Schreiben vom Amtsgericht/Wohnungskündigung/Räumungsklage

5 Antworten

die möchten ein urteil! es wird eine güteverhandlung abgelehnt, da die vergangenheit gezeigt hat, dass du auf alle anfragen nicht reagiert hast. also einfach gesagt: nase voll von deinem verhalten. du sollst raus! erlassen wird dir gar nichts. für kosten, die im lfd. verfahren entstehen, wirst du bei einem urteil gegen dich auch aufkommen müssen.

logisch. der vermieter hätte das gericht nicht anrufen müssen, wenn du a) miete gezahlt hättest und b) dich bei 'nicht können' rechtzeitig mit ihm in verbindung gesetzt hättest und c) auf seine schreiben reagiert hättest.

so bleibt dem vermieter nur der gang zum gericht, um zu seinem recht, sprich miete, zu kommen. und die kosten können dann nicht zu seinen lasten gehen. er war durch dein verhalten gezwungen, rechtsmittel einzulegen.

mir soll auch in dem Sinne nichts erlassen werden..die Mietschulden, die ich verursacht hab bezahle ich, keine Frage..und auch die Kosten, die für den Gang zum Gericht fällig werden möchte ich bezahlen..nur wieso kommen noch 12 Kaltmieten für das komlette neue Jahr hinzu wenn ich doch nächsten Monat ausziehen möchte? und 3 Monatsmieten Zukunftsanspruch? (was ist das überhaupt?)

Diese Antwort ist zwar nicht falsch aber unvollständig. Die Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache ist anhängig (vermutlich erweitert auf Zahlung der Mietschulden) Hier soll also eine Räumung der Wohnung nach der berechtigten außerordentichen Kündigung erzwungen werden, denn @nira9 ist ja nicht ausgezogen.

Lerne draus Versuch mit dem Vermieter zu sprechen und schildere das genauso wie hier und hoffe das er die Räumungsklage zurück zieht. Mieterschutzbund beraten lassen ansonsten Anwalt Fragen.

lässt es sich irgendwie vermeiden, dass es nicht zu einem Prozess kommt?

Du hast noch die Möglichkeit die gesamten Mietrückstände zu begleichen. Der Vermieter bzw. sein Rechtsanwalt wird dann zwar nicht die Klage zurücknehmen, denn dann würde er die Gerichts- und Anwaltskosten, die durch Dein Verschulden bzw. Verhalten entstanden sind, vom Gericht zur Zahlung auferlegt bekommen. Aber er kann die Hauptsache für erledigt erklären lassen, wenn kein Gerichtstermin oder ein Anerkenntnis vorliegt reduzieren sich auch die Gerichts- und Anwaltskosten.

Abschließend beantragen wir, von einer Güteverhandlung abzusehen. Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage auf aufgrund des Verhaltens der Beklagten ist eine Verständigung zwischen den Parteien ausgeschlossen. Was bedeutet dies? Dass man sich nicht außergerichtlich einigen möchte?

Die Sache ist bereits beim Gericht, eine außergerichtliche Klärung hätte vor der Einreichung der Klage passieren muß.

Normalerweise setzt das Gericht immer zuerst einen Gütetermin an, um dann, falls zwischen Dir und dem Vermieter keine Einigung z.B. ein Vergleich erzielt werden kann, in die Beweisaufnahme einzutreten.

Ein Vergleich kann nicht nur den Erlaß eines Teils der Mietschulden bedeuten, sondern, daß Du Dich mit dem Vermieter auf einen Räumungstermin einvernehmlich einigst.

3 Monatsmieten Zukunftsanspruch bezahlen und frage mich, ob ich dies wenn ich meinen Mietrückstand noch diesen Monat begleiche überhaupt muss?

Da der Vermieter durch Deine Nichtzahlung der Miete eine fristlose Kündigung aussprechen und Räumungsklage einreichen mußte, steht im ein Schadenersatz von max. 3 Monatsmieten (Zukunftsanspruch) zu. Dies ist die gesetzlich ordentlich Kündigungsfrist.

Der Streitwert des gerichtlichen Räumungsverfahren beträgt 12 Monatsmieten. Der Streitwert der gleichzeitigen eingelegten Zahlungsklage sind Deine Mietrückstände und der Zukunftsanspruc.

Den Streitwert mußt Du nicht bezahlen, aus diesem errechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten.

Meinetwegen bezahle ich auch noch die 438€ Gerichtskosten in Raten ab, wobei ich mich frage wie eine solch horrende Summe zustande kommen kann?

Es gibt eine Gerichtskostentabelle, wo die Summen bereits festgelegt sind. Die Gebühren der Rechtsanwälte richten sich nach der RGV. Diese Tabellen kannst Du googeln.

