halb bezahlt halb er halb Arbeitsagentur wenn ich mich richtig erinnere. Dies würde dann ja alles wegfallen?! Haben Eltern, deren Kinder ausziehen eigentlich auch noch Anspruch auf Kindergeld? Gibt es Möglichkeiten irgendwelche Hilfen dazu zu bekommen, er viederint ja 400 euro und hat noch die Wohnung mit seinem Bruder, da die Wohnung der Eltern einfach zu klein ist und sie keine größere bekommen (ja es ist so!)
Wo kann man sich denn diesbezüglich HIlfe und Rat suchen? Termin bei der Arbeitsagentur? Wäre danbar um Antworten möchte ihm nämlich helfen, da es ja viel besser ist arbeiten zu gehen als Hartz IV zu bekommen, da man von dem erarbeiteten Geld viel mehr hat und man nicht wegen Hartz IV nur was bestimmtes verdienen darf.

Macht ein Termin bei der Agentur und lasst euch beraten :) Die werden euch am besten helfen / beraten können MFG

Kindergeld bekommt man so lange die Kinder studieren aber höchstens bis sie 26 oder 25 Jahre alt sind

Also die Erstausstattung muss er auf gar keinen Fall zurückzahlen. Kindergeld muss er selber beatragen. Bis zum 25. Lebensjahr bekommt er Kindergeld, wenn er noch zur Schule geht. Das Geld was er von 400 euro job erhält wird ihm vom hartz 4 teilweise abgezogen. also meistens 100 euro freibetrag und 20 % noch von dem geld dazu. er muss nur jeden monat seine lohnabrechnung dem hartz4-amt vorzeigen.
Na das sind aber eine ganze Menge fragen. ein Freund bezieht doch schon ALG II, also wird der 400 Euro Job angerechnet unter Bereücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge. 160 Euro werden nicht angerechnet. Das Schüler bafög wird nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Liegen die nicht vor, besteht Anspruch auf ALG II. Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu. Lebt man aber nicht bei seinen Eltern und leisten diese auch keinen Unterhalt, so kann das Kind die Auszahlung des Kindergeldes direkt an sich bei der Familienkasse beantragen. Das wird aber wieder beim ALG II angerechnet.