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Schneeräumung bei Mietwohnung

gefragt von Andrea2906 am 21.11.2008 um 23:59 Uhr

mein partner und ich wohnen seit ca. 7 monaten in einer mietwohnung mit insgesamt 12 parteien. ca. alle 12 wochen kommt das schildchen an die wohnungstür, was für uns heißt das wir mit der hofreinigung (an sich kein großer bereich) dran sind. im sommer ist es mir klar, gehört gekehrt usw. jetzt kommt der winter: auf dem zettel im flur steht, das eben auch der innenhof (wie im sommer) und auch die parkplätze die zu den wohnungen dazugehören vom schnee "befreit" werden müssen. (ca. 8 parkplätze) (schneeschaufel usw. vorhanden)

wollte jetzt wissen wie das ist wenn der ganze parkplatz voller autos steht, da kann man ja unmöglich ordentlich schneeräumen ! was ist wenns sich dann da wer verletzt ? hafte ich dann irgendwie dafür ? und gibt es eine gewisse uhrzeit am morgen (zb 6:00 oder so) wo alles geräumt sein muss ? arbeite in einem altenheim und habe auch nachtdienste, da komm ich erst so um halb 8 uhr heim ... wie geht das dann ???

würde mich über antworten freuen DANKE


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. November 2008 00:07
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Generell müsst ihr nur dann Schnee schaufeln, wenn das im Mietvertrag bereits festgelegt ist; deshalb könnt ihr nicht einfach só nachträglich zum Schneeräumen angehalten werden; freigehalten werden muss ein der Bürgersteig auf einer Breite von 1,5 m; der Hauseingang und der Weg zu den Mülltonnen; sicher kommt es auch auf die örtlichen Gegebenheiten an; was die Parkplätze betrifft gehe ich davon aus, dass nicht die einzelnen Parkplätze freigehalten werden müssen, sondern höchstens der ungehinderte Zugang; Die Verantwortung für die gefahrlose Benutzung liegt weiterhin beim Vermieter; Räumpflichten bestehen regelmäßig zwischen 07.00 und 21.00 Uhr;

Kommentar von Andrea2906 am 22. November 2008 00:11

danke


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KarinWeber
beantwortet von KarinWeber am 22. November 2008 00:05
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Da würde ich schon mal ein Gespräch beim Vermieter anmelden.Die Räumpflicht ist nicht grundlegend auf das ganze Grundstück an die Mieter weiter zugeben. Mal beim Mieterbund vorher nachfragen. Nicht alles was im Mietvertrag unterschrieben wird ist bindend.

Kommentar von Andrea2906 am 22. November 2008 00:06

danke


anonym
beantwortet von zuppie am 22. November 2008 00:17
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jeder hauseigentümer ist verantwortlich dafür daß sich niemand verletzten kann d.h. wo schulkinder auf d weg z bus sind muß geräumt o gestreut sein. bei einer wohnanlage ist meistens ein hausmeister da,der wird bezahlt dafür...Das erscheint ja auch in d nebenkosten.Meiner meinung nach muß halt d weg zum briefkasten,mülltonne,hauseingang frei sein.grad bei schichtdienst kann man halt net so wie die andren wollen.. viel glück noch


Indigo
beantwortet von Indigo am 22. November 2008 01:47
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Du kannst verpflichtet werden für den Schneedienst. Du bist dann auch haftbar für Unfälle die passieren . Auf Parkplätzen gibt es generell keine Schneeräumpflicht, wohl aber bei allen Zuwegen. Wenn du zeitlich selber nicht den Schnee räumen kannst, musst du jemanden beauftragen und die Kosten dafür übernehmen. Solange es schneit muss kein Schnee gefegt werden. Sobald es aufgehört hat, sofort ran an den Speck. Der Schneedienst muss im Mietvertrag beschrieben sein, sonst ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich.

Eine Möglichkeit einen Nachbarn mit Zeit zu fragen, ob er für ein kleines Taschengeld diese Arbeit übernimmt, würde ich in deinem Fall mal andenken.

Offiziell sieht es so aus:

In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr müssen gefallener Schnee bzw. Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Auftreten von Glätte beseitigt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Schnee und Eis müssen so entfernt werden, dass keine Behinderung für Fußgänger und den Verkehr entstehen.

Grundsätzlich ist die Verwendung von Salz oder ähnlichen Stoffen untersagt. Zu verwenden sind abstumpfende Materialien. Der Einsatz von Salz ist nur in witterungsbedingten Ausnahmefällen und zur Beseitigung von Gefahrenstellen erlaubt. Insbesondere dürfen auch Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz behandelt werden.

Der Zentrale Ermittlungsdienst und die City-Streife des Fachbereiches Recht und Ordnung haben in mehreren Fällen Anwohner aufgefordert, ihren Winterwartungspflichten nachzukommen. Wer vorsätzlich nicht ordnungsgemäß Schnee und Eis entfernt, begeht nach dem Straßenreinigungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 500 Euro geahndet werden.

Quelle: http://www.leverkusen.com/presse/db/presse.php4?view=00008994


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 22. November 2008 06:36
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Wenn Du Schnee räumen musst, dann nur auf Wegen, Müllplätzen, an Eingängen usw., nicht auf dem Parkplatz. Hier findest Du wichtige Tipps dazu:

http://www.wohnung.com/streupflicht-im-winter/



Igitta
beantwortet von Igitta am 22. November 2008 00:06
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Ist das nicht im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt???

Entweder putzen, schneeschaufeln oder mehr Miete bezahlen.

So einfach ist das.

Kommentar von Andrea2906 am 22. November 2008 00:08

da gehts nicht um das das ich die arbeit nicht machen will. aber ich werde mich nicht mit einer mega-schneeschaufel zwischen den autos herumwursteln ?! und miete bezahlen wir schon genug ... da brauch ich nicht noch mehr

Kommentar von Andrea2906 am 22. November 2008 00:08

und wenn ich bis halb 7 uhr am morgen dienst habe dann kann ich nicht zb. um 6 uhr alles geräumt haben

Kommentar von Andrea2906 am 22. November 2008 00:10

da gehts auch nicht darum das ich die arbeit nicht machen will. aber ich finde es nicht so toll mit einer schneeschaufel zwischen den autos herumszuschippen, nur um dann vl noch einen spiegel zu zerstören. und miete zahlen wir auch so schon genug


amateur1
beantwortet von amateur1 am 22. November 2008 00:20
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zum Vermieter gehen und den Fall darlegen.


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