"Schriftlich" einrreichen - ist damit die Post gemeint?
Hallo,
ich möchte studieren - und kann es auch, denn ich habe heute den Bescheid bekommen, dass ich an meiner Wunsch-Uni angenommen bin!
Nun verunsichert mich dieser ganze Papierkram doch immer ein wenig - vor allem im Zusammenhang mit den Fristen...
Laut meinem Bescheid kann ich mich am 27.08 persönlich einschreiben oder - falls ich verhindert bin - bis zum 31.08 schriftlich...
Da ich tatsächlich verhindert bin, würde ich mich gerne schriftlich einschreiben...
Nun bin ich mir allerdings sehr unsicher, ob damit tatsächlich gemeint ist, dass ich die Unterlagen ausdrucke und denen per Post zu sende?
Kann mir jemand helfen? Oder muss ich irgendwie dafür sorgen, dass jemand die Unterlagen für mich persönlich da abgibt oder so - auf der Website stand was davon, dass man eine Person seines Vertraunes bevollmächtigen kann und den Unterlagen dann eben noch die Vollmacht hinzufügen muss...?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Studienplatz! Es gibt zwei Möglichkeiten, du schickst alles pünktlich per Einwurfeinschreiben an die Uni oder du rufst vorher beim I-Amt an und fragst vorsichtshalber nach,ob das i.O. ist, die geforderten Unterlagen per Post zu schicken. Sicherlich wird das der Fall sein.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Nachweißbar (Einschreiben), rechtzeitig und korrekt ausgefüllt per Post schicken.
-
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
schriftlich heisst in deinem Fall wohl: per Einschreiben mit der Post
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
schriftlich is generell der postweg.
Ansonsten würden die schreiben per mail oder anderes
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Nun bin ich mir allerdings sehr unsicher, ob damit tatsächlich gemeint ist, dass ich die Unterlagen ausdrucke und denen per Post zu sende?
Genau das.
Danke schön!
Dieser Papierkram und das ständige Gerede von Fristen und "wenn Sie das und das nicht einhalten, dann wars das" macht mich noch ganz bekloppt...