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Schmerzensgeld nach Unfall mit Halswirbelbruch, auch wenn der Fahrer der Ehepartner ist?

gefragt von DragonvirginDragonvirgin am 21.04.2007 um 15:48 Uhr

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Minamama
beantwortet von Minamama am 21. April 2007 16:09
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kommt ja auch drauf an,wie man zu seinem Partner steht.Wenn die Scheidung läuft,dürfte es kein Problem sein.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 21. April 2007 16:22

Das ist rechtlich nicht drin - auch nicht während einer Scheidung!


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 21. April 2007 16:09
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Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, aber moralisch halte ich das für verwerflich.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. April 2007 15:58
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Das dürfte eher nichts werden!


anonym
beantwortet von bigwolfi am 21. April 2007 17:41
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Sollte der Unfall durch die polizei aufgenommen worden sein, bekommt die Unfallverursacherin in jedem Fall ein Verfahren angehängt wegen gefährlicher Körperveretzung.

Die Verurteilung erfolgt in jedem Fall unabhängig davon ob man Schmerzensgeldklage erhebt oder nicht.

Sollte man keine erheben, dann freut sich lediglich die Versicherung darüber, dass es halt immer noch dumme Menschen gibt.

Da es bei Wirbelbruch vermutlich keine 100 prozentige Wiederherstellung gibt sollte man unbedingt einen Anwalt befragen, denn es können sehr teure Folgekosten auf Sie zukommen und wenn Sie dann gegenüber der Versicherung auf Schadenersatz und Schmerzensged verzichtet haben, können Sie später nicht einfach wieder Erstattung der Kosten verlangen.

Das Schmerzensgeld kann übrigens mehrere Tausend bis mehrere Zehntausend Euro betragen.

Moralische Bedenken sollten Sie auf jeden Fall keine haben, denn es geht um Ihre Gesundheit und da ist Moral an der falschen Stelle, oder würden Sie auch auf Schmerzensgeld verzichten, wenn den Unfall ein Prister/Pfarrer oder eine Nonne verursacht hätte.

LG

bigwolfi


optimist
beantwortet von optimist am 23. April 2007 11:36
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In den Versicherungsbedingungen nachlesen und ggfs. die Versicherung in Haftung nehmen. Hier geht es unter Umständen nicht nur um das in Deutschland relativ geringe Schmerzensgeld, sondern auch um eine Berufs- bzw. Erwerbunfähigkeitsrente auf Lebenszeit, möglicherweise auch um Pflege- und Betreuungskosten. Es gibt übrigens Versicherungspolicen, die den Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall so stellen, als hätte er Ansprüche gegen Dritte. Alkohol und Drogen sind natürlich ausgeschlossen.


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