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Schüler nur auf direktem Heimweg durch gesetzliche Unfallversicherung geschützt?

gefragt von rolf56 am 06.08.2008 um 11:54 Uhr

Die Tochter einer Freundin muss nach der Schule häufig kleinere Erledigungen für die Familie machen, weil die übrigen Familienmitglieder berufstätig sind und ihnen deshalb oft die Zeit fehlt. Jetzt hat das clevere Mädchen irgendwo gehört dass sie nicht versichert ist wenn sie nicht auf direktem Wege nach der Schule nach Hause geht. Sind Schüler tatsächlich nur auf dem direkten Heimweg durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt

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Schüler x 589 Versicherungen x 562 Unfallversicherung x 185 Schulweg x 32 gesetzliche Unfallversicherung x 11

shopaholic
beantwortet von shopaholic am 6. August 2008 11:55
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ja, da bin ich 100%ig sicher - schüler sind NUR auf dem direkten schulweg / heimweg versichert!!

Kommentar von D6d2c03608dc7ddfa890cd96893affcbsmallclaudi1973 am 6. August 2008 11:56

dem schliess ich mich an


bambi2408
beantwortet von bambi2408 am 6. August 2008 11:58
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Schüler sind nur auf dem direkten Heimweg versichert. Wenn sie aber die Muter abholt und sich Tätigkeiten immer wieder wiederholen (wie z.B. noch ihr anderes Kind abholen, etc.) dann ist es auch dann versichert. Wenn sie jetzt nach der Schule Kleinigkeiten erledigen muss, dann wäre es, wenn ihr was passieren sollte, keine Wegeunfall mehr.


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 6. August 2008 11:56
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Ja ist leider so deswegen dürfen Schüler auch das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen da sie da immernoch verpflichtet sind.

Kommentar von oldpaed am 6. August 2008 12:32

Es ist möglich, das Verlassen des Schulgeländes während der Pause oder in unterrichtsfreien Stunden zu erlauben; auch dann besteht der Versicherungsschutz weiter, nicht aber, wenn dann Einkäufe getätigt werden. Siehe dazu die Angaben in meiner Antwort.


kiralee
beantwortet von kiralee am 6. August 2008 11:56
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Direkter Schulweg ist versichert. Sogar, wenn das Geschäft auf dem Weg liegt und sie nur dort abbiegt, um rein zu gehen, entfällt der Versicherungsschutz


Abendschein
beantwortet von Abendschein am 6. August 2008 11:55
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Versichert ist das Kind nur auf dem DIREKTEN Schulweg! Alles andere gehört nicht dazu auch nicht die erledigungen für die Familie.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. August 2008 12:30
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Die gesetzliche Versicherung greift nur auf dem direkten Weg. Es ist aber nicht schlecht die Kinder in die Familienunfallversicherung mit aufzunehmen oder eine eigene Absicherung zu machen. Unfall, Erwerbsminderung oder Grundfähigkeit.Elin Makler ist gesellschaftsunabhängig und hilft weiter. http://www.meine-finanzseite.de/Risikoabsicherung.asp


anonym
beantwortet von oldpaed am 6. August 2008 12:28
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Für diejenigen, welche den genauen Wortlaut wünschen: RdErl. d. Kultusministeriums NRW vom 29.12.1983, zuletzt geändert am 3.3.1994: Unfallverhütung, Schülerunfallversicherung, Nr. 5: "Der Versicherungsschutz...umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen...(auch wenn Erlaubnis besteht, das Schulgelände während der Pausen zu verlassen,)"besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich fort; das gilt jedoch nicht, wenn der erforderliche räumliche, zeitliche und innere Zusammenhang mit dem Schulbesuch - durch gezieltes Handeln erkennbar (z.B. Einkauf von Gegenständen für den häuslichen Bedarf) - unterbrochen oder beendet wird. ..." Das Mädchen ist also sehr clever und weiß Bescheid; die Einkäufe werden in dem Erlass ausdrücklich genannt. Eine private Unfallversicherung wäre also, wie einige Antworten sagen, anzuraten.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 6. August 2008 12:10
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Ja, direkter Weg. Ich empfehle aber bei Kindern eh eine private Unfallversicherung und evtl. eine Option sich später ohne Gesundheitsangaben BU versichern zu können. Beides ist die beste Vorsorge für das Kind denn schliesslich haben die noch ihr Leben vor sich. Und wenn was passiert und die Kinder dann ihr Leben lang von Sozialhilfe leben müssen und sie wissen das die Eltern das hätten für vielleicht 8-20 Euro im Monat absichern können werden die den Eltern sicherlich dankbar sein ;-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. August 2008 12:06
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ja leider, und gerade deshlab ist für Kinder und Jugendliche eine private Unfallversicherung zu empfehlen..

