Millionaer am 06.11.2009 um 10:45 Uhr
Ist doch kein Handy , also dürfte ich es doch im Umkreis von meiner Wohnung im Auto auch Benutzen oder ? wenn es von der Reichweite geht,und meines geht sehr weit !
Bild/er:

schau mal diese sache an ! : Der eingelegten Revision gaben die OLG-Richter nun statt und hoben das Bonner Urteil auf. Die Begründung: Schnurlostelefone beziehungsweise deren "Mobilteile" oder "Handgeräte" könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des so genannten Handyverbots angesehen werden. Für den Einsatz während der Autofahrt seien sie aufgrund ihrer geringen Reichweite praktisch auch gar nicht geeignet.
Ferner argumentierte der 1. Strafsenat, dass der Verordnungsgeber bei der Schaffung der geltenden Verbotsvorschrift nur an die gemeinhin als "Handy" bezeichneten Geräte gedacht habe. Auch eine Erweiterung des Handyverbots komme nicht in Betracht. Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil ein schnurloses Festnetz-Telefon in der Regel schon unmittelbar nach Fahrtantritt nicht mehr funktioniere. Der behandelte Fall sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe.
Das Verbot auf Bedienen des Telefons nicht auf der Art des Telefons. Klar kannst du mit dem Ding im Auto telefonieren allerdings darfst du es nicht ans Ohr halten :). Lautsprecher anmachen und auf gehts^^ Viel Spaß dabei.

ich sage nur 40€ und ein punkt in flensburg.
Millionaer am 6. November 2009 10:54 Daraus wird wohl nichts :-)
Mir scheint Du hast den Sinn des Verbots überhaupt nicht verstanden, kann das sein?
Millionaer am 6. November 2009 10:54 Doch habe ich ;-)

Solange du auf deinem eigenen Grundstück hin und her fährst ist es erlaubt auf der Straße nicht. Es heißt 'Telefonierverbot' egal ob mit Handy, Funkgerät oder Telefon.

Das Telefonieren bei der Fahrt ohne Freisprechanlage ist verboten, egal ob mit Handy oder Festnetz.

nein darfst du nicht.. das haben die mitlerweile etwas weiter definiert damit auch andere geräte mit in die nicht verwenden/bedienen klausel fallen (wie navis)
Die OLG-Richter entschieden sich in einem am Mittwoch veröffentlichten, bereits rechtskräftigen Beschluss dagegen und hoben ein Urteil des Amtsgericht Bonn auf. (Az. 82 Ss-OWi 93/09)
Richtig, sehr aktuell, TOP ANTWORT, DH!
Ja, gestern in allen Zeitungen und heute als Frage auf gutefrage.net
Habe ich nicht gesehen , Lese nur Süd deutsche da muss es wohl dann zu klein gewesenen sein :-)
Super , Danke Lehni ,ich kann also ganz gemütlich Telefonieren bei mir im Dorf ,Super so gefällt mir das !