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Schneeräumen ja oder nein?

gefragt von Brendels am 29.08.2008 um 14:37 Uhr

Vor Jahren hat die Stadt ein Stück unseres Grundstückes gekauft, und darauf eine Mauer (Höhe ca. 4m) errichtet, da es Hanglage ist und unten Straße und Gehweg gebaut worden ist. Jetzt stellt sich die Frage ob wir oder die Stadt für´s räumen zuständig sind. Auf Nachfrage, bei der Gemeinde, haben wir zwei verschiedene Antworten bekommen und sind genauso schlau wie vorher. Bisher räumt die Stadt mit, was aber wenn mal etwas passiert, wer haftet.

Vielen Dank für Euere Antworten im Spätsommer, aber besser vorsorgen als das Nachsehen haben.


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Schnee (609)
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Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 29. August 2008 14:43
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Wenn das Grundstück der Stadt gehört, müsste DIE auch den Schnee räumen. Ist es aber euer Grundstück, welches direkt an den Bürgersteig grenzt, müsst ihr räumen. Schau mal in den Bescheid für Grundbesitzabgaben oder ruf im Steueramt an. Denn die Straßenreinigungsgebühren etc. richten sich ja auch nach der Länge des Grundstücks, welches direkt an die öffentliche Straße grenzt. Eckhausbesitzer haben somit oft die A...karte.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. August 2008 14:54
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Auch, wenn die Stadt grundsätzlich zur Räumung verpflichtet wäre, könnte sie diese Verpflichtung auf die Anwohner übertragen. Dazu müsste es etwas in der Gemeindesatzung oder einen Gemeindebeschluß geben. Wenn es unterschiedliche Auskünfte gibt, würden wir dort nachfragen, wo es heißt, die Anwohner müssen räumen und nach der Rechtsgrundlage für diese Mitteilung fragen. Die müsste man dann überprüfen, ob es denn wirklich stimmt.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 29. August 2008 14:38
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Das Grundstück gehört der Stadt, also muss die Stadt räumen! - Oder?!

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. August 2008 14:41

Ist es nicht so ,das der Anwohner den Gehweg zu räumen hat, auch wenn der Gehweg städtisch ist?

so kenne ich es zumindest

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 29. August 2008 14:43

Richtig, aber durch den Kauf ist Brendels ja kein direkter Anlieger mehr. Ich denke Senselessways hat recht.


Fanana
beantwortet von Fanana am 29. August 2008 14:48
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Ich habe auch ein Grundstück bei dem vor zwei Jahren das selbe 'Problem'wie bei dir entstanden ist. Den kleinen Gehweg, der der Gemeinde gehört müssen aber wir freiräumen, es grenzt auch eine Hecke daran, die auch wir regelmäßig schneiden müssen. Ziemlich aufwändig den kleinen, aber viel begangenen Gehweg auf Hochglanz zu halten, aber das macht ein lieber Gärtner für mich. :)


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