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Schönheitsreparaturen bei Auszug ?

gefragt von frodo27 am 25.04.2008 um 16:23 Uhr

Hallo, wer kann mir näheres über dieses Thema sagen. Wir haben unsere Mietwohnung gekündigt und werden bald ausziehen. Die Wohnung ist bereits leer, es befindet sich lediglich der Teppichboden drin. Der Vermieter "war" ein guter Freund, diese Freundschaft hat sich allerdings seit ca. 1 Jahr "geändert". Wir sind vor 9 Jahren dort eingezogen, die Wohnung war Renovierungsbedürftig. Der damals noch mit uns befreundeter Vermieter wollte kein Mietvertrag machen weil wir ja befreundet waren, also haben wir keinen Vertrag. Wir renovierten selbst die gesamte Wohnung.Der Teppichboden ist Eigentum des Vermieters. Müssen wir nun was tun ? Die Wohnung ist normal abgenutzt, Bilderlöcher und Farbe an Wand


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 25. April 2008 16:34
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Wenn Ihr in eine renovierungsbedürftige Wohnung eingezogen seid, mußt Ihr bein Auszug nicht noch einmal renovieren.

Dies gilt immer, egal, was im Mietvertrag vereinbart ist. In Eurem Fall ist es recht einfach, da eine Renovierung überhaupt nur erforderlich ist, wenn der Mietvertrag dies (verbindlich - die Rechtsprechung ist hier restriktiv) festschreibt.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 25. April 2008 16:35
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Erkundigt euch beim Mieterbund. Aber wenn ihr keinen Vertrag habt, hat er auch keinen.

Kommentar von Regenmacher am 25. April 2008 18:08

Warum denn zum Mieterbund, bekommst du von denen Provision?

Wenn kein Vertrag vorliegt, dann gilt das BGB. Und da heißt es, dass Schönheitsreparaturen Vermietersache ist. Nur im Mietvertrag kann dies auf den Mieter abgewälzt werden.

Aber ein Mietvertrag existiert ja nicht.




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