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schneeschippen in der spielstraße

gefragt von wienochmalwienochmal am 12.12.2008 um 22:40 Uhr

wir haben in der ganzen straße keinen gehweg, sondern die ganze straße ist eine spielstraße. bin ich trotzdem zum schippen verpflichtet?


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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 12. Dezember 2008 22:42
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Ja, ca. ein 1 Mtr. breiter Streifen sollte freigehalten (gestreut) werden. Machst Du es nicht und es kommt zu einem Unfall kannst Du sehr viel Ärger bekommen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. Dezember 2008 22:42
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wenn es eine öffentliche Straße ist, bist du nicht dazu verpflichtet, du mußt nur den Zugang zu deiner Haustür freischippen. Die Straße selbst muß die Stadt freischippen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 12. Dezember 2008 23:00

Schau mal in die Gesetze! Ich habe mich auch belehren lassen müssen. Da steht doch tatsächlich, daß die Bürger u.U. tatsächlich die Straße bis zur Mitte freimachen müssen.

Na ja, die Straße selbst übernimmt normal immer die Stadt oder Gemeinde, die haben ja auch das entsprechende Gerät dafür. Wollte aber nur darauf hinweisen, daß es nicht grundsätzlich so ist, daß dies Aufgabe der Stadt ist.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Dezember 2008 22:42
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die Fläche vor dem Haus in jedem falle..außerdem sollte der Vermieter sich äußern, wie weit sein Grundstück geht..für das hat er nämlich die Räumpflicht


Lena101
beantwortet von Lena101 am 12. Dezember 2008 22:44
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Wie wo was geräumt werden muss, wird durch die Kommune bestimmt. Erkundige dich dort, wie das bei euch geregelt ist.


anonym
beantwortet von Szintilator am 12. Dezember 2008 22:44
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Ja, das kann schon sein, wir haben auf unserer Seite auch kein Bürgersteig, aber laut Satzung der Stadt müssen 1,50 Meter frei gemacht werden, damit die Fußgänger ungehindert laufen können!


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 12. Dezember 2008 22:45
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wenn es dein haus ist musst du den bereich, der zu deinem grundstück gehört und andere leute dort schaden nehmen könnten schneefrei halten (immer in relation zur körperlichen leistungsfähigkeit und arbeitszeiten)... wenn es nur dein privater zugang ist, kannst du machen, was du willst. und wenn du mieter bist dann hat eigentlich der vermieter diese aufgabe (es sei denn, es ist in der satzung anders geregelt...)... die straße gehört der gemeinde/stadt. viel erfolg!


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 12. Dezember 2008 22:46
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danke für eure antworten


skorpion01
beantwortet von skorpion01 am 12. Dezember 2008 22:47
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Auf alle Fälle mußt Du dein Grundstück frei von Schnee halten. Kommen Verletzungen durch nicht freigemachtes Grundstück vor, so ist der Eigentümer, bzw. der Mieter dafür verantwortlich. Dann hilft auch kein Anwalt oder Mieterbund mehr.


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