gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Schmerzfreie Versicherung?

gefragt von hoeginhohoeginho am 09.10.2009 um 10:13 Uhr

Der Fall: Zwei unterschiedliche Versicherungen (Hausrat und Haftpflicht) haben gegen Person X noch Forderungen. Bei einer Versicherung läuft derzeit sogar ein Mahnverfahren. Jetzt muss Person X aus seiner Wohnung ausziehen. Er hat zwar eine neue Wohnung gefunden, jedoch verlangt der Vermieter von Person X ein Haft- und Hausratversicherungsnachweis. Wie kommt Person X an die benötigten Versicherungen. Gibt es "schmerzfreie" Versicherungen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Mietrecht x 3.878 Versicherungen x 562 Hausratversicherung x 232 Verbraucherrecht x 50 Haftpflichtversichrung x 1

anonym
beantwortet von Candlejack am 10. Oktober 2009 18:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wer läuft denn bitte im mahnverfahren wegen 50 EUR haftpflicht im jahr ? es taucht IMMER die frage auf, wo du vorher warst und wer gekündigt hat. gibst du dort "versicherer" an, läuten die alarmglocken. verschweigst du es, machst du dich angreifbar wegen vorvertraglicher anzeigepflichtverletzung. die haftpflicht wollen manche vermieter sehen, weil das die versicherung ist, die leistet, wenn du andere im haus schädigst. sorry, wenn wir dich verdächtigen, hier fragen allerdings viele für einen "freund" oder "bekannten" oder "bruder" ;-)

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 16. Oktober 2009 21:16

DH


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 28. Oktober 2009 11:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haftpflichtversicherung - Rechtlich nicht zu verlangen, aber der Vermieter entscheidet, wem er seine Wohnung vermietet und eine Haftpflicht versicherung sollt wiklich jeder haben, ohne kannst Du Dir Dein Leben schnell ruinieren, denn lt. Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder verpflichtet den Schaden, den er einem anderen zufügt zu bezahlen und wenn es sein muß - ein Leben lang ( Beispiel : Du läufst über die Straße und verursachst schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Körperschaden - Keine Versicherung - Du zahlst !!! ) Gruss Moritz2222


albatros
beantwortet von albatros am 9. Oktober 2009 19:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Forderung des Vermieters an den potentiellen Mieter, eine Haushalt- und /oder Haftpflichtversicherung nachzuweisen, ist rechtlich nicht gedeckt, sie ist unzulässig, eine entsprechende Klausel im MV unwirksam.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 16. Oktober 2009 21:01

natürlich nicht, aber wo steht, dass er die wohnung vermieten muss?

und schon gar nicht muss er die wohnung vermieten an mieter, bei denen die probleme vorher schon ersichtlich sind oder die ihm nicht zusagen (vielleicht weil sie keine versicherung haben...)

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 16. Oktober 2009 23:34

müssen muss er nicht, aber er will es ja, oder?


vincero
beantwortet von vincero am 9. Oktober 2009 12:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bezahle deine schulden bei den versicherungen und hoffe auch "knade", der vermieter kann die versicherung zwar nicht verlangen aber er muss dir die wohnung dann auch nicht geben.

Kommentar von E606255182a6b5d09604f7cebec9373dsmallhoeginho am 9. Oktober 2009 14:45

Zunächst handelt es sich beim o.b. nicht um mich. Es geht auch nicht ums bezahlen, da die Versicherung bereits gekündigt hat. Es geht vielmehr um eine drohende Wohnungslosigkeiten i.V. mit einer verlangten Versicherung. Und Versicherungen haben keine "Knade" bzw. Gnade. Versicherungen wollen verdienen, nicht mehr und nicht weniger.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 16. Oktober 2009 20:58

auch wenn die versicherung gekündigt hat, stehen ihr die beiträge noch zu. dein(e) bekannte(r) wird also trotzdem bezahlen müssen.

was heißt "versicherungen haben keine gnade"?

person X will versicherungsschutz und die versicherung gewährt diesen.

dafür steht ihr der beitrag zu. da gibts gar keine diskussion.

oder hätte X gnade mit der versicherung, wenn X einen sehr großen schaden hätte? würde X dann sagen: "arme versicherung, der schaden ist wirklich gross, du brauchst ihn nur zur hälfte bezahlen..."

nein, das würdest er/sie nicht, sondern X würde darauf bestehen, dass die versicherung ihre versicherungszusage bis zum letzten cent einhält und den schaden bezahlt.

warum meinst du, steht der versicherung nicht das gleiche recht gegenüber X zu?


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Oktober 2009 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gibt keine Versicherung die bezahlt wenn Beiträge ausbleiben. Und ja die Versicherungen sprechen miteinander. Und nein der Vermieter hat kein recht eine Hausratversicherung zu verlangen. Ist ganz allein Dir überlassen ob Du Deinen Hausrat versicherst. Und an den 10 Euro für die Haftpflicht wirds ja sicher nicht liegen.

Kommentar von Candlejack am 10. Oktober 2009 18:54

der vermieter hat kein recht dazu, aber auch keine pflicht, dir die wohnung zu geben. ist der nickname eigentlich kunst oder nur nicht in den duden geschaut ?

Kommentar von Mietnormade am 12. Oktober 2009 11:59

Der Vermieter hat an einer Hausrat auch kein Interesse weil es Mietereigentum ist was damit versichert ist. Oder welches berechtigte Vermieterinteresse hat er wohl an einer Hausrat? Der kann auch eine Lebensversicherung und eine KFZ Vollkasko fordern ein Anrecht hat er nicht darauf.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 16. Oktober 2009 20:52

Ob es ein berechtigtes Interesse ist und ob er überhaupt ein Interesse hat, das musst Du schon ihm überlassen, befürchte ich.

Die Sparkasse vermietet in vielen Regionen ihre Objekte und Wohnungen auch nur an Personen, die ein Konto bei ihr haben/eröffnen. Natürlich muss auch da keiner - aber die Sparkasse muss halt dann auch nicht...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.