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Schönheitsreparaturn

gefragt von Gelino01 am 25.02.2009 um 12:00 Uhr

Meine Mutter kam ins Heim. Ihren Haushalt haben wir aufgelöst. Der Vermieter verlangt, daß wir die Wohnung tapezieren. Im Mietvertrag ist nichts geregelt. Muß ich nach mehr als 30 Jahren die Wohnung renovieren


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akademikus
beantwortet von akademikus am 25. Februar 2009 12:01
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was im vertrag steht ist ausschlaggebend nichts anderes. was der vermieter will und was du musst sind zwei paar schuhe...


Malkia
beantwortet von Malkia am 25. Februar 2009 12:02
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Was sind Schönheitsreparaturen?

Hierzu zählen nur: Das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH RE WM 87,306).

Mit anderen Worten: Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich bei normalen Wohnen abgenutzt hat und i.d.R. "mit Farbe, Tapete und etwas Gips" erneuert werden kann.

Schäden, die der Mieter nicht selbst verschuldet hat (Risse in der Decke oder Wänden), zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Grundsätzlich gilt: Ohne besondere Vereinbarungen im Mietvertrag ist der Mieter überhaupt nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Sie sind dann Sache des Vermieters (BGH RE WM 85,46).

Kommentar von Gelino01 am 25. Februar 2009 12:14

Die Wohnung ist hell tapeziert. Da hat keiner geraucht. Der Vermieter will die Wohnung nun modernisieren. D.h. neues Bad etc. Es ist ja in den ganzen Jahren nichts gemacht worden. Meine Mutter hat lediglich tapeziert und mal gestrichen.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 25. Februar 2009 12:16

Mach Dir keinen Kopf, nimm' den Besen und das war's.

Kommentar von Gelino01 am 25. Februar 2009 12:22

Der Vermieter droht mir mit Gutachter- und Anwaltskosten. Wo kann ich die gesetzlichen Bestimmungen nachlesen? Das Netz ist so groß

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. Februar 2009 12:47

Das steht doch oben schon von mir. Wenn du aber auf der sicheren Seite stehen willst, dann lass dir einen Termin bei einem Mieterschutzverein geben, ist biliger als ein Anwalt und die sind genauso kompetent.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. Februar 2009 12:56

Im Zweifelsfall muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen hat (OLG Celle WM 80, 185; AG Hamburg WM 76, 75). In fast allen Mietvertragsvordrucken gibt es aber unterschiedliche Klauseln, mit denen der Mieter zur Renovierung verpflichtet wird. Diese vorformulierten Klauseln sind in Grenzen wirksam, viele Klauseln halten aber einer Prüfung nach dem SGB-Gesetz nicht stand. Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters.


gamasche
beantwortet von gamasche am 25. Februar 2009 12:02
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Wenn das in einem solch alten Mietvertrag nicht geregelt ist, muss das auch nicht gemacht werden. Besenrein übergeben. Punkt.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. Februar 2009 12:01
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Wenn im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen geregelt ist, dann ist der Vermieter dafür zuständig!


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 25. Februar 2009 12:02
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Wenn nichts im Vertrag steht, musst du nur besenrein übergeben.

Ich glaube schließlich auch nicht, dass deine Mutter 30 jahre lang nicht renoviert hat, oder?



Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 25. Februar 2009 12:02
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du solltest die Wohnung so abgeben, wie du die Vorgefunden hast. Wenn die Wohnung also weiß war und jetzt Gelb müsstest du die Streichen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. Februar 2009 12:04

Quatsch, auch die gelbe Wandfarbe muss nicht entfernt werden, anders sieht es aus, wenn die Wände schwarz gestrichen wären.

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 25. Februar 2009 12:05

In viele Mietverträge steht aber Weiß drin und nicht verrauchtes Gelb.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. Februar 2009 12:09

Was im Mietvertrag zur Farbe steht, ist unerheblich, eine dezente tut es auch. Das nächste mal drücke dich ausführlicher aus, dann wirste auch richtig verstanden, gelle.


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