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Schüler-Ferienjob, ist die Tätigkeit von sämtlichen Sozialabgaben befreit?

gefragt von mienche am 08.07.2008 um 11:17 Uhr

Mein Sohn möchte während der Sommerferien jobben wollen. Wird er dafür mit Sozialabhaben belastet?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. Juli 2008 11:19
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Hilfreichste Antwort

Wenn es tatsächlich "nur ein Schülerjob" ist, dann fallen nur Arbeitgeberanteile an. Allerdings ist die Arbeitszeit auch in den Ferien stark rreglamentiert. Näheres erfäährst du bei der DRV oder deiner Krankenkase.


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anonym
beantwortet von Nine25 am 8. Juli 2008 11:24
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wir haben in D zwei Formen von Arbeit die nicht soz.vers.-pflichtig sind. Geringfügigkeit( € 165,00; € 400,00), alles was über € 400,01 wird vers.-pflichtig.



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