Alte Schnurlostelefone aus den 90er-Jahren sind ab dem 1. Januar 2009 verboten. Funktionieren sie trotzdem noch und wenn ja, was kann mir passieren wenn ich es weiter benutze?
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du kannst einen dicken starfzettel bekommen weil du dann in das netz dazwischen funkst.

Das stand in der TZ-München:
Analoge Geräte stören ab 2009 / Strafe droht
Sie sind billig, prktisch und in vielen Haushalten seit Jahren Standard: Schnurlostelefone. Viele Festnetztelefonierer nutz noch immer ältere, analoge drahtlose Geräte. Doch damit soll im nächsten Jahr Schluss sein. Grund: Die Freqzenz, auf der die analogen Telefone senden und empfangen, wir von der Bundesnetzagentur laut einer EU-Verordnung für andere Dienste sowie an Mobilfunkvertreiber vergeben. Rudolf Boll, Telekommunikations-Experte von der Bundesnetzagentur: "Besitzer von analogen schnurlosen Telefonen dürfen diese Geräte ab dem . Januar 2009 nicht mehr nutzen, da die Funklizenz Ende 2008 erlischt." Die alten Geräte zu erkennen, ist jedoch nicht leicht. Boll: "In der Betriebsanleitung sind die betroffenen Telefone mit den Kennzeichen CT, CT1 PLus oder CT2 ausgewiesen. Zudem ist ein Hinweis auf das erlöschen der Betriebserlaubnis Ende 2008 vermerkt. Wer nicht mehr im Besitz der Anleitung ist, sollte sich beim Verkäufer oder beim Hersteller erkundigen, ob er das Gerät weiter nutzen darf." Boll warnt daher vor dem Neukauf von analogen Geräten im Handel, Internet oder auf Flohmärkten. Wer sein altes Schnurlos-Telefon weiter nutzt, läuft Gefahr, dass er andere elektronische Geräte in der Umgebung stört, z.B. drahtlose TV- oder Stereoanlagen und Kopfhörer. Oder aber Handyinhaber, deren Mobilfunkgerät auf dieser Frequenz sendet und empfängt. Wer den neuen Lizenzinhabern dazwischenfunkt, der muss notfalls für die Aufklärung und Auspeilung der Störung zahlen. Boll: "Das kann schnell mehr als 1.000 Euro kosten." Weitere Infos sind im Internet unter www.b5aktuell.de zu finden.
Zitat tz-München
wer entscheidet denn sowas? (klar funktionieren die dann noch...)
PepsiMaster am 10. Dezember 2008 16:40 Das entscheidet die Bundesnetzagentur, weil die Benutzung alter Schnurlostelefone (mit CT1Plus und CT2 Funkstandard) zur Störungen z.B. auf den HandyFrequenzen führen kann.
Werden diese Telefone weiterhin benutzt, muss man die Kosten für den Einsatz des Funkmessdienstes und ein Bußgeld bezahlen.
außerdem woher wollen die das wissen, wer welche Telefonmarke besitzt? Wollen die dann überall klingeln und nachfragen? Ich hoffe nicht, das mein DECT-Telefon dazu gehört. Hab ich dies Jahr nämlich erst neu.
PepsiMaster am 10. Dezember 2008 16:38 Telefone mit dem DECT Funkstandard gehören nicht dazu, sondern nur sehr alte Schnurlostelefone mit CT1+ und CT2 Standard.
JoGerman am 11. Dezember 2008 23:14 @bauzer: Überall klingeln? Eine sehr naive Frage.
Während des Telefonierens sendet das Telefon Funkwellen aus, die man innerhalb ca. 300 bis 1000 Meter mit einem Messwagen der Post messen und lokalisieren kann. An der verwendeten Frequenz sind die alten Telefone dann leicht erkennbar.
Gruß DER ELEKTRIKER

Wer genau verbietet solche Telefone???
Gleich mal hier fragen...
PepsiMaster am 10. Dezember 2008 16:38 Die Bundesnetzagentur
JoGerman am 11. Dezember 2008 23:11 Lies einfach mal hier nach:
http://www3.ndr.de/ndrtvpagesstd/0,3147,OID4741826_REF2436,00.html

Die CT1 und CT2 werden verbotn. Lese mal in den techn. daten nach welches Du hast.

Funktionieren tun die noch, nur benutzen darfst Du sie nicht mehr.
Hier steht, was passiert wenn doch:
http://www.wohnung.com/verbotene-telefone/