darf man nen Schrebergarten auch als Hauptwohnung nutzen (nur vorrübergehend)?

Normalerweise müßte die Schrebergartenkolonie doch auch sowas wie eine "Hausordnung" haben, da sollte das drinstehen. Ansonsten ist es aber meines Wissen auch schon per Gesetz so, daß das Dauerwohnen untersagt ist (in manchen Ecken ist sogar das Übernachten verboten).

nein, darf man nicht.
rieul am 19. Juli 2009 19:40 Warum?
ist halt so
Ich weiß das auch nicht, weiß nur, daß man sich auch wonaders hauptwohnsitzlich anmelden kann und den Garten dann eben als Nebenwohnsitz. Ich kenn Leute, die wohnen die warme Jahreshälfte nur im Garten, kriegen sogar die Post dorthin.