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schrebergarten als Wohnung?

gefragt von milano76 am 19.07.2009 um 19:39 Uhr

darf man nen Schrebergarten auch als Hauptwohnung nutzen (nur vorrübergehend)?

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Schrebergarten x 51

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 19. Juli 2009 19:44
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Normalerweise müßte die Schrebergartenkolonie doch auch sowas wie eine "Hausordnung" haben, da sollte das drinstehen. Ansonsten ist es aber meines Wissen auch schon per Gesetz so, daß das Dauerwohnen untersagt ist (in manchen Ecken ist sogar das Übernachten verboten).


anonym
beantwortet von firefox2204 am 19. Juli 2009 19:40
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Darf man nicht.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. Juli 2009 19:40
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Nein, das ist verboten!


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 19. Juli 2009 19:39
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nein, darf man nicht.

Kommentar von Bb209c9cdd17e12e123f5be465bdf341smallrieul am 19. Juli 2009 19:40

Warum?

Kommentar von PauIine am 19. Juli 2009 19:42

ist halt so

Kommentar von bommmel am 19. Juli 2009 19:43

Ich weiß das auch nicht, weiß nur, daß man sich auch wonaders hauptwohnsitzlich anmelden kann und den Garten dann eben als Nebenwohnsitz. Ich kenn Leute, die wohnen die warme Jahreshälfte nur im Garten, kriegen sogar die Post dorthin.


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