2

Schon wieder Umzug!

Frage von KeinPlan2 KeinPlan2

Meine Vermieterin kam gestern zu mir und sagte, ich solle mich doch vielleicht nach ner anderen Wohnung umgucken! Sie hat im Februar einen Frisör unten eröffnet und man hört jeden schritt, wenn die Kinder laufen. Ich kann sie ja nun nicht abstellen. Meine Vermieterin regt sich ja nur schon auf, wenn die Kinder krabbeln! Meine Kinder sind 1 und 4 Jahre alt. Aber Rausschmeissen darf sie mich doch deswegen nicht oder?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 4
    Antwort von zetix zetix

    Rausschmeißen nicht, aber rausekeln. Ich würde mir eine andere Wohnung suchen, die kinderfreundlich ist. Kann st ja zur Bedingung machen, daß Sie den Umzug und die Renovierung der neuen Wohnungbezahlen muß.Eher gehst du eben nicht !

    Kommentar von KeinPlan2 KeinPlan2KeinPlan2

    Das würde die Zicke niemals machen

    Kommentar von mecanoqueen mecanoqueenmecanoqueen

    DH, warst schneller.

    Kommentar von Ozeander OzeanderOzeander

    das würde ich auch versuchen

  • 2
    Antwort von jackian jackian

    nein darf sie nicht...hatte das gleiche problem auch mal, wohn immernoch hier...meld dich mal vorsorgl im mieterschutzverein an, hat mir damals auch sehr geholfen

  • 1
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Nein, darf sie nicht und sie wird es auch nicht gerichtlich durchsetzen können.

    Die Frage ist nur, was ihr noch alles einfällt, um dich rauszuekeln.

    Mach ihr doch ein Angebot:

    Du suchst dir eine andere Wohnung, da für kannst du unter Umständen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus der ketzigen Wohnung raus.

    Im Gegenzug brauchst du keinerlei Renovierungen machen, sie gibt dir deine Kaution vorher zurück, weil du ja Geld brauchst für die neue Wohnung und den letzten Monat brauchst du keine Miete zahlen

    und

    sie bezahlt den Umzug - das kostet ja schließlich auch eine Menge

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Sie darf dich nicht kündigen, ist ihr Problem, wenn sie ein Gewerbe in einem Mietshaus eröffnet, das hätte sie sich vorher überlegen müssen. Gegen den Kinderlärm kann sie nichts machen und dich deshalb auch nicht kündigen.

  • 1
    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    nö darf sie nicht. Aber wenn es so ein Drachen ist wie unsere ehemalige Vermieterin, dann wird sie versuchen euch rauszuekeln.

    Kommentar von KeinPlan2 KeinPlan2KeinPlan2

    Das wurde mir auch schon erzählt

  • 0
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    ist es beim Friseur so leise?????

    Wie wärs wenn sie einen ordentlichen Schallschutz einbaut... Ein Kündigungdgrund ist das nicht.

  • 0
    Antwort von markor markor

    nein darf sie nicht, vielleicht sollte sie eine schalldämmung anbringen?

    Kommentar von KeinPlan2 KeinPlan2KeinPlan2

    angeblich hätten die das schon bei der renovierung gemacht.... es stimmt wirklich, man hört unten alles.

    Kommentar von markor markormarkor

    und hörst du auch alles von unten??da könntest du dich ja theoretisch auch beschweren.

  • 0
    Antwort von rebertho rebertho

    dann soll sie dem Frisör sagen, dass er nur taube Kunden bedienen soll und selber soll er seinen Fön nur im Vakuum bedienen-- diese kinderfeindliche Vermieterin würde ich vor den Kadie bringen!

  • 0
    Antwort von cats4life cats4life

    Nein, das ist kein Kündigungsgrund

  • 0
    Antwort von Pumukl Pumukl

    nein

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.