Ysobel am 24.04.2008 um 13:12 Uhr
Meine Freundin erzählte gerade, das wenn der Schornsteinfeger kommt (sie ist Mieter), das sie diesen aus eigener Tasche bezahlen muss. Das kam mir etwas komisch vor, stimmt das? Weil bei mir zahlt das der Vermieter.
In der Regel wird das in den Betriebskosten an alle Mieter weitergegeben. Wenn der Schornstein alleine gunztzt wird, kann es dem Mieter in Rechnung gestellt werden, bei gemeisnamer Nutzung dann natürlich nur anteilig.
gehört meistens zu den betriebskosten der wohnung.
schaut in den mietvertrag was da drin steht.
und aufpassen, dass der vermieter bei der nächsten nebenkostenabrechnung den posten da nicht mit aufführt.
Kommt auf die Dienste an die der Schornsteinfeger sonst noch verrichtet hat:)
Moon am 24. April 2008 13:18 lol

Kommt auf den Mietvertrag an. Ich muss nicht zahlen, das übernimmt meine Vermieterin. Ein Freund von mir aus Hamburg musste dagegen in die eigene Tasche greifen...Tja...
Ysobel am 24. April 2008 13:14 ahja danke :-)
Wartung und Immissionsmessung durch den Schornsteinfeger gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, müssen also letztendlich vom Mieter bezahlt werden (ob direkt oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung).
Bei mir kommt auch einmal im Jahr der Schornsteinfeger, weil sich in meiner Wohnung der einzige Zugang zum Dach befindet. Die Kosten übernimmt der Vermieter, wird allerdings auf der jährlichen Heiz-und Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt.