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Schon wieder Umzug!

gefragt von KeinPlan2 am 15.03.2009 um 10:30 Uhr

Meine Vermieterin kam gestern zu mir und sagte, ich solle mich doch vielleicht nach ner anderen Wohnung umgucken! Sie hat im Februar einen Frisör unten eröffnet und man hört jeden schritt, wenn die Kinder laufen. Ich kann sie ja nun nicht abstellen. Meine Vermieterin regt sich ja nur schon auf, wenn die Kinder krabbeln! Meine Kinder sind 1 und 4 Jahre alt. Aber Rausschmeissen darf sie mich doch deswegen nicht oder?

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Vermieter x 1.339

anonym
beantwortet von zetix am 15. März 2009 10:33
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Rausschmeißen nicht, aber rausekeln. Ich würde mir eine andere Wohnung suchen, die kinderfreundlich ist. Kann st ja zur Bedingung machen, daß Sie den Umzug und die Renovierung der neuen Wohnungbezahlen muß.Eher gehst du eben nicht !

Kommentar von KeinPlan2 am 15. März 2009 10:34

Das würde die Zicke niemals machen

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 15. März 2009 10:34

DH, warst schneller.

Kommentar von 3dceb26e2c2c8735cd0328a88492bce7smallOzeander am 15. März 2009 10:36

das würde ich auch versuchen


jackian
beantwortet von jackian am 15. März 2009 10:32
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nein darf sie nicht...hatte das gleiche problem auch mal, wohn immernoch hier...meld dich mal vorsorgl im mieterschutzverein an, hat mir damals auch sehr geholfen


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. März 2009 10:35
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Nein, darf sie nicht und sie wird es auch nicht gerichtlich durchsetzen können.

Die Frage ist nur, was ihr noch alles einfällt, um dich rauszuekeln.

Mach ihr doch ein Angebot:

Du suchst dir eine andere Wohnung, da für kannst du unter Umständen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus der ketzigen Wohnung raus.

Im Gegenzug brauchst du keinerlei Renovierungen machen, sie gibt dir deine Kaution vorher zurück, weil du ja Geld brauchst für die neue Wohnung und den letzten Monat brauchst du keine Miete zahlen

und

sie bezahlt den Umzug - das kostet ja schließlich auch eine Menge


moon73
beantwortet von moon73 am 15. März 2009 10:34
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Sie darf dich nicht kündigen, ist ihr Problem, wenn sie ein Gewerbe in einem Mietshaus eröffnet, das hätte sie sich vorher überlegen müssen. Gegen den Kinderlärm kann sie nichts machen und dich deshalb auch nicht kündigen.


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 15. März 2009 10:31
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nö darf sie nicht. Aber wenn es so ein Drachen ist wie unsere ehemalige Vermieterin, dann wird sie versuchen euch rauszuekeln.

Kommentar von KeinPlan2 am 15. März 2009 10:32

Das wurde mir auch schon erzählt


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 21. März 2009 13:55
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ist es beim Friseur so leise?????

Wie wärs wenn sie einen ordentlichen Schallschutz einbaut... Ein Kündigungdgrund ist das nicht.


anonym
beantwortet von markor am 15. März 2009 10:33
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nein darf sie nicht, vielleicht sollte sie eine schalldämmung anbringen?

Kommentar von KeinPlan2 am 15. März 2009 10:35

angeblich hätten die das schon bei der renovierung gemacht.... es stimmt wirklich, man hört unten alles.

Kommentar von markor am 15. März 2009 10:36

und hörst du auch alles von unten??da könntest du dich ja theoretisch auch beschweren.


anonym
beantwortet von rebertho am 15. März 2009 10:33
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dann soll sie dem Frisör sagen, dass er nur taube Kunden bedienen soll und selber soll er seinen Fön nur im Vakuum bedienen-- diese kinderfeindliche Vermieterin würde ich vor den Kadie bringen!


cats4life
beantwortet von cats4life am 15. März 2009 10:32
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Nein, das ist kein Kündigungsgrund


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 15. März 2009 10:31
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nein


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