Mein Sohn möchte während der Sommerferien jobben wollen. Wird er dafür mit Sozialabhaben belastet?
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Wenn es tatsächlich "nur ein Schülerjob" ist, dann fallen nur Arbeitgeberanteile an. Allerdings ist die Arbeitszeit auch in den Ferien stark rreglamentiert. Näheres erfäährst du bei der DRV oder deiner Krankenkase.
wir haben in D zwei Formen von Arbeit die nicht soz.vers.-pflichtig sind. Geringfügigkeit( € 165,00; € 400,00), alles was über € 400,01 wird vers.-pflichtig.