Noch ein Tipp: Du kannst als Studentin sicher Prozeßkostenhilfe bekommen, ich rate Dir jedenfalls diese schnellstens zu beantragen. Allerdings werden hier die Kosten des Gegenanwalts grundsätzlich nicht übernommen.

vielen Dank für die ausführliche Antwort! jetzt seh ich schon einiges klarer.. die Antwort war sehr hilfreich :) nur noch eine Frage: sollte ich die Prozesskostenhilfe auch beantragen, wenn ich es nicht zu einem "wirklichen Prozess" kommen lasse sondern mich vorab mit dem Vermieter einige?

@nira9

Bezüglich einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter kann ich Dir leider keine Hoffnung machen. Du kannst es natürlich trotzdem versuchen!

Der Vermieter hat aber der Klageschrift deutlich gemacht, daß er keine gütliche Einigung will. Von selbst wird er die Klage auch nicht zurücknehmen, da er dann die "horrenden Gerichts- und Anwaltskosten" in Höhe von ca. 2000,-€ auf jeden Fall selbst tragen muß. Er wird deshalb nach Beendigung des Verfahrens einen Kostenfestsetzungsbeschluß beim Gericht beantragen.

Falls Du mit dem Gedanken spielst einen Anwalt zu beauftragen, verteuert sich die ganze Sache erheblich. Allerdings würde da die Prozeßkostenhilfe greifen.

Übrigens die Anwälte des Mietervereins vertreten ihre Mitglieder nur in außergerichtlichen Verfahren. Auch gilt hier, wie bei einer Rechtsschutzversicherung, eine 3 mon. Wartezeit.

@Nemisis2010

ach du meine Güte, was hab ich mir da nur eingebrockt :( als Studentin kann ich auf keinen Fall über 4000€ aufbringen und müsste das Geld dann in Raten zahlen einen Anwalt möchte ich eigentlich nicht beauftragen, da ich das mit den Mietschulden ja einsehe und dagegen auch nicht vorgehen möchte. nur diese ganzen Kosten, die da jetzt noch zusätzlich hinzukommen und die die tatsächlichen Mietschulden ja nochmal mehr als verdoppeln schocken mich gerade. bisher war ja noch kein großes Eingreifen des Gerichts notwendig.. dass ich wohl das Geld, das für das Verfassen des anwaltlichen Schreibens angefallen ist bezahlen werden muss das war mir klar aber dass sobald so eine Klage eingeleitet wurde, diese trotz einer Einigung, so teuer wird hätte ich nicht gedacht und verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht

@nira9

dass ich wohl das Geld, das für das Verfassen des anwaltlichen Schreibens angefallen ist

nein - die Gerichtskosten muß immer der Kläger bei Klageeinreichung vorlegen, sonst stellt das Gericht die Klage überhaupt nicht zu. Diese Kosten zahlt man für die Tätigkeit des Gerichts, das arbeitet nicht kostenlos.

Der Anwalt macht sein Honorar erst später nach Beendigung des Verfahrens geltend.

@Nemisis2010

ok, verstehe :) also wären es dann für mich einmal die Mietrückstände in Höhe von 1.304€, die 438€ Gerichtskosten und die 3 Monatsmieten Zukunftsanspruch, die ich zu bezahlen hätte? und ggf. werden die Gerichtskosten noch etwas angepasst falls es zur Einigung kommt?

@nira9

Die bisherigen Gerichtskosten 438,- fallen bei einem Streitwert von ca. 4.800,-€ an. Diese reduzieren sich wenn Du den Räumungsanspruch des Vermieters und auch die Mietrückstände anerkennst. Ebenso reduzieren sich auch die Anwaltskosten.

Den Zukunftsanspruch, also Mietausfallschaden bis zu einer Höhe von 3 Monatsmieten kann der Vermieter nur geltend machen, wenn er in der Zeit nach Deinem Auszug keinen neuen Mieter findet. Deshalb soltest Du den geltend gemachten Betrag jetzt noch nicht anerkennen.

@Nemisis2010

gut, dann habe ich das jetzt glaub ich verstanden. rechtherzlichen Dank für deine super Antworten! die haben mir wirklich sehr weitergeholfen :)

Du kannst durch vollständige Zahlung der ausstehenden Nettomieten die außerordentliche Kündigung der Wohnung außer Kraft setzen und damit der Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache und der Zahlungsklage den Klagegrund nehmen. Du kannst nach Zahlung der Mietschuld den Mietvertrag unbefristet fortsetzen. Dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtes musst du allerdings folgen, wenn er dir zugestellt wurde. Darin werden der Gerichtskostenanteil aus dem Vorschuss des Klägers und die Anwaltsgebühren des Klägers enthalten sein.

