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Schornsteinfeger

gefragt von YsobelYsobel am 24.04.2008 um 13:12 Uhr

Meine Freundin erzählte gerade, das wenn der Schornsteinfeger kommt (sie ist Mieter), das sie diesen aus eigener Tasche bezahlen muss. Das kam mir etwas komisch vor, stimmt das? Weil bei mir zahlt das der Vermieter.


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Reply


anonym
beantwortet von eunio am 24. April 2008 13:15
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In der Regel wird das in den Betriebskosten an alle Mieter weitergegeben. Wenn der Schornstein alleine gunztzt wird, kann es dem Mieter in Rechnung gestellt werden, bei gemeisnamer Nutzung dann natürlich nur anteilig.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. April 2008 13:14
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gehört meistens zu den betriebskosten der wohnung.

schaut in den mietvertrag was da drin steht.

und aufpassen, dass der vermieter bei der nächsten nebenkostenabrechnung den posten da nicht mit aufführt.


Ash Baker
beantwortet von Ash Baker am 24. April 2008 13:14
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Kommt auf die Dienste an die der Schornsteinfeger sonst noch verrichtet hat:)

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 24. April 2008 13:18

lol


Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 24. April 2008 13:13
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Kommt auf den Mietvertrag an. Ich muss nicht zahlen, das übernimmt meine Vermieterin. Ein Freund von mir aus Hamburg musste dagegen in die eigene Tasche greifen...Tja...

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 24. April 2008 13:14

ahja danke :-)


anonym
beantwortet von luoff am 24. April 2008 13:46
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Wartung und Immissionsmessung durch den Schornsteinfeger gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, müssen also letztendlich vom Mieter bezahlt werden (ob direkt oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung).





schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 24. April 2008 22:08
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Bei mir kommt auch einmal im Jahr der Schornsteinfeger, weil sich in meiner Wohnung der einzige Zugang zum Dach befindet. Die Kosten übernimmt der Vermieter, wird allerdings auf der jährlichen Heiz-und Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt.




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