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Schneeräumpflicht per Zettel im Hausflur?

gefragt von BieneSumsi am 13.01.2008 um 16:31 Uhr

Normalerweise ist der Hausmeister fürs Schneeräumen zuständig, wofür er auch bezahlt wird. Nun war er zwei Wochen verhindert und hat einen Zettel im Hausflur aufgehängt auf dem er das mitteilte. Da ich aber nie in den Hausflur gelange, da ich eigentlich immer über die Garage ins Haus komme, habe ich den Zettel natürlich nicht gesehen. Genügt diese Art der Mitteilung?


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 13. Januar 2008 16:37
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ergänzend zur Frage von emjay:

Ja, es reicht. Der Hausmeister kann mit Recht davon ausgehen, daß Jeder regelmäßig den Hausflur benutzt. Dort für alle sichtbar Mitteilungen auszuhängen, reicht für ausreichende Info, und der Pflicht ist Genüge getan. Wenn Du die Mitteilung dann trotzdem nicht liest, ist es einzig und allein Dein Problem.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. Januar 2008 16:39

na holla aber, wofür wird der Hausmeister denn bezahlt? Dafür dass er seine Arbeit per Zettel im Hausflur verteilt?

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 13. Januar 2008 16:43

Antworten aus dem Bauch bringen uns nicht weiter. Du solltest wissen wovon du redest, wenn du hier was schreibst.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 13. Januar 2008 17:07

Es ist eine übliche Praxis, derartige Mitteilungen an einem Ort auszuhängen, von dem man ausgehen kann, daß sie auch von Jedem zur Kenntnis gelangt. Und das ist nun mal der Hausflur. Ich weiß auch, daß es da entsprechende Urteile gegeben hat, nur finde ich sie nicht wieder.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 13. Januar 2008 17:23

Die Rechtslage ist maßgebend. Die Streupflicht kann man so nicht regeln, selbst wenn man jeden Mieter einzeln anschreibt. Ob man das gelesen hat oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle zur Sache.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 13. Januar 2008 17:43

Sorry, aber geht es in dieser Frage nicht lediglich um die Art der Mitteilung?

Das eine Schneeräumpflicht auf jeden Fall sichergestellt sein muss, ist selbstverständlich.

Hier wird aber die Art der Mitteilung bemängelt.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 13. Januar 2008 18:11

Sorry, aber ich habe das genau anders gesehen. Ich denke es geht primär um die Streupflicht. Ok, schließen wir Frieden ? :)

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 13. Januar 2008 19:35

War doch gar kein "Krieg". Eben eine unklar formulierte Frage. Komm, kriegst ne Ziggi, oder rauchst Du nicht?

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 13. Januar 2008 21:22

danke ja ich rauche, aber nur Cigarillos. Die haben mehr Geschmack, werden aber nicht inhaliert. Ich bilde mir ein, die wären nicht ganz so schädlich :D


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 16:35
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Diesen Zettel könnt Ihr ignorieren. Urlaub entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Der Vermieter muss in dem Fall für die Gewährleistung Sorge tragen. Ihr bezahlt dafür über die Betriebskosten, da kann Euch das nicht einfach aufs Auge gedrückt werden.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 13. Januar 2008 16:37

Man weiß nicht, was in der Wohngemeinschaft in diesem Fall vereinbart ist.


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 13. Januar 2008 16:33
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Woher weißt du es dann? Wo hängen die Briefkästen?

Kommentar von BieneSumsi am 13. Januar 2008 16:37

Eine Nachbarin hat mir das erzählt, die Briefkästen sind nicht beim "schwrzen Brett".


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Januar 2008 16:41
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Der Hausmeister hat einen Arbeitsvertrag - entweder mit dem Eigentümer oder dem Hausverwalter.

Er kann und darf seine Arbeit nicht einfach delegieren, in dem er einen Zettel in den Hausflur hängt.

Du könntest ja auch einen Zettel hinhängen, dass du jetzt mal aussteigtst und die anderen Hausbewohner sollen für dich arbeiten gehen.

Hätte ja schon seinen Reiz... ;-)


collo
beantwortet von collo am 13. Januar 2008 16:47
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Die Verantwortung liegt beim Hauseigentümer. Sie kann nicht per Mitteilung oder Dikret abgewälzt werden. Maßgeblich ist dein Mietvertrag. Ist dort nichts erwähnt, brauchst Du auch nichts zu unternehmen. Deine ausdrückliche Zustimmung ist ansonsten erforderlich.







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