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Schreiben vom Rechtsanwalt

gefragt von Mirabella21wMirabella21w am 08.06.2009 um 12:52 Uhr

Hi ihr!

Habe Probleme mit meinem damaligen Vermieter. War beim Rechtsanwalt dieser hat meinem Vermieter eine Frist bis zum 5.6. gesetzt um mir einen Beleg einer Sparkasse ect zu schicken das er die Kaution auf ein Sparbuch eingezahlt hat, Es kam nichts...er muss doch diese Frist einhalten oder nicht?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 8. Juni 2009 12:54
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Muss er nicht. Die Nichteinhaltung hat dann eben Konsequenzen. Besprich das mit Deinem Anwalt. Heute ist erst der 8. Juni.

Kommentar von schleudermaxe am 9. Juni 2009 10:01

Muß er doch, so jedenfalls der BGH.


anonym
beantwortet von anjanni am 8. Juni 2009 12:57
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Wenn Ihr dem Vermieter keine Folgen angedroht hat, wird er erst mal abwarten - wenn er keine Lust hat, Belege darüber rauszugeben.

Was ich nicht verstehe: wieso willst Du von einem ehemaligen Vermieter jetzt eine Erklärung über die Anlage Deiner Kaution?

Tatsächlich muß der Vermieter die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt aufbewahren. Und Du hast als Mieter auch einen Anspruch auf die Zinsen. Sollte der Vermieter also mit Deiner Kaution beispielsweise spekulieren, muß er Dir am Ende der Mietzeit trotzdem die Kaution mit (marktüblichen) Zinsen zurückzahlen - bzw. eine entsprechende Abrechnung mit seinen Forderungen dagegenzusetzen. - Aber das wird Dir Dein Anwalt ja sicherlich auch erklären...

Kommentar von juranimo am 27. September 2009 19:37

Frag mal einen guten Rechtsanwalt, Rechtshilfe hier im Forum kann nie passieren. Also ich würd mich nicht drauf verlassen. Vielleicht hilft dir auch das hier: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


vincero
beantwortet von vincero am 9. Juni 2009 12:04
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vielleicht hast du probleme mit deinem anwalt. warum besprichst du das nicht mit ihm wenn du ihn schon bezahlst. letztlich geht es doch um die auszahlung und um die verzinsung der kaution.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 9. Juni 2009 10:01
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Also, diesbezügliche Anfragen kenne ich. Der Vermieter muß die Anlage nachweisen, basta.

Siehe auch: Sie haben Anspruch auf den Nachweis, wo Ihr Geld sich befindet (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06). Fordern Sie den Vermieter auf, den Nachweis zu führen, bei welcher Bank unter welcher Kontonummer und -bezeichnung die Kaution angelegt ist. Aus der Kontobezeichnung muss ersichtlich sein, dass es sich nicht um Geld des Vermieters handelt. Quelle: Mieterverein zu Hamburg.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von Padri am 9. Juni 2009 09:35
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Nein. Der Vermieter muss keine Frist einhalten. Rechtsanwälte können keine rechtsgültigen Fristen angeben. Sie können es nur versuchen. Nur Gerichte können Fristen setzen, nach deren Nichteinhaltung es auch entsprechende Konsequenzen gibt.

Zur allgemeinen Info: Freche Rechtsanwälte setzen auch Fristen für die gegnerische Seite z.B. für Zahlungen die ihren Mandanten gar nicht zusteht.


anonym
beantwortet von mialena am 8. Juni 2009 12:57
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wenn das Schreiben Deines Anwaltes rechtskräftig ist, wird Dein ehemaliger Vermieter wohl noch mehr bezahlen müssen. Musst Dich nur nochmals mit Deinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Kommentar von Padri am 9. Juni 2009 09:37

Ein Schreiben eines Rechtsanwaltes ist niemals "rechtskräftig." REchtskräftig kann nur ein gerichtliches Urteil werden. Deine Antwort ist leider falsch.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 8. Juni 2009 12:55
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Der Vermieter wird sicher einen Grund dafür haben,die Kaution einzubehalten zu wollen.

LEIDER läuft es schon über den Anwalt.

Ich hätte versucht,eine gütliche Einigung anzustreben ohne das Anwälte dran verdienen und letztlich eh nur ein Vergleich rauskommt-nach viel Ärger.


anonym
beantwortet von Quickfinger am 8. Juni 2009 12:54
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Was heisst, er muss? Klar sollte er, um deinen Anspruch zu widerlegen und seinen Standpunkt zu beweisen. Da er das nicht tut, wird der Anwalt den nächsten Schritt einleiten.


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