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Schmerzensgeld, Schadenersatz und sonst. Entschädigungen nach Wohnungsbrand!

gefragt von krombacherkrombacher am 27.04.2009 um 22:29 Uhr

Hallo, meine Wohnung ist komplett abgebrannt. Der Schaden wurde von einer Handwerksfirma verursacht. Welche Kosten und wie hoch, kann ich von der Haftpflichtversicherung des Verursachers fordern, die nicht von meiner meiner Hausratversicherung gedeckt sind. z.B. Schmerzensgeld, Fahrkosten, sonst. ?


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anonym
beantwortet von Ronja2 am 27. April 2009 22:36
1x
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Ist es schon bewiesen, wer den Schaden verursacht hat?

Wenn es bewiesen ist, dass es die Handwerksfirma war, dann kannst Du jeden kausalen (ursächlichen) Schden ersetzt verlangen, im Zweifel wirst Du aber jede Summe beweisen müssen, bzw. dass der Brand ursächlich für den von Dir geltend gemachten Schaden geworden ist.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir einen Prozess sehr gut überlegen, da es im Zweifel sehr teuer wird, wenn er nicht gewonnen wird.


anonym
beantwortet von jotde01 am 27. April 2009 22:38
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alle Kosten, die mit der Wiederbeschaffung des Hausrats in Verbindung stehen und die durch eine zeitweise Nichtnutzungsmöglchkeit der Wohnung entstehen. Schmerzensgeld gibts nur, wenn du Verletzungen davongetragen hast. Auf jeden Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen, wenn der Schaden so groß ist, dass dir nichts mehr geblieben ist.


anonym
beantwortet von efa67 am 27. April 2009 22:38
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ich würd mir einen anwalt nehmen. die haftpflicht zahlt -im gegensatz zu den allermeisten hausratversicherungen- nur den zeitwert! es wird bestimmt eine menge kostenpositionen geben- angefangen von portokosten, zeitaufwand,.... alles aufschreiben, was mit unmittelbar und mittelbar mit dem schaden in zusammenhang steht.


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