Hallo. Muss ein Vermieter ein Schreiben seines Mieters vertraulich behandeln, oder darf er besagtes Schreiben an Dritte, z.B. anderen Mietern seines Hauses zeigen bzw. weitergeben? Danke und Grüße. Fisherman.
Meines Wissens kann ein Eigentümer eines Briefes mit dieser Sache machen was er will. Sollte jedoch eine Vereinbarung bestehen, z.B. ein Schriftstück von einem Absender nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so sollte man sich auch an diese Abmachung halten.
Meines Wissens kann ein Eigentümer eines Briefes mit dieser Sache machen was er will. Sollte jedoch eine Vereinbarung bestehen, z.B. ein Schriftstück von einem Absender nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so sollte man sich auch an diese Abmachung halten.
Briefe anderen Mietern zeigen ist natürlich unschön und belastet das Mietverhältnis. Benutzt werden dürfen Briefe aber für Beweiszwecke, z.B. bei einem Rechtsstreit. Schreiben können beim Gericht eingereicht werden.

Also grundsätzlich gilt: Das Postgeheimnis endet beim Empfänger. Der Adressat eines Briefes kann nach der Rechtssprechung damit machen was er möchte. Veröffentlichen, nicht veröffentlichen, an die Wand pinnen - außer er wird vom Absender ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten. Dann muss vor einer Veröffentlichung jedweder Art der Absender seine Zustimmung geben. Mehr dazu erfährst du hier: http://www.kanzlei-sieling.de/?s=briefgeheimnis

Ihr seid Vertragspartner und was ihr miteinander habt, geht keinen was an.
Nein, das darf er nicht - nur nach deiner ausdrücklichen Zustimmung! Zwischen Vermieter und Mieter herrscht ein Vertrauensverhältnis, persönliche Dinge gehören nicht in andere Ohren oder Hand!