es geht ja weiter

Spielplatz, Freizeit Unfälle zu Hause etc.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 6. August 2008 12:05
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Ja, nur wenn ihnen auf dem direkten Weg von der Schule bzw. zu der Schule etwas passiert, sind sie versichert.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 6. August 2008 11:58
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Kannst mal sehen wie toll der Staat die Kinder absichert. Sogar auf dem Hin und Rückweg zur Schule sind Kinder gesetzlich Unfallversichert. Ja es gibt Dinge gegen die muß man sich privat absichern. Eine Unfallversicherung gehört dazu.


caro83
beantwortet von caro83 am 6. August 2008 11:58
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ja das ist richtig!sie sind nur versichert wenn sie auf direktem Weg nach Hause gehen oder halt von zu hause in die Schule!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. August 2008 11:57
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klar, das ist bei arbeitnehmern ja auch so.

die gsetzliche unfallversicherung des arbeitgebers zahlt auch nur den direkten weg als wegeunfall.


anonym
beantwortet von 338194 am 1. Dezember 2008 18:26
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Ja, so ist es, auch Autofahrer sind nur so durch die Berufsgenossenschaft abgesichert, ein Umweg und schon zahlen sie im Notfall nichts.


oohpss
beantwortet von oohpss am 6. August 2008 12:01
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Na ja, bei den Berufstätigen ist es nicht besser: Selbst ein Tankstopp ist eine Abweichung vom kürzesten Weg zwischen Heim und Arbeitsstätte = Wegfall der gesetzlichen Versicherungen und nur noch private Versicherung.

Kommentar von Frank5000 am 6. August 2008 21:45

Eindeutige Gerichtsurteile sehen durchaus vor das man zum Tanken halten kann und auch kurze Unterbrechungen im gewissen Rahmen ok sind. Sie sollten aber der Weiterfahrt dienen. Wer also z.B. in Unterzucker fällt, schwächelt und sich bei der Tanke schnell was zu Essen holt ist evtl. versichert. Aber man kann sich bei der Gesetzlichen auf lange, lange, lange Prozesse einstellen.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 7. August 2008 14:04

Kein Unfallschutz beim Tanken auf dem Arbeitsweg

Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit nicht uneingeschränkt unfallversichert. Wer mit dem Wagen die Fahrt unterbricht, um an der nächsten Zapfsäule schnell noch zu tanken, unterliegt während dieser Zeit nicht dem Schutz der Berufsgenossenschaft. Eine Ausnahme von der Regel liegt nur dann vor, wenn ihm das Benzin überraschend ausgegangen ist.

Die Begründung: Tanken ist für Berufspendler grundsätzlich Privatsache, egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause. Das gilt nach der Bewertung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 29/97 R und 2 RU 198/67) auch, wenn der Wagen während des Feierabends für die Fahrt zur Arbeit am nächsten Morgen aufgetankt wird, berichtet der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn.

In dem Fall hatte eine Kellnerin auf dem Nachhauseweg getankt und sich dabei einen Knöchel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft zahlte nicht. Zu Recht, so das Bundessozialgericht. Die Begründung der Arbeitnehmerin, sie habe für die Fahrt am nächsten Tag zur Arbeit tanken müssen, weil der Tank bereits bis auf die Reserve leer gewesen sei, reichte dem Gericht nicht.

erschienen am 1. Dezember 2007


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