Meine Mutter kam ins Heim. Ihren Haushalt haben wir aufgelöst. Der Vermieter verlangt, daß wir die Wohnung tapezieren. Im Mietvertrag ist nichts geregelt. Muß ich nach mehr als 30 Jahren die Wohnung renovieren
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was im vertrag steht ist ausschlaggebend nichts anderes. was der vermieter will und was du musst sind zwei paar schuhe...

Was sind Schönheitsreparaturen?
Hierzu zählen nur: Das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH RE WM 87,306).
Mit anderen Worten: Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich bei normalen Wohnen abgenutzt hat und i.d.R. "mit Farbe, Tapete und etwas Gips" erneuert werden kann.
Schäden, die der Mieter nicht selbst verschuldet hat (Risse in der Decke oder Wänden), zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Grundsätzlich gilt: Ohne besondere Vereinbarungen im Mietvertrag ist der Mieter überhaupt nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Sie sind dann Sache des Vermieters (BGH RE WM 85,46).
Die Wohnung ist hell tapeziert. Da hat keiner geraucht. Der Vermieter will die Wohnung nun modernisieren. D.h. neues Bad etc. Es ist ja in den ganzen Jahren nichts gemacht worden. Meine Mutter hat lediglich tapeziert und mal gestrichen.
gamasche am 25. Februar 2009 12:16 Mach Dir keinen Kopf, nimm' den Besen und das war's.
Der Vermieter droht mir mit Gutachter- und Anwaltskosten. Wo kann ich die gesetzlichen Bestimmungen nachlesen? Das Netz ist so groß
Malkia am 25. Februar 2009 12:47 Das steht doch oben schon von mir. Wenn du aber auf der sicheren Seite stehen willst, dann lass dir einen Termin bei einem Mieterschutzverein geben, ist biliger als ein Anwalt und die sind genauso kompetent.
Malkia am 25. Februar 2009 12:56 Im Zweifelsfall muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen hat (OLG Celle WM 80, 185; AG Hamburg WM 76, 75). In fast allen Mietvertragsvordrucken gibt es aber unterschiedliche Klauseln, mit denen der Mieter zur Renovierung verpflichtet wird. Diese vorformulierten Klauseln sind in Grenzen wirksam, viele Klauseln halten aber einer Prüfung nach dem SGB-Gesetz nicht stand. Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters.

Wenn das in einem solch alten Mietvertrag nicht geregelt ist, muss das auch nicht gemacht werden. Besenrein übergeben. Punkt.

Wenn im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen geregelt ist, dann ist der Vermieter dafür zuständig!

Wenn nichts im Vertrag steht, musst du nur besenrein übergeben.
Ich glaube schließlich auch nicht, dass deine Mutter 30 jahre lang nicht renoviert hat, oder?
du solltest die Wohnung so abgeben, wie du die Vorgefunden hast. Wenn die Wohnung also weiß war und jetzt Gelb müsstest du die Streichen.
Malkia am 25. Februar 2009 12:04 Quatsch, auch die gelbe Wandfarbe muss nicht entfernt werden, anders sieht es aus, wenn die Wände schwarz gestrichen wären.
In viele Mietverträge steht aber Weiß drin und nicht verrauchtes Gelb.
Malkia am 25. Februar 2009 12:09 Was im Mietvertrag zur Farbe steht, ist unerheblich, eine dezente tut es auch. Das nächste mal drücke dich ausführlicher aus, dann wirste auch richtig verstanden, gelle.