Schmerzensgeld für die Tochter
mein Mann hatte in der vergangenen Woche einen Unfall.er war auf der vorfahrtsstraße und aus einer Seitenstr. kam ein Wagen der ihn in die Seite fuhr. Unser Auto hat Totalschaden.Hinten auf dem Kindersitz saß unsere Tochter. Sie schlug nach vorn und mit der Stirn/Nase auf den Vordersitz. Sie hatte eine Beule an der Stirn ,eine geschwollene Nase die sich am nächsten tag blau verfärbte. Wir waren sofort beim Arzt.Seit dem Unfall schläft die fünfjahrige sehr unruhig . Können wir für die Kleine auch Schmerzensgeld beantragen? Mein Mann ist krankgeschrieben. er hat schmerzen im Schulter-/Nackenbereich,Arm und Hand. Ich glaube da richtet sich das Schmerzensgeld nach den arbeitsunfähigen Tagen,oder? Für Antworten wäre ich dankbar.
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Ich glaube da richtet sich das Schmerzensgeld nach den arbeitsunfähigen Tagen,oder
Kann ich nicht glauben..es gibt auch verunfallte Menschen die nicht mehr arbeiten!!
Ihr solltet Euch einen RA nehmen.. ohne Hilfe wird es schwer werden einen Anspruch durchzuboxen. Gute Besserung den beiden..
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Auf jeden Fall hat die Kleine auch Anspruch auf Schmerzensgeld.......am besten laßt ihr anwaltlich regeln...
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Sch**ß doch auf das Schmerzensgeld, sei froh wenn es deiner kleinen wieder besser geht!
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Antwort von larini 05.04.2012
Danke an alle gutgemeinten Ratschläge. Wir haben einen Anwalt genommen, auch sind wir natürlich froh, dass beiden nichts schlimmeres passiert ist. Die Frage hier hatte ich gestellt, weil eventuell jemand in solch einem Fall Erfahrung hat,nochmals danke an alle
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Auf eigene Faust wird da defintiv nichts gehen und somit zum Anwalt! Aber warum wartet Ihr mit derartigen Dingen erst einmal eine Woche ab? Für das unrihig schlafen wird es nichts geben und was es gibt das hängt vom ärztlichen Befund ab. Schleudertraume, Quetschungen etc. so zwischen 300 und 800 Euro.
Geht zum Anwalt und der regelt alles mit der gegnerischen Versicherung. Aber eine Wunschkonzert Veranstaltung dürft Ihr daraus nicht machen. Da gibt es feste Tarife in welchen derartiges geregelt ist!
cu und viel Erfolg
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Also zum einen frage ich mich, wie man im Kindersitz auf den Vordersitz schlagen kann, wenn man seitlich getroffen wird, zum anderen dürfte es annähernd kein Schmerzensgeld für eine Beule und einen Bluterguss geben. Schmerzensgeld richtet sich auch nicht nach den arbeitsunfähigen Tagen, sondern nach den Schmerzen also der Schwere der Verletzung und dürfte bei Prellungen ebenfalls nicht sehr hoch sein.
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Such dir einen Anwalt, der sich in Schmerzensgeldklagen spezialisiert, der wird sich mit der Versichrung des anderen in Verbindung setzen und sein bestes tun, denn er bekommt Prozente des Schmerzensgeldes.
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Nun ja, es wird schwierig, in DE Schmerzensgeld zu bekommen.
In DE sind die Menschen nicht viel wert.
Aber wenn, dann einen Anwalt fragen, der sich damit auskennt.
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Also ich glaube das kannst du aufreden Fall! Wenn nicht wär das echt eine Frechheit! Die Armen-.-'
Aber erkundiget dich da mal lieber bei einem Fachmann
VIEL GLÜCK
Mein Sohn war 8 Jahre, hatte ein HWS Schleudertrauma und bekam ca. 500€