Falls der Vermieter im Kündigungsschreiben vorsorglich und hilfsweise die ordentliche Kündigung ausgesprochen haben sollte, musst du hier zum Kündigungstermin aus der Wohnung ausziehen. Sollte im Mietvertrag oder im Kündigungsschreiben vorsorglich der Anwendung des § 545 BGB widersprochen worden sein, dann kann die Mietschuld nach der außerordentlichen Kündigung höher sein, weil anstelle der Miete ein Nutzungsentgelt auf der Basis der ortsüblichen Miete für deine Wohnung verlangt werden könnte.

Fehlt der Hinweis auf §545 im Kündigungsschreiben, dann hättest 15 Tage nach Fristsetzung des Auszuges das Recht zur Fortsetzung des Mietvertrages. Damit wäre auch der Grund der Räumungsklage erledigt . Zahlen müsstest du aber die Mietschulden trotzdem.

vielen Dank für die super Antwort! die Sternvergabe ist bei mir leider noch nicht freigeschaltet, ansonsten würde ich dieser Antwort einen Stern geben. ich werde jetzt versuchen durch eine vollständige Zahlung der Mietschulden Schlimmeres abzuwenden und hoffe, dass man mir für die Zahlung des Gerichtskostenanteils und die Anwaltsgebühren eine Ratenzahlung einräumt. Muss ich denn nun vor Gericht erscheinen? oder kann ich dies durch eine Begleichung der Schuld verhindern?

@nira9

Unmittelbar nach vollständiger Zahlung der NETTOGRUNDMIETSCHULDEN ist der Kläger verpflichtet die Klage zurückzuziehen. Damit ist alles Schlimmes abgewendet, was mit der Gerichtsverhandlung einher geht. Somit fände keine Verhandlung statt.

Ich vermute,dass du die monatliche Nebenkostenvorauszahlungen ebenfalls nicht bezahlt hast. Damit wärest du im Verzug. Der Vermieter kann die mit einer gerichtlicher Mahnung überziehen. Sieh zu, dass diese Schulden auch beglichen werden.

Nach Eingang des Kostenfestsetzungsbeschlusses ist dieser vollstreckbar. nach spätestens 14 Tagen kann der Anwalt des Klägers seine Kosten aus diesem Titel gegen dich über einen Gerichtsvollzieher (GV) vollstrecken. Mit dem GV kannst du über eine Ratenzahlung verhandeln. Aber auch der GV muss bezahlt werden ca. 30€.

Was bedeutet dies? Dass man sich nicht außergerichtlich einigen möchte?

So ist es. Du hattest Zeit und Gelegenheit, dich im Vorfeld mit dem Vermieter auszusprechen und eine Lösung zu finden, was du nicht getan hast. Der Vermieter will jetzt nur noch, dass du so schnell wie möglich aus der Wohnung raus bist und die angefallenen Kosten zahlst.

ich möchte ja auch aus der Wohnung raus und sie so schnell wie möglich räumen (bis zum 01.02) und meine tatsächlichen Mietschulden(die 1.304€) möchte ich auch begleichen..evtl. auch noch diesen Monat, wenn ich das irgendwie schaffe. nur muss es denn zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wenn ich meine Schuld doch vorher schon eingestehe und die Schulden auch zeitig begleichen will? dann erübrigt sich doch die Gerichtsverhandlung oder nicht?

@nira9

dann erübrigt sich doch die Gerichtsverhandlung oder nicht?

Eher nicht, der Vermieter will offenbar einen Räumungstitel erwirken, sprich vom Gericht festgestellt wissen, dass du die Wohnung verlassen musst. Nach meiner Erfahrung wird er den Titel auch problemlos bekommen bei dieser Vorgeschichte. Die Kosten musst du im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung tragen, wie du das machst, ist nicht das Problem des Vermieters.

@nira9

wenn du zahlst!! der vermieter hat in der vergangenheit andere erfahrungen mit dir gemacht. so wie du die situation schilderst, würde ich als vermieter das laufende gerichtsverfahren nun auch nicht mehr anhalten und das ganze spielchen bei nichtzahlung von deiner seite von vorne beginnen.

aufhalten kannst du es nur, wenn du hingehst, ihm das geld auf den tisch legst.

