hoeginho am 09.10.2009 um 10:13 Uhr
Der Fall: Zwei unterschiedliche Versicherungen (Hausrat und Haftpflicht) haben gegen Person X noch Forderungen. Bei einer Versicherung läuft derzeit sogar ein Mahnverfahren. Jetzt muss Person X aus seiner Wohnung ausziehen. Er hat zwar eine neue Wohnung gefunden, jedoch verlangt der Vermieter von Person X ein Haft- und Hausratversicherungsnachweis. Wie kommt Person X an die benötigten Versicherungen. Gibt es "schmerzfreie" Versicherungen?
wer läuft denn bitte im mahnverfahren wegen 50 EUR haftpflicht im jahr ? es taucht IMMER die frage auf, wo du vorher warst und wer gekündigt hat. gibst du dort "versicherer" an, läuten die alarmglocken. verschweigst du es, machst du dich angreifbar wegen vorvertraglicher anzeigepflichtverletzung. die haftpflicht wollen manche vermieter sehen, weil das die versicherung ist, die leistet, wenn du andere im haus schädigst. sorry, wenn wir dich verdächtigen, hier fragen allerdings viele für einen "freund" oder "bekannten" oder "bruder" ;-)
Haftpflichtversicherung - Rechtlich nicht zu verlangen, aber der Vermieter entscheidet, wem er seine Wohnung vermietet und eine Haftpflicht versicherung sollt wiklich jeder haben, ohne kannst Du Dir Dein Leben schnell ruinieren, denn lt. Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder verpflichtet den Schaden, den er einem anderen zufügt zu bezahlen und wenn es sein muß - ein Leben lang ( Beispiel : Du läufst über die Straße und verursachst schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Körperschaden - Keine Versicherung - Du zahlst !!! ) Gruss Moritz2222

Die Forderung des Vermieters an den potentiellen Mieter, eine Haushalt- und /oder Haftpflichtversicherung nachzuweisen, ist rechtlich nicht gedeckt, sie ist unzulässig, eine entsprechende Klausel im MV unwirksam.
justii am 16. Oktober 2009 21:01 natürlich nicht, aber wo steht, dass er die wohnung vermieten muss?
und schon gar nicht muss er die wohnung vermieten an mieter, bei denen die probleme vorher schon ersichtlich sind oder die ihm nicht zusagen (vielleicht weil sie keine versicherung haben...)
albatros am 16. Oktober 2009 23:34 müssen muss er nicht, aber er will es ja, oder?

bezahle deine schulden bei den versicherungen und hoffe auch "knade", der vermieter kann die versicherung zwar nicht verlangen aber er muss dir die wohnung dann auch nicht geben.
hoeginho am 9. Oktober 2009 14:45 Zunächst handelt es sich beim o.b. nicht um mich. Es geht auch nicht ums bezahlen, da die Versicherung bereits gekündigt hat. Es geht vielmehr um eine drohende Wohnungslosigkeiten i.V. mit einer verlangten Versicherung. Und Versicherungen haben keine "Knade" bzw. Gnade. Versicherungen wollen verdienen, nicht mehr und nicht weniger.
justii am 16. Oktober 2009 20:58 auch wenn die versicherung gekündigt hat, stehen ihr die beiträge noch zu. dein(e) bekannte(r) wird also trotzdem bezahlen müssen.
was heißt "versicherungen haben keine gnade"?
person X will versicherungsschutz und die versicherung gewährt diesen.
dafür steht ihr der beitrag zu. da gibts gar keine diskussion.
oder hätte X gnade mit der versicherung, wenn X einen sehr großen schaden hätte? würde X dann sagen: "arme versicherung, der schaden ist wirklich gross, du brauchst ihn nur zur hälfte bezahlen..."
nein, das würdest er/sie nicht, sondern X würde darauf bestehen, dass die versicherung ihre versicherungszusage bis zum letzten cent einhält und den schaden bezahlt.
warum meinst du, steht der versicherung nicht das gleiche recht gegenüber X zu?
Gibt keine Versicherung die bezahlt wenn Beiträge ausbleiben. Und ja die Versicherungen sprechen miteinander. Und nein der Vermieter hat kein recht eine Hausratversicherung zu verlangen. Ist ganz allein Dir überlassen ob Du Deinen Hausrat versicherst. Und an den 10 Euro für die Haftpflicht wirds ja sicher nicht liegen.
der vermieter hat kein recht dazu, aber auch keine pflicht, dir die wohnung zu geben. ist der nickname eigentlich kunst oder nur nicht in den duden geschaut ?
Der Vermieter hat an einer Hausrat auch kein Interesse weil es Mietereigentum ist was damit versichert ist. Oder welches berechtigte Vermieterinteresse hat er wohl an einer Hausrat? Der kann auch eine Lebensversicherung und eine KFZ Vollkasko fordern ein Anrecht hat er nicht darauf.
justii am 16. Oktober 2009 20:52 Ob es ein berechtigtes Interesse ist und ob er überhaupt ein Interesse hat, das musst Du schon ihm überlassen, befürchte ich.
Die Sparkasse vermietet in vielen Regionen ihre Objekte und Wohnungen auch nur an Personen, die ein Konto bei ihr haben/eröffnen. Natürlich muss auch da keiner - aber die Sparkasse muss halt dann auch nicht...
DH