@Krullfelix

also ich bin ja nun wirklich kein Unmensch und werde die Wohnung definitiv verlassen, keine Schwierigkeiten bereiten. das gebe ich denen auch gerne schriftlich. ich habe das ganze einfach total unterschätzt und wusste nicht, was da an Ärger auf mich zukommt :( ich hatte jedoch nie die böse Absicht, die auf ihrem Geld sitzen zu lassen..ich bin keine Mietnomadin und weigere mich auch nicht die Wohnung zu verlassen

@vanbea
also ich bin ja nun wirklich kein Unmensch und werde die Wohnung definitiv verlassen, keine Schwierigkeiten bereiten. das gebe ich denen auch gerne schriftlich. ich habe das ganze einfach total unterschätzt und wusste nicht, was da an Ärger auf mich zukommt :( ich hatte jedoch nie die böse Absicht, die auf ihrem Geld sitzen zu lassen..ich bin keine Mietnomadin und weigere mich auch nicht die Wohnung zu verlassen

Schön & gut, aber was ändert das nun? Wenn der Vermieter auf einem Urteil besteht, kannst du nichts machen und musst zahlen, der Vermieter muss die Klage nicht stoppen, wenn er nicht will, so sieht das nunmal aus.

@vanbea

das einzige was ich versuchen kann ist morgen den Autoverkauf so schnell wie möglich abzuwickeln und denen dann das Geld sozusagen als Anzahlung und als Beweis, dass ich es ernst meine auf den Tisch zu legen.. das werden allerdings (wenn ich Glück hab) ca. 1000€ sein, d.h. es fehlt noch ein Rest

@Krullfelix

ob der Vermieter die Klage nicht stoppen möchte das weiß ich nicht genau..das entnehme ich so dem Schreiben. ich hatte leider noch keine Gelegenheit bei denen nachzufragen, da ich das Schreiben heute Abend erst aus dem Briefkasten geholt habe und wollte mir hier nur vorab ein paar Meinungen einholen

@nira9
nur muss es denn zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wenn ich meine Schuld doch vorher schon eingestehe und die Schulden auch zeitig begleichen will?

Erzählen kannst du viel. Du hattest Gelegenheit genug, das zu klären. Hast du nicht getan. Jetzt geht dir der A rsch auf Grundeis und jetzt willst du dem Vermieter erzählen, dass du alles bezahlen willst? Dein Vermieter wird sich mit Sicherheit nicht auf deine Versprechungen einlassen. Verständlicherweise. Ich persönlich würde mich mit so einem Mieter auch nicht mehr rumärgern und die Sache vor Gericht bringen.

@StupidGirl

als ob das ganze vor Gericht zu bringen nicht wesentlich mehr Aufwand für beide Seiten ist...

@nira9

Und? Dem Vermieter ist das ziemlich egal, der ist auf der sicheren Seite.

@StupidGirl

dass er auf der richtigen Seite ist, klar..aber es ist auch für ihn mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.. selbst wenn die Klage vorübergehend ruhen gelassen wird und ich würde nicht zahlen (was ich nicht vorhabe) dann kann diese ja jederzeit wieder aufgenommen werden. das Geld bekommt der Mietverein so oder so.

@nira9

selbst wenn die Klage vorübergehend ruhen gelassen wird und ich würde nicht zahlen (was ich nicht vorhabe) dann kann diese ja jederzeit wieder aufgenommen werden.

Was wiederum noch mehr Aufwand bedeuten würde? Du hast bisher keine Bereitschaft zur Klärung geschweige denn zur Zahlung gezeigt. Deswegen wird sich der Vermieter auf nichts mehr einlassen.

Ob das für den Vermieter überhaupt Aufwand bedeutet, sei noch dahingestellt. Der lässt seinen Anwalt machen.

@StupidGirl

Gott sei Dank sind das ja alles nur Vermutungen, die du da anstellst..es gibt zum Glück auch noch Personen, die da wahrscheinlich etwas menschlicher reagieren, wenn man mit ihnen spricht..es wird wahrscheinlich auch mehr bringen mich morgen mit dem Mietverein in Verbindung zu setzen als hier einen fachmännischen Rat ohne Wertung von irgendwem zu erwarten

@nira9
Gott sei Dank sind das ja alles nur Vermutungen, die du da anstellst..

Nein, das ist Lebenserfahrung, schau halt selbst, wie es läuft. Viel Freude dabei.

@nira9

Ich finde es schon erstaunlich, dass man noch Verständnis von Vermieterseite erwartet, wenn man 4 Monate mit der Miete im Rückstand ist, auf Mahnungen null Reaktion zeigt und die Kündigung außer acht lässt. Vermieter sind nicht die Wohlfahrt! Bei mir hättest du nach 2 Monatsmieten Rückstand und ohne Mahnung die fristlose Kündigung im Kasten gehabt. Da fackel ich gar nicht lange!